Prokon “droht” Insolvenz: Fachanwalt berät

Prokon droht Insolvenz an:
Itzehoe – Der umstrittene Ökokonzern Prokon ist in akuten Liquiditätsschwierigkeiten und von der Insolvenz bedroht. Dies teilte der Konzern in einem in der Nacht auf Samstag auf seiner Internetseite veröffentlichten Rundschreiben an alle Anleger mit: “Eine Planinsolvenz kann nur verhindert werden, wenn wir für mindestens 95% des Genussrechtskapitals die Zusage erhalten, dass Sie uns Ihr Kapital mindestens bis zum 31.10.2014 nicht entziehen werden und einer Auszahlung, die auch in Raten erfolgen kann, zustimmen, oder wir ausreichend durch Neuzeichnungen unterstützt werden.”

Eine mögliche Insolvenz wäre eine der größten Pleiten am grauen Kapitalmarkt in Deutschland aller Zeiten: Prokon ist mit zuletzt über 1,4 Milliarden Euro investiertem Genussscheinkapital der mit Abstand größte Anbieter von ökologischen Kapitalanlagen in der Bundesrepublik. Das Unternehmen war am Freitagnachmittag und Samstagmorgen telefonisch nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Die Fachkanzlei Justus Rechtsanwälte hat schon Mitte 1012 vor möglichen Zahlungsschwierigkeiten und einer Schieflage bei Prokon gewarnt. Derzeit bereiten wir erste Schadenersatzklagen aus Falschberatung und Prospekthaftung vor.    

Prokon behält Zinszahlungen ein:
Prokonanleger wurden von der Geschäftsführung informiert, dass die fälligen Zinsen für Januar 2014 einbehalten werden, um sie weiter zu investieren. Als Mittel setzt Prokon nicht wie üblich auf die Zustimmung der Anleger, sondern setzt juristisch fragwürdig den Anlegern eine 8 – wöchige Widerspruchsfrist.
Anleger müssen demnach soweit sie mit einer Reinvestierung nicht einverstanden sind, ausdrücklich wiedersprechen. Prokon setzt mit dieser Vorgehensweise wohl auf die fehlende Entschlussfreudigkeit und gegebenenfalls auch auf die Vergesslichkeit einiger Anleger.

PROKON bittet Anleger um Ratenzahlung und Widerruf ihrer Kündigungen
Neben dem Versuch, die Zinsen nicht auszuzahlen zu müssen, werden nach Presseberichten die Anleger der PROKON, die ihre Genussrechte bereits gekündigt haben, mit der Aufforderung angeschrieben, die Kündigung entweder zu widerrufen oder jedenfalls der PROKON für die Rückzahlung der Zeichnungssumme eine Ratenzahlung von drei, sechs oder mehr Monatsraten anzubieten.

Jahresabschlüsse 2012 – weiterhin ohne Testat, Bilanz negativ
Nach einem Bericht der Stiftung Warentest vom 23.12.2013 hat die Gesellschaft nunmehr den Entwurf für den Konzernabschluss 2012 veröffentlicht. Ferner wurde der Jahresabschluss der PROKON Unternehmensgruppe sowie den Jahresabschluss 2012 für PROKON Regenerative Energien GmbH, die zur Unternehmensgruppe gehört veröffentlicht. Danach war bereits zum Bilanzstichtag 2012 das Eigenkapital des Konzerns und der Genussrechtsgesellschaft negativ.

Justus rät:
Nach all dem erhärtet sich unsere Befürchtung, dass die Kapitalanlagegesellschaft Verluste macht, für die ggf. am Ende die Genussrechteinhaber haften werden.
Anleger bei Prokon sollten nicht nur dem Zinseinbehalt widersprechen, sondern aufgrund der negativen Anzeichen einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich schnellstmöglich hinsichtlich der Möglichkeiten zur Rückabwicklung der Anlage beraten zu lassen.

Kostenfreie Erstberatung für Prokon Anleger:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das 
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen ihnen keien Gebühren. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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