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Dfh indien fonds

    DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I
    Der Indien Fonds I wurde von der Sachsenfonds GmbH und der Deutsche Fonds Holding GmbH (DFH) aufgelegt und konnte im Jahr 2008 gezeichnet werden. Die interne Bezeichnung ist DFH Nr. 83. Über die Gesellschaft konnten sich Anleger über weitere verschiedene Gesellschaften, die ihren Sitz auf Mauritius haben, wiederum an indischen Gesellschaften beteiligen, deren Gegenstand die Entwicklung von Immobilien in Indien ist. Es konnte somit indirekt auf dem indischen Immobilienmarkt investiert werden. Das Investitionskapital betrug 52,7 Millionen Euro.

    DFH Indien Fonds II – Immobilien Development Indien II GmbH & Co. KG
    DFH Indien Fonds II – Struktur und Erwartungen
    Der von der SachsenFonds GmbH und der Deutschen Fonds Holding AG initiierte und nunmehr geschlossene DFH Indien Fonds II (Beteiligungsangebot 87) war derart konzipiert, dass sich Anleger über die DFH Treuhandgesellschaft mbH oder über die Sachsen Fonds Treuhand GmbH oder ohne Treuhänder direkt als Kommanditist beteiligen konnten. Der Zweck des 2008 emittierten DFH Indien Fonds II war laut Gesellschaftsvertrag auf Erwerb, Halten, Verwalten und Verwertung von 5 in Mauritius (nunmehr nach Rückabwicklung nur noch 4) ansässigen Gesellschaften ausgelegt, die ihrerseits wiederum an indischen Gesellschaften Beteiligungen halten. Gegenstand dieser Gesellschaften soll die Entwicklung von Immobilien an drei Standorten in Indien sein.
    Laut Emissionsprospekt zielte der Fonds auf eine vollständige Eigenfinanzierung ab, die bei etwa 103 Mio. € (inklusive eines Agio von 5 Prozent) liegen und von dem knapp 83 Mio. € in die 5 mauritischen Gesellschaften fließen sollten. Prognostiziert wurden des Weiteren ein Laufzeitende zum 31.12.2016 sowie hohe Ausschüttungen über diesen Zeitraum.

    Die aktuelle Situation
    Trotz der klaren Zielvorgaben konnten diese bislang nicht im Ansatz realisiert werden. Vielmehr werden die Anleger immer wieder durch Geschäftsberichte und Schreiben über Verzögerungen hingewiesen und hingehalten. Deutlich wurde aus diesen Informationen zumindest, dass ein erhöhter Liquiditätsbedarf bestand, der durch Darlehen von den Initiatoren des Fonds zunächst gedeckt wurde. Auch verzögert sich immer wieder der Baubeginn (nunmehr auf nicht absehbare Zeit), wodurch wiederum die Höhe der erwarteten Rückflüsse nicht abschätzbar ist.
    Infolge dieser Entwicklung und des regelmäßigen Aufschiebens der Verwirklichung der Fondsziele, sollten Anleger die Trennung vom Fonds in Betracht ziehen. Es ist derzeit nicht überschaubar, wie sich der DFH Indien Fonds II entwickeln wird. Sicher scheint nur jetzt schon, dass die erwarteten und prognostizierten Rückflüsse nicht in dieser Höhe ausfallen werden. Im Klartext bedeutet das, dass Anleger schon heute mit Verlusten rechnen müssen.

    Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
    Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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    Eberswalder Straße 26
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    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

    Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG : Urteil Prospektfehler

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    DFH Indienfonds I und II – weiterhin keine Ausschüttungen

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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
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    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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