Prokon stellt Insolvenzantrag

22.01.2014 Registergericht Hamburg

Prokon Regenerative Energien hat heute einen Insolvenz­antrag gestellt. Gut 75 000 Anleger haben rund 1,4 Milliarden Euro in Genuss­rechte der Prokon-Tochtergesell­schaft investiert.

Insolvenzge­richt muss über Prokon Insolvenzantrag entscheiden

Zum vorläufigen Insolvenz­verwalter hat das Insolvenzge­richt den Hamburger Rechts­anwalt Dietmar Penzlin bestellt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 28 IN 11/14 beim Registerge­richt Pinne­berg. Anleger können nun keine individuellen Forderungen gegen Prokon mehr durch­setzen, etwa über Zwangs­voll­stre­ckungen. Es hat auch keinen Sinn mehr, Klagen gegen die Gesell­schaft einzureichen.

Was können Prokon – Anleger jetzt noch tun?

Sollte ein Insolvenz­verfahren eröffnet werden, müssen Anleger ihre Forderungen aus den Genussrechtsscheinen zur Insolvenztabelle anmelden. Bei Insolvenzfällen mit vielen Betroffenen schreiben die Insolvenz­verwalter häufig die ihnen bekannten Gläubiger von sich aus an.
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sind offizielle Mitteilungen zu finden.

Unser Angebot an Prokon Anleger:

  • kostenfreie Erstberatung
  • form- und fristgerechte Insolvenzanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren
  • Stellung eines Strafantrages und Durchführung eins Adhäsionsverfahrens

 

  • Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter und Hintermänner
  • Deckungsanfrage bei den Rechtsschutzversicherungen; in der Regel werden Rechtsanwaltskosten der Insolvenzanmeldungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen

Kostenfreie Erstberatung für Prokon Anleger:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das 
Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen ihnen keien Gebühren. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Ansprechpartner:
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56

 

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