Justus: Zins –Swaps: BGH fordert eine umfangreiche Beratung der Anleger

Deutsche Bank zu Schadenersatz bei Vermittlung von Spread-Ladder-Swaps / Zins-Swaps verurteilt: 

Der BGH hat in seinem Urteil vom 22. März 2011 (XI ZR 33/10) die Deutsche Bank AG zu Schadensersatz in Höhe von 540.000 Euro verurteilt. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt ging es um die Vermittlung von so genannten Spread-Ladder-Swaps zur „Zinsoptimierung“ an ein mittelständisches Unternehmen. Die Deutsche Bank AG ist mittels dieser Vermittlung eine Wette mit dem Anleger hinsichtlich der künftigen Zinsdifferenzen eingegangen. Diese Wette war allerdings von Anfang an derart einseitig ausgerichtet, sodass die Bank kraft ihres höheren Wissens stets als Gewinner aus dieser Wette hervorgehen würde. Dem Anleger blieb mithin nichts anderes übrig, als aus dem Geschäft mit einem Verlust von über einer halben Million Euro auszusteigen.

Strenge Beratungspflichten bei Vermittlung hochkomplexer Produkte

Der BGH hat nun in seinem Urteil vom 22. März 2011 festgestellt, dass eine solche Wette nicht den Grundsätzen einen anleger- und objektgerechten Beratung entspricht.

Die Bank, so der BGH habe ihre Beratungspflicht allein dadurch verletzt, dass Sie nicht auf den negativen Marktwert des Vertrags hingewiesen und den Anleger daher nicht auf den notwendigen Wissensstand hinsichtlich der empfohlenen Anlage gebracht hat.

Ausweislich der Urteilsbegründung obliegt der beratenden Bank die Pflicht den Anleger bei komplizierten Produkten derart umfangreich zu beraten, dass er den gleichen Wissensstand erreicht wie die Bank selbst.

Wer profitiert von dieser Entscheidung?

Anleger, die einen solchen Swapvertrag geschlossen haben, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht wenden und ihre Ansprüche überprüfen lassen. Aber auch andere Anleger derivater Schuldverschreibungen (Bonus Zertifikae, Alpha-Express –Zertifikate u. a. ) können von dieser Rechtsprechung profitieren und sich auf strengere Beratungspflichten seitens der Bank berufen.

Lesen Sie hier mehr zu dem Zins-Swap-Urteil des BGH

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

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SWAPS UND ZINSGESCHÄFTE19
Swaps, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Swaps

Ein Zinsswap ist ein eine Vereinbarung, die auf den Tausch von Zinsverbindlichkeiten gerichtet ist. Zweck dieser Vereinbarung kann sowohl die Absicherung gegen Zinsänderungsrisiken als auch ein reines Spekulationsinvestment sein. Die Zinszahlungen werden meist so festgesetzt, dass eine Partei einen bei Vertragsabschluss fixierten (festgesetzten) Festzinssatz zahlt, die andere Partei hingegen einen variablen Zinssatz ("Plain Vanilla Swap"). Der variable Zinssatz orientiert sich an den üblichen Referenzzinssätzen im Interbankengeschäft.

Swaps sind hochspekulative Finanzinstrumente und eine Wette, auf Zinsschwankungen und Währungsschwankungen bei dem die Bank in der Regel einen erheblichen institutionellen Wissensvorsprung hat. 

Im Rahmen von Swapgeschäften und den in diesem Zusammenhang bestehenden erheblichen Kursrisiken, bedarf es der Berücksichtigung und Erörterung wesentlicher, mit dem Wechselkursrisiko zusammenhängender Gesichtspunkte in den Beratungsgesprächen, um eine  anleger- und anlagegerechte Beratung zu erbringen. Dies gilt laut Bundesgerichthof unabhängig von der bisherigen Anlagepraxis des Anleger.

Bekannt geworden sind in letzter Zeit u.a. die:
  • Spread-Ladder-Swaps, der EUR-Zinssatzswap der Deutschen Bank
  • Cross Currency Swaps der Sparkasse, ein Währungsswap, bei dem zwei Vertragsparteien Zins- und Kapitalzahlungen in unterschiedlichen Währungen austauschen.
  • Zinsswapgeschäfte der Hypo Vereinsbank
Neben den Banken haben auch die Commerzbank, die WestLB oder die Landesbank Baden-Württemberg vergleichbare Wetten wie die Deutsche Bank abgeschlossen.

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
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Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
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Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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