Anleger der LogisFonds I GmbH, früher Garbe Logimac AG werden mit aktuellem Rundschreiben der Fondsgesellschaft vom 20.04.2018 zur Zahlung eines Negativsaldos aufgefordert.

Zahlungsgrund sei der zum Auflösungszeitpunkt der stillen Gesellschaft verbleibende negative Abfindungswert.
Die ehemalige Garbe Logimac AG wurde zum 31.12.2017 liquidiert, die verbliebenen Anleger erhalten nun unerfreuliche Post von der Fondsgesellschaft.
Für den Fall, dass die Zahlung nicht innerhalb einer zweiwöchigen Frist erfolgen sollte, wird von der Fondsgesellschaft bereits die Einschaltung eines Rechtsanwalts angedroht.
Zahlungsaufforderungen der LogisFonds I GmbH sind oft nicht berechtigt und sollten nicht ungeprüft geleistet werden
Die Zahlungsaufforderung wir bislang geprüft haben sind so nicht durchsetzbar.
Denn das sog. negative Auseinandersetzungsguthaben wird nicht nachvollziehbar oder plausbel begründet.
Bei einer Kombination von „Classic“ und „Classic Plus“ müssen darüber hinaus erst einmal die einzelnen Kontostände der Beteiligung saldiert werden und erst dann kann eine Haftungs-Höchstgrenze ermittelt werden.
Ferner bachtet die Gesellschaft die im Gesellschaftsvertrag zu Gunsten der Anleger verankerten Haftungsbeschränkungen nicht.
Denn ein Anleger haftt nur bis zur Höhe seiner Zeichnungssumme. Da die Ausschüttungen keine Gewinne waren, die die Gesellschaft erwirtschaftet hat, sondern es sich bei den Ausschüttungen um sogenannte gewinnunabhängige Entnahmen gehandelt hat, haftet der Anleger also grundsätzlich bis zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen. Dies nennt man das sogenannte Wideraufleben der Kommanditistenhaftung, da die gewinnunabhängigen Ausschüttungen wieder von der erbrachten Einlage abgezogen werden.
Diese Rückzahlungsverpflichtung für gewinnunabhängige Ausschüttungen gilt nach dem BGH auch nur dann, wenn Sie im Gesellschaftsvertrag klar und ausdrücklich geregelt ist.
Widerruf in vielen Fällen möglich:
Möglich kann auch ein Widerruf der Beteiligungen sein, mit der Folge, dass die gezahlten Einlagen zurück gefordert werden, bzw gegen die Zahlungsaufforderung aufgerechnet werden könnten.
Wieter kann sich der Anleger im Einzelfall auch Entreicherung berufen, da er grundsätzlich auf die Endgültigkeit der Ausschüttung vertrauen durfte.
Justus rät:
Lassen Sie sich vor Zahlung an die LogisFonds I GmbH durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. In vielen Fällen lässt sich die Zahlungsaufforderung ganz oder zumindest durch einen Vergliech zum Teil zurückweisen. Wir vertreten bundesweit eine Vielzahl von Anlegern der LogisFonds.
Kostenfreie Erstberatung:
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
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