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Justus: zins –swaps: bgh fordert eine umfangreiche beratung der anleger

    Deutsche Bank zu Schadenersatz bei Vermittlung von Spread-Ladder-Swaps / Zins-Swaps verurteilt: 

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10) die Deutsche Bank AG zu Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um die Vermittlung von so genannten Spread-Ladder-Swaps zur „Zinsoptimierung“ an ein mittelständisches Unternehmen. Die Deutsche Bank AG ist mittels dieser Vermittlung eine Wette mit dem Anleger hinsichtlich der künftigen Zinsdifferenzen eingegangen. Diese Wette war allerdings von Anfang an derart einseitig ausgerichtet, sodass die Bank kraft ihres höheren Wissens stets als Gewinner aus dieser Wette hervorgehen würde. Dem Anleger blieb mithin nichts anderes übrig, als aus dem Geschäft mit einem Verlust von über einer halben Million Euro auszusteigen.

    Strenge Beratungspflichten bei Vermittlung hochkomplexer Produkte

    Der BGH hat nun in seinem Urteil vom 22. März 2011 festgestellt, dass eine solche Wette nicht den Grundsätzen einen anleger- und objektgerechten Beratung entspricht.

    Die Bank, so der BGH habe ihre Beratungspflicht allein dadurch verletzt, dass Sie nicht auf den negativen Marktwert des Vertrags hingewiesen und den Anleger daher nicht auf den notwendigen Wissensstand hinsichtlich der empfohlenen Anlage gebracht hat.

    Ausweislich der Urteilsbegründung obliegt der beratenden Bank die Pflicht den Anleger bei komplizierten Produkten derart umfangreich zu beraten, dass er den gleichen Wissensstand erreicht wie die Bank selbst.

    Wer profitiert von dieser Entscheidung?

    Anleger, die einen solchen Swapvertrag geschlossen haben, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht wenden und ihre Ansprüche überprüfen lassen. Aber auch andere Anleger derivater Schuldverschreibungen (Bonus Zertifikae, Alpha-Express –Zertifikate u. a. ) können von dieser Rechtsprechung profitieren und sich auf strengere Beratungspflichten seitens der Bank berufen.

    Lesen Sie hier mehr zu dem Zins-Swap-Urteil des BGH

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:
    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56
    E-mail: Justus@kanzleimitte.de


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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
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    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
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    Dirk
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
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    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
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    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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