DFH Indienfonds I und II – Weiterhin keine Ausschüttungen
Anleger des DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I und des DFH Beteiligungsangebots 87 Indienfonds II müssen damit rechnen auch weiterhin keine Ausschüttungszahlungen für die vergangenen Jahre zu erhalten.
DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I
Anleger des DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I müssen weiterhin um ihre Ausschüttungen fürchten, denn die Projekte in Indien können nicht plangemäß umgesetzt werden. Es kommt immer wieder zu Verzögerungen und Kostensteigerungen. Aber auch die internationale Finanzkrise soll zu dem unbefriedigenden Ergebnis beigetragen haben. Insgesamt betrachtet befinde sich der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I in einer schwierigen Lage.
Für die Anleger des DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I können diese Schwierigkeiten bedeuten, dass sie keine Ausschüttungen für 2011 erhalten könnten. Bereits in der Vergangenheit mussten sie auf Ausschüttungen verzichten. Im Leistungsbericht wurden die ausgebliebenen Ausschüttungen damit klärt, dass die indischen Projekte wegen Verzögerungen bislang keine Rückflüsse generiert haben. Für die Anleger des DFH Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I ist das keine befriedigende Erklärung, zumal die Verzögerungen dem Anschein nach weiterhin anhalten.
DFH Beteiligungsangebots 87 Indienfonds II
Bei dem DFH Beteiligungsangebot 87 Indienfonds II sieht die Lage nicht viel besser aus. Anleger dürfen sich berechtigterweise die Frage stellen, ob sie vielleicht sogar mit Verlusten rechnen müssen.
Hintergrund
Die Fondsemittentin Deutsche Fonds Holding aus Stuttgart legte 2008 zwei Indienfonds auf: Beteiligungsangebot 83 Indienfonds I und Beteiligungsangebot 87 Indienfonds II. Das Management überließ die DFH einem Kooperationspartner – der SachsenFonds Holding GmbH aus Aschheim-Dornach in Bayern.
NAch Pressemitteilungen investierten die Fonds nicht unmittelbar in indische Bauprojekte, sondern in Beteiligungen an vier indischen Projektentwicklungsgesellschaften, welche Immobilien errichten.
Die Entwicklung jener Projekte, in die investiert wurde, blieb allerdings weit hinter den eigentlichen Vorstellungen zurück.
JUSTUS rät:
Anlegern, die sich an den oben genannten Fonds beteiligt haben und die sich bezüglich der Rechtslage unsicher sind ist es zu empfehlen sich Rat bei einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu holen. Insbesondere kommen hier Schadenersatzansprüche aus Beratungshaftung und Prospekthaftung in Betracht.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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