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Swap-verträge und schadensersatzansprüche gegen die bank

    Schadensersatzansprüche gegen die Bank bei Swap-Verträge

    Was sind Swap-Verträge?
    Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung (vgl. Urteil des XI. Zivilsenats vom 22.3.2016 – XI ZR 425/14) in Rahmen von sog. Swap-Verträgen ausgebaut und konkretisiert damit die Voraussetzungen die vorliegen müssen, damit ein Schadensersatzanspruch gegen die Bank begründet werden kann. Swap-Verträge sind spekulative Verträge, die dadurch geprägt sind, dass die Pflicht zur Zahlung bzw. das Recht zum Erhalten von Beträgen durch die Entwicklung eines Zinses bestimmt werden. Vor dem Abschluss solch eines Vertrages muss die Bank grundsätzlich über jegliche Risiken aufklären.

    Swap-Vertrag

    Bundesgerichtshof legt Kriterien für Swap-Verträges fest
    Schon in seinem Urteil aus 2011 stellte der Bundesgerichtshof fest, das den Beratungspflichten der Bank  ein strenger Maßstab zugrunde zu legen ist. Dieser Maßstab bezog sich insbesondere auf die Aufklärung über die tatsächlichen Marktwerte und die Offenlegung möglicher Interessenskonflikte (vgl. Urteil vom 22.03.2011 – XI ZR 33/10). In seiner jetzigen Rechtsprechung flankiert der Bundesgerichtshof diese beiden Aspekte mit der Bestimmung der Konnexität von Swap-Verträgen mit einem Darlehensvertrag. Wenn zwischen beiden Verträgen keine Konnexität besteht bzw. bestand, musste die Bank regelmäßig den Vertragspartner über den anfänglichen negativen Marktwert aufklären. Nur im Falle der Konnexität bestand diese Aufklärungspflicht eben nicht.
    Die Annahme einer Konnexität zwischen beiden Verträgen kann laut Urteil es Bundesgerichtshof angenommen werden, wenn (1) der Swap-Vertrag mit derselben Bank abgeschlos-sen ist, wie der Darlehensvertrag, (2) der Bezugsbetrag des Swap-Vertrages muss der zur Rückzahlung ausstehenden Valuta des Darlehensvertrages entsprechen, (3) die Laufzeit des Swap-Vertrages muss bei variabel verzinslichen Darlehen der Laufzeit des Darlehensvertrages entsprechen, (4) bei Festzinsdarlehen muss die Laufzeit des Swap-Vertrages mit der Laufzeit der Zinsbindung übereinstimmen und (5) der mit der Bank in dem Swap-Vertrag getauschte Zinssatz muss entweder dem variablen Zinssatz laut Darlehensvertrag oder dem im Darlehensvertrag vereinbarten Festzinssatz entsprechen

    Urteil als Chance für viele Verbraucher
    Die vom Bundesgerichtshof aufgestellten Kriterien sind für viele Darlehensnehmer hilfreich. Denn aufgrund der oben genannten Kriterien kann jetzt leichter festgestellt werden, ob die Bank über den anfänglichen negativen Marktwert aufklären musste. Ein potentieller Schadensersatzanspruch eines Darlehensnehmers – der zugleich einen Swap-vertrag abschloss – ist somit leichter zu begründen.

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

    Ansprechpartner:


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    Was unsere Mandanten sagen:

    Justus Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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    4.3
    Based on 18 reviews
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    Xoloxx Marketplace
    Xoloxx Marketplace
    05:49 28 May 20
    Ende April Unterlagen geschick bis heute trotz Nachfrage keine Rückmeldung, kann diese Kanzlei nicht empfehlen. Wirbt mir kostenloser Erstberatung.
    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei. Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen, eine Antwort kam schon nach 12Std. ! Respons zeit einfach klasse. User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.mehr
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung... hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirmehr
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgmehr
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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