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Zinsswapgeschäfte – kommunen erwägen klageerhebungen

    Zinsswapgeschäfte – Kommunen erwägen Klageerhebungen

    In den vergangenen Jahren haben sich viele Kommunen von Banken, insbesondere von der WestLB überzeugen lassen, mit Hilfe von spekulativen Zinsprodukten den städtischen Haushalt zu entlasten. Was zu Anfang als viel versprechend galt, stellt sich nun für die meisten Kommunen als fataler Fehler heraus.
    Systematisch beackerte die WestLB die nordrhein-westfälischen Kommunen. Der Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass jede neunte der 359 Mitgliedskommunen sich auf eine der feilgebotenen Wetten eingelassen hat. Gut die Hälfte von ihnen ist bereits von ihrem Stadtrat beauftragt worden, gegen die WestLB zu klagen, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.
    Der Bürgermeister der bergischen Stadt Hückeswagen, machte laut Presseangaben beim LG Köln den Anfang. Er und viele andere fühlen sich falsch beraten. Von Risiken sei nämlich bei Vertragsabschluss nicht die Rede gewesen. Die WestLB allerdings will umfassend beraten haben.

    Hintergrund der Zinsswapgeschäfte

    Bei dem Zinsswap handelt es sich um ein Zins-Derivat, bei dem zwei Vertragspartner vereinbaren, zu bestimmten zukünftigen Zeitpunkten Zinszahlungen auf festgelegte Nennbeträge auszutauschen (to swap = tauschen). Diese hochspekulativen und häufig sehr komplexen Finanzprodukte wurden in der jüngeren Vergangenheit neben mittelständischen Unternehmen vorwiegend auch Kommunen bzw. Gesellschaften in kommunaler Trägerschaft als probates Mittel zum Schulden- und Zinsrisikomanagement offeriert. Trotz der Unterschiede im Detail hatte die Mehrzahl dieser Swaps gemein, dass mangels unmittelbarer Anbindung an ein konkretes Grundgeschäft (z.B. Darlehen o. Aval) der solchen Finanzgeschäften ursprünglich einmal zugedachte Sicherungszweck de facto fehlte.
    Ein Blick auf die tatsächliche Ausgestaltung der seinerzeit geschlossenen Swapverträge offenbart jedoch häufig deren weitestgehende Entkopplung von den auf Kundenseite zu optimierenden Darlehensverbindlichkeiten bzw. den daraus resultierenden Zinslasten. Während den klassischen Zinsswaps aufgrund ihrer unmittelbaren Anbindung an ein konkretes Grundgeschäft (sog. Konnexität) regelmäßig eine Sicherungsfunktion inhärent ist, trat dieser Zweck bei den vor allem von der Deutschen Bank vertriebenen strukturierten Zinsswaps zunehmend in den Hintergrund, zu Gunsten einer (nahezu) reinen Spekulation auf erwartete Änderungen der in den Swapbedingungen enthaltenen Referenzzinssätze.
    Im Mittelpunkt vieler Klageverfahren stehen neben bereicherungs-rechtlichen Ansprüchen vor allem Schadensersatzforderungen nach § 280 Abs. 1 BGB wegen behaupteter Falschberatung im Vorfeld der Geschäftsabschlüsse. Eine einheitliche Kasuistik zu den maßgeblichen Rechtsfragen und den konkreten Anforderungen einer Haftung der beratenden Banken nach den vom BGH konstituierten und fortentwickelten Grundsätzen einer anleger- und objektgerechten Beratung hat sich hierbei indes noch nicht herausgebildet. Dementsprechend stark divergieren auch die Entscheidungsgründe der mittlerweile zahlreich verkündeten Berufungsurteile.

    Fazit

    In einem ähnlichen Verfahren vor dem BGH war die Deutsche Bank im März vergangenen Jahres zur Zahlung von Schadensersatz an die hessische Firma Ille-Papier verurteilt worden.
    Sowohl private als auch institutionelle Anleger sollten zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die möglichen Schadenersatzansprüche udn deren Verjährung prüfen lassen.

    Lesen Sie hier mehr zu dem Zins-Swap-Urteil des BGH

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:
    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus@kanzleimitte.de


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    Xoloxx Marketplace
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    05:49 28 May 20
    Ende April Unterlagen geschick bis heute trotz Nachfrage keine Rückmeldung, kann diese Kanzlei nicht empfehlen. Wirbt mir kostenloser Erstberatung.
    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei. Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen, eine Antwort kam schon nach 12Std. ! Respons zeit einfach klasse. User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.mehr
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung... hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirmehr
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgmehr
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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