DFH Beteiligungsangebot 64 droht Insolvenz – Anleger müssen handeln
Der DFH Beteiligungsangebot 64 ist ein geschlossener Dachfonds, der im Jahr 2003 von der Deutschen Fonds Holding AG auf den Markt gebracht wurde. Er umfasst ein Volumen von ca. 70 Mio. Euro, das von rund 2400 Anlegern in die Vermietung und Verpachtung von drei Büroimmobilien im Raum Frankfurt am Main investiert wurde.
Bis vor 2 Jahren lief das Fondskonzept noch nach Plan.
In den letzten Monaten mussten sich Anleger des DFH Beteiligungsangebot 64 jedoch vermehrt mit der Finanzlage des Immobilienfonds auseinandersetzen. Im Leistungsbericht 2010 wurde insofern bereits von reduzierten Liquiditätsreserven gesprochen, was sich dann auch in den gekürzten Ausschüttungen für die Anleger niederschlug. Der Grund dafür war, dass die kreditgebenden Banken eine Sondertilgung und weitere Sicherheiten von der Fondsgesellschaft forderten, die die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft überschritten.
Diverse Versuche konnten die Schieflage der Fondsfinanzen nicht richten.
Im November 2011 wurden die Anleger alsdann dazu aufgefordert, einen Teil des ausgeschütteten Kommanditkapitals zurückzuzahlen, um so die an die Gläubigerbanken gerichtete Sondertilgung zu realisieren. Doch auch dies schien nicht auszureichen. So deutete die DFH im Januar 2012 an, dass eine Insolvenz drohen könne, was den Anlegern mehr und mehr bewusst wurde.
Anleger sollen nun 60 % der geleisteten Ausschüttung zurückzahlen.
Im April 2012 schlossen die Gläubigerbanken und die Geschäftsführung eine Rückführungs- und Abwicklungsvereinbarung, der die Anleger jüngst zustimmten. In dieser ist vorgesehen, dass das Fondsobjekt bis zum Jahresende 2012 veräußert oder zwischenzeitlich vermietet wird, um der sonst unausweichlichen Insolvenz zu entgehen. Ferner sollen 60 % der an die Anleger gezahlten Ausschüttungen zurückgeführt werden.
Jeder Anleger muss nun bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine Entscheidung über die geforderten Rückzahlungen treffen. Für den Fall der Nicht- oder verspäteten Zahlung müssten Anleger angeblich damit rechnen, dass bis zu 100 % der erhaltenen Ausschüttungen in Anspruch genommen würden.
JUSTUS rät:
Anleger des DFH Beteiligungsangebot 64 sollten nicht zusehen, wie ihr eingesetztes Kapital im Zuge der Insolvenz möglicherweise verloren geht, sondern sollten ihre Beteiligung von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt prüfen lassen. Unter Umständen lassen sich Schadenersatzansprüche gegen den Berater oder gegen die Fondsinitiatoren durchsetzen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn bei dem Erwerb der Gesellschaftsbeteiligung falsch beraten wurde oder wenn das Anlageprospekt nicht gewissen Mindestanforderungen genügt hat. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung des BGH müssen Banken bei der Vermittlung von Kapitalanlagen auch auf versteckte Provisionen (Kick-Backs) hinweisen, die durch den Vertragsabschluss an sie zurückgeführt werden.
Sollte der Berater bzw. die beratende Bank einer dieser Pflichten verletzt haben, bestehen u.U. gute Chancen darauf, sich von der Gesellschaftsbeteiligung zu lösen und Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Voraussetzung für all dies ist immer, dass die jeweiligen Ansprüche noch nicht verjährt sind.
Wir vertreten bereits Anleger aus diesem Fonds, welche oft von der Commerzbank AG beraten wurden.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de


