Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 22. Dezember 2017, Az. 11 U 217/16 die Forderung der NL Nord Lease AG gegenüber einem Anleger zurückgewiesen. Anleger sollten sich daher gegen die Zahlungsaufforderungen der Kanzlei Dr. May, Hofmann und Kollegen wehren.
Kapitalanleger, denen ihre Beteiligung bei der NL Nord Lease AG gekündigt wurden oder die selbst gekündigt haben, erhalten seit Jahren nicht das versprochene Abfindungsguthaben. Die Gesellschaft hatte die Anleger nach ihrer Kündigung der Beteiligung als atypisch stille Gesellschafter darüber informiert, dass durch die Vermögenslage der Gesellschaft das Abfindungsguthabens nur in Raten ausgezahlt werden kann. Dies ist jedoch nie geschehen. Jetzt sollen die Anleger sogar auch noch selber Verluste der Gesellschaft durch Nachzahlungen ausgleichen.

NL Nord Lease AG verlangt unberechtigt Nachzahlungen
Bei der NL Nord Lease AG konnten Anleger in verschiedene Beteiligungsmodelle für mindestens zehn Jahre investieren. Ansprüche aufgrund Falschberatung gegen die damaligen Anlageberater dürften oftmals verjährt sein. Bei Beendigung des Vertrages muss der Auseinandersetzungswert der atypisch stillen Beteiligung ermittelt und ein etwaiges Abfindungsguthaben ein Jahr nach dem Wirksamwerden der Kündigung an den Anleger ausgezahlt werden, was jedoch nie geschah. Im Gegenteil: nun verlangt die Gesellschaft auch noch Nachzahlungen von den betroffenen Anlegern. Dagegen sprach sich nun endlich das Hanseatische Oberlandesgericht aus. Das Gericht kritisierte Berechnung der Wirtschaftsprüfer.
Hanseatische Oberlandesgericht auf der Seite der Anleger
In einem Urteil zu den Nachforderungen der NL Nord Lease AG bemängelt das Hanseatische Oberlandesgericht fehlende Ausführungen zum Ertragswert der Gesellschaft. Es stellte außerdem fest, dass der vom beauftragten Wirtschaftsprüfer vorgelegte Prüfungsvermerk nicht den Anforderungen des Gesellschaftsvertrags genügt (Urteil vom 22. Dezember 2017, Az. 11 U 217/16).
Gericht kritisierte Berechnung der Wirtschaftsprüfer
Somit gab das Hanseatische Oberlandesgericht einem Anleger Recht und wies eine Zahlungsforderung seitens der NL Nord Lease AG ab. Laut dem Gericht sei die NL Nord Lease AG gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, Abfindungsguthaben der Anleger von einem Wirtschaftsprüfer berechnen zu lassen. Dies war jedoch nicht der Fall, da bei Nord Lease die Wirtschaftsprüfer nicht selbst gerechnet haben, sondern nur die von Nord Lease m Unternehmen erstellten Berechnungen kontrollierten.
Des weiteren fehlte dem Gericht Informationen zum Ertragswert der Gesellschaft. Dabei genügte der Prüfungsvermerk des beauftragten Wirtschaftsprüfers nicht.
Dem Hanseatische Oberlandesgericht schlossen sich nun auch das OLG Köln an(Beschluss; Az.: 18 U 112/16). Das OLG München (Az.: 14 U 4580/15) und das OLG Nürnberg (Az.: 8 U 908/16) haben derweil erst einmal Sachverständigengutachten beantragt. Ihre Entscheidung bleibt abzuwarten.
Nach underer Ansicht fehlt es auch schon an der Unabhängigkeit des von NordLease beauftragten Wirtschaftsprüfers.
JUSTUS rät:
Unter diesen Umständen möchten wir allen betroffenen Anlegern raten, umgehend anwaltliche Hilfe zu suchen. Unsere Kanzlei konnte bereits in der Vergangenheit bei einer Vielzahl von NordLease Fällen erfolgreich vermitteln und in Einzelfällen die Forderung auch ganz durchsetzen.
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Foto: © 1820796/ pixabay.com
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Sehr geehrte Damen und Herren
Mir liegt ein Gutachten von Prof. Dr. List vor.
Er hat im Auftrag der Nordlease ein solches erstellt.
Geprüft wurden die Unterlagen die Prof. von der Nordlease zur Verfügung gestellt wurden.
Er kam zu dem Ergebnis, das ich zahlen muß.
Da Sie sicherlich die Gutachten vom Prof. kennen wie er immer wieder solle erstellt, frage ich Sie wie Sie die Ergebnisse einschätzen.
Würde das Gericht dies anerkennen und gegen mich entscheiden.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Max Oswald
Sehr geehrte Damen und Herren
Mir liegt ein Gutachten von Prof. Dr. List vor.
Er hat im Auftrag der Nordlease ein solches erstellt.
Geprüft wurden die Unterlagen die Prof. von der Nordlease zur Verfügung gestellt wurden.
Er kam zu dem Ergebnis, das ich zahlen muß.
Da Sie sicherlich die Gutachten vom Prof. kennen wie er immer wieder solle erstellt, frage ich Sie wie Sie die Ergebnisse einschätzen.
Würde das Gericht dies anerkennen und gegen mich entscheiden.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Max Oswald
Wir kennen die Gutachten natürlich und senden Ihnen in Kürze eine Email zu ihrer Anfrage und eine kostenfreie Ersteinschätzung.
Ihr Justus Team