Warnlisten zum grauen Kapitalmarkt

Warnlisten für Geldanlagen des Grauen Kapitalmarktes

Warnlisten zum grauen Kapitalmarkt
Warnlisten zum grauen Kapitalmarkt

Der graue Kapitalmarkt ist der ungeregelte Markt für Geldanlagen überwiegend in Form von Gesellschaftsbeteiligungen als Kommanditist oder stiller Gesellschafter. Jahr für Jahr verlieren Anleger ca. 30 Milliarden Euro durch fragwürdige Kapitalanlagen. Zum Schutz der Anleger vor „undurchsichtigen“ Geldanlagen des so genannten “Grauen Marktes” haben wir eine eigene Justus-Warnliste erstellt.  Ferner finden Sie unten die Links zu Warnlisten der Stiftung Warentest und GoMoPa. Der Graue Markt ist schwer überschaubar und ständig in Bewegung und Firmen ändern oft ihre Namen oder schichten Anlegerkapital um.

Anlageberater müssen Anleger über Eintrag in die Warnliste informieren
Die Warnlisten sind nicht nur im Vorfeld einer Anlagebeteiligung von Interesse, sondern sie können auch nach Zeichnung einer Geldanlage dann eine wichtige Rolle spielen, wenn diese sich als verlustreich erweist und eine fehlerhafte Anlageberatung durch den Vermittler/Anlageberater vorliegt.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) haben sowohl Anlageberater als auch Anlagevermittler die Pflicht, ihre Kunden über die angebotene bzw. gewünschte Anlage unaufgefordert aufzuklären. Sie müssen alle für die Anlageentscheidung maßgeblichen Informationen wahrheitsgemäß, sorgfältig, richtig und vollständig erteilen.

Vorsicht vor der 10jährigen Verjährung:

Sollten Sie eine Kapitalanlage erworben haben, die auf einer Warnliste zu finden ist, wenden Sie sich an uns. Keinesfalls sollten Sie die 10jährige absulute Verjährungsfrist abwarten, da dann kaum mehr Schadenersatzansprüche oder eine Rückabwicklung möglich ist.

Justus-Warnliste Kapitalanlagen

Hier finden Sie die Firmen und Beteiligungen, vor denen wir warnen. Hier vertreten wir eine Vielzahl von geschädigten Anlegern, die durch diese Kapitalanlagen viel Geld und oft ihre Altersvorsorge verloren haben.

GoMoPa.net – Warnmeldungen

Das Finanzforum GoMoPa (Goldman Morgenstern & Partners) bietet ein Forum in Form von Warnmeldungen. Hier finden sie auch Tipps von Experten sowie Erfahrungsberichte von Verbrauchern.

Stiftung Warentest – Warnliste
Die Warnliste der Stiftung Warentest zeigt unter dem Schwerpunkt “Geldanlage+Banken”, welche Geldanlageangebote, Initiatoren, Anbieter, Vermittlerfirmen und andere Beteiligte innerhalb der letzten zwei Jahre negativ in Erscheinung getreten sind.
Die Warnliste der Stiftung Warentest, die monatlich aktualisiert wird, bezieht ihre Informationen aus der Zeitschrift Finanztest. Auch wir informieren die Finanztest regelmäßig über Problemfälle aus unserer Praxis.

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2 Antworten auf „Warnlisten zum grauen Kapitalmarkt“

  1. Wann greifen die 10 Jahre – und wann ist Ende !
    Hallo, und wertes Team!

    Ich habe in 2007 eine Anlage im grauen Kapitalmarkt gezeichnet.
    Es sind Prozesse in Oldenburg und in Düsseldorf gelaufen.
    Inzwischen, im Jahr 2020 kurz vor dem Exitus der Verjährung meldet sich das Oberlandesgericht auf eine Strafanzeige aus dem Jahr 2007 in Sachen Betrug mit Vorsatz.
    Nun hat die Staatsanwaltschaft die Strafanzeige gesplittet und aus dem Betrug mit Vorsatz eine Insolvenzverschleppung an das Oberlandesgericht Hamm weitergeleitet.
    Sollte die Bearbeitung erneut diese Anzahl von Jahren benötigen,

    Ich bitte um eine kurze E-Mail.
    Mit freundlichem Gruß
    W

  2. Guten Tag Herr P,
    ihr Problem hinsichtlich der absoluten zehnjährigen Verhährung ab Zeichnung der fehlgeschlagenen Kapitalanlage und einer möglichen Hemmung stellt sich bei vielen unserer Madnanten. Wir haben Ihnen hierzu eine Email geschrieben.
    Ihr Justus Team

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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
Gesellschaftsbeteiligungen



"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.