DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG
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DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG / früher Deutsche Beamten Vorsorge AG
Viele Anleger, beteiligten sich an der Deutschen Beamten Vorsorge AG für Unternehmensbeteiligung & Co. Deutschlandfonds KG, welche heute unter der DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG firmiert. Die Beteiligung erfolgte über die Procurator Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, die Vermittlung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, sowie die Errichtung, die Vermietung und Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten.
Nachdem im Jahre 2006 die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG im Zusammenhang mit der Insolvenz der PRIVATBANK REITHINGER öffentlich bekannt wurden stellten viele Anleger ihre Ratenzahlungen ein. Dies auch nachdem die Prognosen bei Erwerb der Fondsbeteiligung nicht eingehalten wurden. Gegen diese Anleger ging die DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG gerichtlich vor und fordert die rückständigen Raten ein.
Die DFO meint, diese Rückstände aus den Regelungen des Gesellschaftsvertrages einklagen zu können. Dabei hat die DFO KG die Rechtsfolgen eines solchen „Vertragsabbruchs“ in ihrem Gesellschaftsvertrag ganz anders geregelt. Der Anleger scheidet nach dem Gesellschaftsvertrag aus der Gesellschaft aus.
Wir konnten für die von uns vertretenen Anleger die Abweisungen/bzw. Rücknahmen dieser gegen sie gerichteten Klagen auch vor dem Landgericht Berlin erreichen.
DFO Deutschlandfonds: Urteile zu Gunsten der Anleger:
Mittlerweile gibt es allerdings zahlreiche weitere Gerichtsurteile, die die Klagen der DFO KG auf weitere Einlagenzahlungen abgewiesen haben oder der Rechtsauffassung nicht folgen:
AG Erding, Urt. v. 10.06.2010, AZ: 1 C 802/09; AG Mönchengladbach, Urt. v. 14.01.2010, AZ: 36 C 333/09; AG Bonn, Urt. v. 03.05.2010, AZ: 115 C 110/09; LG Memmingen, Urt. v. 29.01.2010, AZ: 25 O 1826/09; LG Landshut, Urt. v. 10.02.2010, AZ: 54 O 3240/09
Procurator Treuhand GmbH insolvent:
Nachdem Schadenersatzklagen zunehmend gegen den Treuhänder Procurator Treuhand GmbH gerichtet und gewonnen wurden, ist das Insolvenzverfahren übe das Vermögen des Treuhänders eröffnet worden.
Fremdfinanzierung und Klagen durch finanzierende Banken, z.B. Sparda Bank Hamburg:
Uns liegen inzwischen einige Fälle vor, in denen die darlehensgebende Bank nach Finanzierung der Fondsbeteiligung und Zahlung der Zinsen durch den Anleger die Darlehensforderung fällig stellt und auch einklagt. Auch hier sollte rechtzeitig geprüft werden, ob die Forderung überhaupt so besteht. Wenn es sich um ein verbundenes Geschäft handelt, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werde. Eventuell bstehen auch Widerufsmöglichkeiten.
Schadenersatz bzw. Widerruf und Auseinandersetzungsguthaben gegen die DFO GmbH:
Nunmehr sollten Anleger dringend ihre Beteiligungen ausserordentliche kündigen oder widerrufen lassen. Auch ist immer ein Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler möglich, soweit diese Ansprüche nicht schon verjährt sind.
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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
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