PROKON – droht ein Millionenverlust?
Gefährdete Prokon – Investitionen in rumänischen Wald
Nachdem Prokon im Januar 2013 den Erwerb von bis zu 63.000 ha Wald in Rumänien publik machte, kann die Investition nach dem heutigen Kenntnisstand als fragwürdig und verlustgefährdet umschrieben werden. Von dem vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 140 Mio. Euro sind konkret 80 Mio. Euro gefährdet. In dieser Höhe wären im Falle der Insolvenzeröffnung auch die Anleger anteilig betroffen, da damit die Insolvenzmasse geschmälert wäre.
Konkret ist der Walderwerb wegen noch offener Provisionsansprüche in Millionenhöhe und aufgrund von unklaren Eigentumsverhältnissen von einem Teil der Waldgrundstücke riskant und unsicher. Das Problem der getätigten Investition ist, dass sich Prokon zur Umsetzung des Waldprojektes des selbstgegründeten rumänischen Unternehmens HIT-Timber S.R.L. bediente, auf das Prokon selbst aber rechtlich wie tatsächlich nicht einwirken kann. Soweit vor allem die strittigen Eigentumsverhältnisse der Realisierung des Waldkaufs entgegenstehen, ist zu prüfen, wieweit die bereits eingesetzten 80 Mio. Euro wieder zurückgeholt werden können.
Prokon – Hedgefonds zeigen Interesse
Neben diesen negativen Nachrichten kann aber auch festgestellt werden, dass sich diverse Hedgefonds um den Kauf einzelner von Prokon betriebener Anlagen bemühen. Demnach könnten Prokon-Anleger ihre Genussrechte an interessierte Hedgefonds verkaufen. Dabei sollten sich die Anleger aber darüber im Klaren sein, dass ein Verkauf nicht den ursprünglichen Kaufpreis deckt. Vielmehr wird nur ein Bruchteil dessen angeboten werden, um nach einer erfolgreichen Sanierung die Anteile wiederum gewinnbringend weiter zu veräußern. Da Prokon nach dem bisherigen Stand als sanierungsfähig gilt, ist von einem vorschnellen Abstoßen der Genussrechte abzuraten. Vielmehr ist Verhandlungsgeschick, Taktik und Geduld oder die Hinzuziehung eines Fachmanns gefragt.
Justus rät:
Prokon-Anleger sollten einerseits nichts überstürzen, auf der anderen Seite aber auch nicht untätig bleiben. So kann der Gang zu einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sinnvoll und erfolgversprechend sein, da ihre Ansprüche individuell und gegen alle in Betracht kommenden Beteiligten geprüft werden.
Kostenfreie Erstberatung für Prokon Anleger:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen ihnen keine Gebühren. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
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