22.01.2014 Registergericht Hamburg
Prokon Regenerative Energien hat heute einen Insolvenzantrag gestellt. Gut 75 000 Anleger haben rund 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte der Prokon-Tochtergesellschaft investiert.
Insolvenzgericht muss über Prokon Insolvenzantrag entscheiden
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Insolvenzgericht den Hamburger Rechtsanwalt Dietmar Penzlin bestellt. Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 28 IN 11/14 beim Registergericht Pinneberg. Anleger können nun keine individuellen Forderungen gegen Prokon mehr durchsetzen, etwa über Zwangsvollstreckungen. Es hat auch keinen Sinn mehr, Klagen gegen die Gesellschaft einzureichen.
Was können Prokon – Anleger jetzt noch tun?
Sollte ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, müssen Anleger ihre Forderungen aus den Genussrechtsscheinen zur Insolvenztabelle anmelden. Bei Insolvenzfällen mit vielen Betroffenen schreiben die Insolvenzverwalter häufig die ihnen bekannten Gläubiger von sich aus an.
Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sind offizielle Mitteilungen zu finden.
Unser Angebot an Prokon Anleger:
- kostenfreie Erstberatung
- form- und fristgerechte Insolvenzanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren
- Stellung eines Strafantrages und Durchführung eins Adhäsionsverfahrens
- Prüfung und Geltendmachung von Schadenersatz gegen Gründungsgesellschafter und Hintermänner
- Deckungsanfrage bei den Rechtsschutzversicherungen; in der Regel werden Rechtsanwaltskosten der Insolvenzanmeldungen von der Rechtsschutzversicherung übernommen
Kostenfreie Erstberatung für Prokon Anleger:
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entstehen ihnen keien Gebühren. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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