Immobilien Development Indien I GmbH & Co. KG : Urteil
Landgericht München stellt Prospektfehler fest
Laut Medienberichten hat das Landgericht München den Anlageprospekt des Indien Fonds 1 für fehlerhaft bzw. irreführend erachtet und dem Anleger Schadenersatz zugesprochengegen und die Gründungsgesellschafter SachsenFonds GmbH und die SachsenFonds Treuhand GmbH zur ZAhlung verurteilt.
Der Prospekt, so das Landgericht, enthalte nicht sämtliche für die Anlegerentscheidung wesentlichen Umstände, insbesondere sei die Darstellung des Finanzierungsvermittlungsvertrages fehlerhaft. Dem
Prospekt sei selbst bei sorgfältiger Lektüre nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Fondsgesellschaft an die SachsenFonds GmbH und die DFH eine Vergütung in Höhe von 1,03
Millionen Euro zahlt, obwohl die vorgenannten Beteiligten teilweise gar keine Maklerleistung erbracht hätten.
Jedenfalls sei die Vermittlung des Zwischenfinanzierungsdarlehens der Deutsche Immobilien Holding Beteiligungsgesellschaft mbH keine Maklerleistung im Sinne der §§ 652 ff. BGB, da kein
Finanzierungsvertrag mit einem Dritten zustande gekommen sei.
Aufgrund der wirtschaftlichen Identität von Vermittler (DFH) und Vertragspartei (DIH) sei keine Vermittlungsleistung an einen Dritten erfolgt, so dass keine Maklerprovision geschuldet sei. Dem Anleger sei daher offenzulegen gewesen, dass eine Vergütung für eine nach den gesetzlichen Wertungen nicht erbrachte Leistung gezahlt wird.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56