Anleger der V+ GmbH & Co Fonds 2, Fonds der Venture Plus Fonds, erhielten in diesen Tagen eine Zahlungsauffoderung und ein Vergleichsangebot von Rechtsanwalt Pforr, der als Liquidator benannt ist.

Die Venture Plus Fonds
Die V+ GmbH & Co. Fonds 2 KG i.L ist ein Fonds der V+ Fondsreihe, die seit 2005 aufgelegt wurde. Mittlerweile sind alle Fonds gescheitert. Nach den Erkenntnissen der im Jahr 2016 durchgeführten Gesellschafterversammlungen sind rund 90 % des Kapitals verbrannt. Inzwischen ist die Liquidation der Venture Fonds beschlossen worden.
Zahlreiche Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 1 KGi.L. haben in den letzten Tagen Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Pforr erhalten. Entsprechende Aufforderungen gingen auch an die Anleger der V + GmbH & Co. Fonds 2 KG und der der V + GmbH & Co. Fonds 3 KG verschickt werden.
Gefordert werden nicht nur die fällig gewordenen Raten sondern die gesamte noch ausstehende Zeichnungssumme auf einmal.
Die Fonds bzw. der Liquidator unterbreitet den Anlegern der V + GmbH & Co. Fonds KG auch gleich ein Vergleichsangebot. Das Angebot sieht einen Nachlass von 21 % auf die geforderte Zahlung vor. Weiter sollen die Anleger auf eine Schlusszahlung des Fonds verzichten, d. h., das gesamte eingezahlte Kapital wäre mit dem Verglich endgültig verloren.
Liquidator der V + Fonds fordert von Ratenzahlern den gesamten Zeichnungsbetrag ein
Der Liquidator des Venture Plus 2 beauftragte die Kanzlei Pforr Rechtsanwälte aus Bad Salzungen, zur Einforderung der gesamten Zeichnungssummen der Anleger und Gesellschafter. Nachdem die Anleger des Fonds zunächst zur Zahlung der gesamten offenen Raten in Form eines Einmalbetrages aufgefordert worden sind, wird jetzt der Rechtsweg gewählt. Zahlreiche Anleger haben schon Mahnbescheide erhalten. Andere erhalten Zahlungsaufforderungen, verbunden mit einem Vergleichsangebot von etwa 80 % der Gesamtsumme.
Anleger sollten die Zahlugsaufforderung oder ein Vergleichsangebot prüfen lassen
Grundsätzlich empfehlen wir das “Vergleichsangebot” der V+ GmbH nicht ohne vorherige Prüfung einen Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht zu unterschreiben.
Denn in der Regel stehen Ihnen Einreden gegen die Forderung zu. Ferner müssen Sie nicht leisten, wenn und soweit die weitere Einforderung auf keiner oder eben einer unwirksamen vertraglichen Grundlage basiert. Dies ist durchaus oft der Fall, da Klauseln in den Satzungen der Fonds oft die Anleger unangemesen benachteiligen oder unklar formuliert sind.
Zudem kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur eine ratenweise Einzahlung verlangt werden und dies auch nur in der Höhe der zur Gleichbehandlung der Anleger erforderlich ist. In einer jüngeren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, dass der Anleger zur Zahlung der noch nicht fälligen Raten jedenfalls zu den vertraglichen Fälligkeitsterminen verpflichtet ist. Diese ist bei Ratenzahlern aber nochnicht eingetreten. Der Liquidator muss auch zunächst eine aktuelle und prüfbare Liquidationsbilanz vorlegen, ansonsten sind Zahlungsaufforderungen und Klage als unschlüssig abzuweisen.
Um die Angelegenheit zu bearbeiten benötigen wir ihre Schilderung des Sachverhaltes, den Zeichnungsschein, die Satzung mit der Klausel zur Einforderung im Sanierungsfall.
Schadenersatz wegen Falschberatung gegen Gründungsgesellschafter oder Berater
Anleger, die der Meinung sind, beim Beitritt zu dem V+ Fonds fehlerhaft beraten oder nicht über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein, haben nach schon vielen erfolgreichen Urteilen die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche vor Gericht geltend zu machen. Die meisten Anleger berichten, bei Abschluss der Beteiligung z.B. über das Risiko des Totalverlustes der Anlage nicht oder nicht richtig aufgeklärt worden zu sein. Diese Urteile helfen auch Anlegern weiter, die aus den Beteiligungen fristlos kündigen möchten und sich gegen Zahlungsaufforderungen der Fonds verteidigen.
Liquidationen der folgenden Fonds wurden Ende 2018 beschlossen
- Venture Plus GmbH & Co. Fonds 1 KG
- Venture Plus GmbH & Co. Fonds 2 KG
- Venture Plus GmbH & Co. Fonds 3 KG
- Venture Plus GmbH & Co. Fonds 4 KG (Februar 2017)
Es hat sich gezeigt, dass nahezu alle Anleger aufgefordert werden, Ihre vereinbarten Ratenzahlungen weiterhin leisten oder gar dei ausstehende Kommanditeinlage auf einmal zu zahlen.
Justus rät:
Da die Forderung nach unserer Ansicht weder in der Höhe noch als Einmalzahlung begründet ist, empfehlen wir, sich gegen die behaupteten Forderungen zu verteidigen und den angebotenen Vergleich nicht anzunehmen. Insbesondere bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung ist die rechtsverteidugung unbedingt anzuraten.
Erstberatung in Sachen Venture Plus, V+ GmbH
Wir bieten Ihnen zunächst eine kostenfrei Ersteinschätzung an. Da sich eine genauere Prüfung etwas umfangreicher darstellt und wir die Geschehnisse um die Vermittlung und Beratung der Kapitalanlage auswerten müssen, erheben wir nach Absprache für die weitere Beratung eine Pauschale iHv. 80,- inkl MwST, die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit 04.12.2007 mit 20.000,00 € (Einmalzahlung) beteiligt an der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG.
Ist meine Einlage in voller Höhe verloren oder kann man da noch etwas retten?