Garbe Logimac: Revision nicht zugelassen

OLG Hamburg: Garbe Logimac 2 AG & Co. KG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen. Was ist die Bedeutung für betroffene Anleger?

Revision
Garbe Logimac

Verspätete Aushändigung des Emissionsprospekts

Die Gründungsgesellschafter der Garbe Logimac 2 AG & Co. KG wurde am 06.12.2017 vom OLG Hamburg zur Zahlung von Schadensersatz gegenüber einem Anleger verurteilt. Der Beklagte hatte seine Pflicht zur umfangreichen Aufklärung über mögliche Risiken schuldhaft verletzt. Hauptargumente der Entscheidung waren die verspätete Aushändigung des Emissionsprospektes und die fehlerhafte Aufklärung über die hohe Innenkostenbelastung von deutlich über 20 Prozent.

Revision nicht zugelassen

Damit wurde das entgegenstehende Urteil des Landgerichtes aus der ersten Instanz vom OLG Hamburg aufgehoben und die Garbe Logimac 2 AG & Co. KG zur Zahlung verurteilt. Weitere rechtliche Schritte bleiben der KG verwehrt, da die Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde.

Justus rät:

Anleger der Garbe Logimac, welche Betroffen sind, sollten sich umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um nach einer individuellen Beratung Haftungs- und Schadensersatzmöglichkeiten geltend zu machen.

Kostenfreie Erstberatung:

Lassen Sie rechtzeitig durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche zustehen und diese nicht verjährt sind. Für eine Erstberatung, die auch die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie bitte unser Kontaktformular aus oder rufen uns einfach an.

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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