Prokon gleicht Verluste mit Anlegergeldern aus

Prokon gleicht Verluste mit Anlegergeldern aus

Prokon hat die Geschäftszahlen für das Jahr 2012 vorgelegt. Aus diesen geht hervor, dass die Anleger der Prokon Regenerative Energien GmbH vermutlich bereits 2012 die Verluste mit Anlegergeldern von rund 107 Millionen Euro mittragen mussten, die Zahlen sind jedoch noch nicht offiziell von Wirtschaftsprüfern testiert.

Prokon steht unter dem Verdacht, über Genussrechte frische Gelder einzusammeln und so Zins- und Rückzahlungen zu finanzieren (Schneeballsystem). Am 22.01.2014 wurde der Insolvenzantrag der Prokon GmbH eingereicht. Nun soll Anfang Mai darüber entschieden werden, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Insolvenzansprüche sichern:

Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin gab bekannt, dass Anleger zwar nicht mit Totalverlust, jedoch mit starken Verlusten rechnen müssten. Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten Anleger sowohl ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden sowie ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen lassen.
Einer solchen Klage aus Falschberatung durch die Prokon GmbH hat das OLG Schleswig (Az: 6U 14/11) aufgrund der irreführenden Aussagen zur Sicherheit solcher Anlagen im Verkaufsprospekt bereits stattgegeben.

Justus rät:
Da Genussrechte bei Insolvenzverfahren nachrangig behandelt werden, könnten Schadensersatzforderungen aus Falschberatungen und deren Anmeldung zur Insolvenztabelle  vielversprechender für geschädigte Anleger sein. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte ist auch auf das Insolvenzrecht spezialisiert.

Anleger sollten umgehend ihre Ansprüche auf Schadensersatz und das weitere Vorgehen von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen und die angeratenen Schritte in die Tat umsetzen.

Die Anmeldung in unserem Prokon Anlegerpool ist für sie unverbindlich und kostenfrei.
Nach Anmeldung werden sie in weiteren Informationsschreiben kostenfrei und unverbindlich zu den Möglichkeiten und Aussichten der Durchführung eines Dept-to-equity-Verfahrens informiert.

Füllen sie einfach unser Kontaktformular aus, mit dem Stichwort “Prokon-Anlegerpool”.

 

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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