Prokon – Genussrechte


1.04.2014 – Prokon Genussrechte
Insolvenzverfahren über Prokon eröffnet

Durch Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 1. Mai 2014, Az.: 28 IE 1/14, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen Prokon Regenerative Energien GmbH eröffnet.
Die gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH gerichteten Forderungen bezifferte das Insolvenzgericht mit rund 391 Millionen Euro. Die vorhandenen liquiden Mittel bei Prokon sollen sich hingegen auf einen Betrag in Höhe von lediglich rund 19 Millionen Euro belaufen. Zum Insolvenzverwalter wurde Dietmar Penzlin, Hamburg, bestellt.
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28.03.2014:
Prokon- Anlegerpool
Dept-to-Equity, eine Möglichkeit zur Meidung der Regelinsolvenz
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22.01.2014:
Prokon Regenerative Energien hat heute einen Insolvenz­antrag gestellt. 
Gut 75 000 Anleger haben rund 1,4 Milliarden Euro in Genuss­rechte der Prokon-Tochtergesell­schaft investiert.
Insolvenzge­richt muss über Antrag entscheiden
Zum vorläufigen Insolvenz­verwalter hat das Insolvenzge­richt den Hamburger Rechts­anwalt Dietmar Penzlin bestellt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 28 IN 11/14 beim Registerge­richt Pinne­berg.
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16.01.2014
Prokon: Bundesverband der Verbraucherschutzzentralen klagt auf Unterlassung
und Entwarung für Stromkunden

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht gerichtlich gegen den Windparkfinanzierer Prokon vor.
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14.01.2014
Prokon – was sollen Anleger tun?

Aktuelle Zahlen Prokon (Stand 14.01.2014)
Nach aktuellsten Zahlen (Stand 14.01.2014) weist das Unternehmen Porkon 75.257 Inhaber von Genussrechten aus. Das Genussrechtskapital von Prokon beläuft sich auf insgesamt fast 1,4 Milliarden Euro.
Kündigung oder Halten der Genussrechte?
Aufgrund der bisherigen Rückmeldungen von Anlegern sind bislang nur 70 Mio Euro gesichert, also etwa 5 %. Die drohende Insolvenz kann dadurch nicht abgewendet werden. Bleibt die Frage offen, wie Anleger sich nun entscheiden sollen. Wer seine Genussrechte behält, muss hoffen, dass alle oder zumindest viele andere Anleger dies ebenfalls tun. Wer seine Genussrechte kündigt, beschleunigt eventuell die Insolvenz des Unternehmens Prokon.
Finanzierung Prokons zu 95,5 % aus Anlegergeldern:
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11.01.2014

Drohende Prokon-Insolvenz – die Lage ist ernst
Der Windkraftkonzern droht seinen Anlegern mit der Insolvenz. Die Gelder vieler Kleinanleger und Sparer sind ernsthaft in Gefahr.
Die Botschaft des Itzehoer Windkrafterzeugers Prokon hätte deutlicher nicht sein können: Wenn die Anleger weiterhin ihr Geld aus dem Unternehmen abziehen, droht in wenigen Tagen die Insolvenz.

Die Anlegerschutzfachkanzlei Justus Rechtsanwälte bieten Prokon Anlegern bundesweit eine kostenfreie Erstberatung zu den Möglichkeiten der Schadensminimierung an.
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Prokon Unternehmensgruppe:
Die PROKON Unternehmensgruppe mit Sitz in Itzehoe wurde im Oktober 1995 gegründet, um die Projektierung, Finanzierung, Realisierung sowie die kaufmännische Geschäftsführung und technische Betriebsführung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien und der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen durchzuführen.
Prokon ist seit 18 Jahren im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Das Unternehmen plant, baut und betreibt Windparks. Derzeit drehen sich laut Firmenangaben 314 Windräder mit 526,2 Megawatt Leistung. Das Unternehmen hat mit dem P3000 ein eigenes Windradmodell entwickelt, das in Serie gehen sollte. Außerdem gehört Prokon eine Ölmühle bei Magdeburg.
In Sachsen ist das Unternehmen mit einem 150-Millionen-Euro-Kredit an der HIT Holzindustrie Torgau beteiligt. Darüber hinaus hat Prokon gemeinsam mit HIT mehrere tausend Hektar Wald in Rumänien gekauft.

