Das Amtsgericht Bernau hat mit Urteil vom 30.07.2020 (nicht rechtskräftig) eine Klage der NL Nord Lease AG gegen unseren Mandanten auf Zahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung abgewiesen. Ob die NL Nord Lease das Urteil durch Berufung anficht bleibt abzuwarten.

Die Prozessbevollmächtigten der NL Nord Lease, Rechtsanwälte Hofmann kündigten bundesweit Verträge und forderten das sogenannten Auseinandersatzungsguthaben ein. Die Berechnung es Auseinandersetzungsbilanz wurde allerdings nicht durch einen Wirschaftsprüfer durchgefüht bzw. testiert, was das Gesetz aber zwingend vorsieht. Unter anderen stellte das Hanseatische Oberlandesgericht dies mit Urteil vom 17.11.2017 fest, worauf hin die Gesellschft schnell versuchte das notwendige Testat des Wirschaftsprüfers nachzuholen. So erstellte die Firma Vistra Treuhand GmbH schnell einen weiteren Bericht, der im Wesentlichen auf den alten Bericht verweist und nach unserer Auffassung keine eigene Prüfung der Richtigkeit des Zahlenwerkes vornimmt.
Berichte ohne Testat des Wirtschaftsprüfers
Das Gericht stellt in seinen Entscheidungsgründen erfreulich deutlich und detailliert fest, das auch die erneute “Berichtigung” des Berichts zur Berechnung der Auseinandersatzungsguthaben durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht plausibel sei. Ungechtetdessen war aber auch die Klage hinsichtlich der Berechnung selbst nicht plausibel oder rechnierisch nachvollziehbar. Die Klage wurde daher abgewiesen.
Kommentar zum Urteil:
Leider werden gerade bei komplizierteren Massenklageverfahren mit umfangreichen Anlagen und Berechnungen bundeweit Urteile quasi abgeschrieben bzw. die Entscheidungsgründe aus vom Kläger eingereichten Parallelurteilen schlicht übernommen. Diedes Urteil ist eine erfreuliche Ausnahme und gibt Hoffnung, dass in Zukunft weitere Richter ähnlich entscheiden.
Vorsicht bei Gesellschaftsbeteiligungen!
Bundesweit werden Kleinsparer, die ihre Altersvorsorge nach Falschberatung in sogenannten Gesellschaftsbeteiligungen (grauer. ungeregelter Kapitalmarkt) angelegt haben gekünigt und auf Zahlung verklagt. Das dies möglich ist, obwohl Sie ihre eingezahlten Beträge schon verloren haben ist für die oft falsch informierten Verbraucher natürlich völlig unverständlich und wird zu Recht als Unrecht und Betrug empfunden.
Wir beraten und vertreten Anleger seit über 20 Jahren und apellieren immer wieder an Politik und Gesetzgebung endlich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um den kriminellen Auswüchsen des Kapitalmarktes Einhalt zu gebieten.
Statt dessen hat man mit der kurzen 10 jährigen absoluten Verjährung (die auch bei und trotz Täuschung, Falschberatung und Veruntreuung gilt) udn den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft zwei instrumente geschaffen, die weiterhin aktiv den bundesweiten Kapitalanlagebetrug auf Kosten der Verbraucher unterstützen, ja erst ermöglichen.