P&R Gruppe nun endgültig zahlungsunfähig
Das Amtsgericht München bestellte am 19.03. 2018 vorläufige Insolvenzverwalter für drei Gesellschaften der P&R Gruppe. (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18).
Anleger erwarten große Verluste als Folge der Insolvenz der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und der P&R Container Leasing GmbH.

Anlegergeld in Gefahr
Das Unternehmen verwaltet zur Zeit für mehr als 50.0000 Investoren für Stahlboxen im Wert von 1,25 Millionen TEU, wobei sich die Gesamtsumme der Anlegegelder auf ca. 3,5 Milliarden beläuft.
Mit der Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit von P&R ist diese Summe nun in Gefahr.
Verdacht auf Schneeballsystem
Wo der Fehler des Geschäftsmodells von der P&R Gruppe liegt ist noch unbekannt. Eigentlich ist es ganz simpel. P&R werden von den Anlegern Container abgekauft, welche sie dann an Reedereien oder Containergesellschaften weiter vermieten. Nach ein paar Jahren geben diese dann die Stahlboxen für vorher festgelegte Preise wieder zurück. Jetzt besteht der Verdacht, P & R wäre zu einem Schneeballsystem geworden.
Der Begriff „Schneeballsystem“ bedeutet, dass das Geschäftsmodell mit dem Geld neuer Anleger am laufen gehalten wird.
Auszahlungen schon länger verzögert
Schon seit längerer Zeit sind Einbrüche im Auszahlungssystem von der P&R Gruppe wahrzunehmen. In den vergangenen Wochen spitzte sich die Lage zu und die versprochenen Rückkäufe durch die P&R Gruppe und somit auch die Auszahlungen verzögerten sich oder blieben aus.
JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen Anlegern raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von Fällen bei Gesellschaftsbeteiligungen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.
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Foto: © danielreche/pixabay
Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56


"Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte). Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt
Susanne Störmer, Rechtsanwältin
Stephanie Schulze, Rechtsanwältin
Knud J. Steffan, 