20.11.2013
Prokon – ein Schneeballsystem?

Prokon – neue Postwurfsendung
Die Prokon Unternehmensgruppe hat aktuell eine Postwurfsendung in Umlauf gebracht, um viele Kleinanleger zu locken. Ab einer Kapitalanlage von 100 € und einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten wird jedem eine Grundverzinsung von 6 Prozent pro Jahr für neue Genussrechte versprochen.
Verdacht eines Schneeballsystems
Aufgrund der undurchsichtigen Geschäftspraxis bei Prokon besteht nach Presseberichten der Verdacht, dass mit den Einnahmen neuer Anleger die Ausschüttungen der Anderen finanziert werden. Solange Prokon keinen vollständigen Konzernabschluss veröffentlicht und damit eine Prüfung der Zinszahlungen unterbindet, kann Prokon sich von dem Vorwurf eines Schneeballsystems nicht befreien.
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PROKON Genussrechte
Mit den PROKON Genussrechten als angeblich sichere Kapitalanlage können sich Anleger an den Projekte beteiligen. Auch laut Stiftung Warentest 4/2010 ist diese Form von Geldanlage jedoch hochriskant, da Anleger durch den Kauf von Genussrechte einem Unternehmen ein Darlehen geben und dabei bei der PROKON keineswegs Miteigentümer an Windkraftanlagen werden. Anleger erwerben lediglich eine “stille Beteiligung” ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen.

24.09.2012
Prokon-Werbung irreführend und unlauter:
Auf Initiative der Stiftung Warentest hat jedoch das Landgericht Itzehoe festgelegt, dass Prokon seine Werbung ändern muss, denn die Werbung Prokons sei irreführend und verstoße gegen den lauteren Wettbewerb. Denn in der Werbung würden die vorhandenen Risiken der Anlage nicht erwähnt.
So ist die Anlage nach Auffassung der Verbraucherzentrale keinesfalls sicher wie eine Anlage bei einer deutschen Bank oder Lebensversicherung, da die Anleihen nicht der Einlagensicherung unterliegen.
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OLG Schleswig-Holstein: Prokon-Prospekt ist irreführend
Dies stellte nun das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am 05.09.2012 (Az. & U 14/11)fest und bestätigte so das Urteil des Landesgericht Itzehoe vom 15.03.2011 (Az. 5 O 66/10). Somit darf die Prokon-Unternehmensgruppe nun nicht mehr wie bisher für ihre Genussrechte werben, da eben diese irreführend sei.
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19.08.2011
Prokon: Genussrechte in Erneuerbare Energien
Die Prokongruppe wirbt massivst für ihre Finanzanlage. Anleger sollen ihr Geld für einen guten Zweck investieren, in Windanlagen und andere Energiequellen, und schließlich noch Gewinne verbuchen zunächst in Form von Zinsen jährlich in Höhe von 6 %.
In Zeiten des Klimawandels und der Naturkatastrophen sind viele Anleger geneigt, ihr Geld in erneuerbare Energien zu investieren. Dabei soll die Prokonanlage laut ihrer Werbung sicher sein wie eine Lebensversicherung bzw. eine Alternative zu einer Bank bieten.
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Prokon- Genussrechte und Haftungsrisiken bei Verlußten und Insolvenz:

Der Anleger erhält bei einem Investment in die Prokon GmbH & Co. KG ein Genussrecht. Das bedeutet, dass er bei einer möglichen Insolvenz der Prokon GmbH & Co. KG ein nachrangiger Gläubiger ist. Das heißt, Banken und andere Geldgeber werden vorrangig berücksichtigt, so dass im Falle einer Insolvenz mit Geldern für die Anleger nicht zu rechnen ist.
Wenn keine Gewinne erzielt werden, bleiben entgegen der Garantieerklärung die Zinszahlungen ganz aus.
Die Anleger können bei Verlusten der Gesellschaft in die Haftung genommen werden. Das Genussrecht nimmt im schlimmsten Fall bis zur Höhe der Einlage an dem Verlust der Gesellschaft teil. Das bedeutet, die Einlage kann bei Verlusten der Gesellschaft vollständig verloren gehen.

Warnliste Stiftung Warentest
Diese Gründe führten dazu, dass die Prokon Unternehmensgruppe auf der WARNLISTE der Stiftung Warentest steht.

Informationsmaterial von Prokon (Stand: 14.01.2014):
https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Prokon_Anlegerinformation_10_01_2014.pdf
https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Prokon_Anlegerinformation_12_2013.pdf
https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/PROKON_GB_2011.pdf
https://kanzleimitte.de/anwalt/attachments/Prokon Informationsblatt_A_B.pdf

Unser Angebot an Prokon – Anleger:

  • kostenfreie Erstberatung
  • form- und fristgerechte Insolvenzanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Stellung eines Strafantrages und Durchführung eins Adhäsionsverfahrens

 

  • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter und Hintermänner
  • Deckungsanfrage bei den Rechtsschutzversicherungen; in der Regel werden Rechtsanwaltskosten der Insolvenzanmeldungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen


Kostenfreie Erstberatung für Prokon Anleger:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das 
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen ihnen keien Gebühren. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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