Neues von Prokon: Verbraucherschutzzentralen klagen

Prokon: Verbraucherschutzzentralen klagen auf Unterlassung

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geht gerichtlich gegen den Windparkfinanzierer Prokon vor. Dem Unternehmen solle per einstweiliger Verfügung untersagt werden, auf Genussscheininhaber “in unangemessener Weise” Druck auszuüben, teilte der vzbv am Donnerstag in Berlin mit.
Justus Rechtsanwälte begrüßt dieses Vorgehen der Verbraucherzentrale, welche bundesweit für ein entschlossenes Vorgehen bekannt ist. Allerdings sehen wir die Probleme nicht so sehr bei den Drohschreiben, sondern eher in der Gefahr, dass Prokon seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht oder sehr verzögert nachkommt.

Entwarung dagegen für Prokon Stromkunden

Zigtausende Prokon-Anleger müssen um ihr Geld bangen. Für die Stromkunden des von Insolvenz bedrohten Unternehmens geben Verbraucherschützer aber Entwarnung.
Prokon betreibt nicht nur Ökostrom-Anlagen, sondern ist seit Anfang 2013 auch Stromversorger. Mehr als 56.000 Kunden beliefert Prokon eigenen Angaben zufolge. Angesichts der möglichen Insolvenz werden Erinnerungen wach an die Pleite des Billigstromanbieters TelDaFax im Jahr 2011: Hunderttausende Kunden hatten teils Hunderte Euro im Voraus für Strom bezahlt, den sie nicht mehr geliefert bekamen.
Selbst wenn das Unternehmen tatsächlich Insolvenz anmelden müsste, drohe den Stromkunden höchstens ein sehr geringfügiger Schaden.

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