Global Financial Invest (GFI): Schadenersatz gegen Vorstand

Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG (GFI):

Die GFI hatte den Ankauf von Kapitallebensversicherungen und anderen Kapitalanlagen angeboten und als Kaufpreis den doppelten Betrag des Rückkaufwertes zugesichert. Dies mit dem Werbeslogan “Verkaufen Sie…und erhalten Sie das DOPPELTE”.

Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG

Dabei schlossen die Anleger mit einem als Treuhänder auftretenden Rechtsanwalt einen Abtretungsvertrag und einen Geschäftsbesorgungsvertrag zur Abtretung von Rechten und zum Zwecke der Kündigung der Lebensversicherungen und anderer Anlagen.

Gemäß dem Geschäftsbesorgungsvertrag wurde der Treuhänder auch von Kunden beauftragt, die Lebensversicherungen bzw. die Vermögensanlagen zu kündigen und die Abwicklung vorzunehmen und einen Kaufvertrag für Rechnung und im Namen des Kunden mit der Global Financial Invest AG (GFI) abzuschließen.

Investitionen der Global Financial Invest AG

Mit den eingeworbenen Geldern sollte ein „Immobilienhandel mit System und Sicherheit“ betrieben werden. Dabei wollte die Global Financial Invest AG notleidende Immobilienportfolios u.a. aus Zwangsversteigerungen und Bankverwertungen erwerben und später wieder zu einem höheren Preis veräußern.
Durch dieses Prinzip sollte eine „Realabsicherung“ der Anlagegelder bestehen, die unabhängig vom Weiterverkauf der Immobilien als „Gegenwert im doppelten Sachwert“ angepriesen wurde.

Untersagungsverfügung der BaFin:

Mit diesem Geschäftsmodell hatte die Global Financial Invest AG nach Ansicht der BaFin unerlaubt das Einlagengeschäft gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 2. Alt. KWG betrieben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt der GFI AG im Jahre 2012 aufgrund dieses Geschäftsmodells das unerlaubte Betreiben von Einlagengeschäften.

Dies bedeutet für die zahlreichen betroffenen Anleger, dass ihnen die eingezahlten Rückkaufswerte ihrer Lebensversicherungen zurückerstattet werden müssen. Die Abwicklungsanordnung verpflichtete die GFI AG, die angenommenen Gelder der Anleger sogar unverzüglich zurückzuzahlen. Soweit keine Rückzahlung erfolgte – wie wohl bei allen Anlegern – ist nun auch keine mehr zu erwarten, da die Gesellschaft zahlungsunfähig ist.

Insolvenzeröffnung über das Vermögen der GFI:
Über das Vermögen der Global Financial Invest AG ist mit Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 20.03.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden (Az. 810 IN 85/15). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin der Schuldnerin wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters bestellt.

Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand
Nach unserer Auffassung haftet der Vorstand der Global Financial Invest AG den Verkäufern von Lebens- und Rentenversicherungen auf Schadensersatz gem. § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften.
Hierzu sind schon zahlreiche Klagen gegen die Vorstandsmitglieder anhängig und es sind auch schon Versäumnisurteile ergangen.

JUSTUS rät:
Anleger oder Kunden der GFI Global Financial Invest AG sollten ihre Schadenersatzansprüche gegen den Vorstand rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen und geltend machen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
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