Insolvenzverfahren über Prokon eröffnet
Durch Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Itzehoe vom 1. Mai 2014, Az.: 28 IE 1/14, wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen Prokon Regenerative Energien GmbH eröffnet.
Die gegen die Prokon Regenerative Energien GmbH gerichteten Forderungen bezifferte das Insolvenzgericht mit rund 391 Millionen Euro. Die vorhandenen liquiden Mittel bei Prokon sollen sich hingegen auf einen Betrag in Höhe von lediglich rund 19 Millionen Euro belaufen. Zum Insolvenzverwalter wurde Dietmar Penzlin, Hamburg, bestellt.
Nachrangigkeit aufgehoben:
Die Frage, ob wegen der Kündigung der Genussrechte überhaupt eine Insolvenz vorliegen könne, beschäftigte sowohl das Insolvenzgericht als auch mehrere Gutachter. Nun wurde jedoch beschlossen, das auch Genussrechts-Inhaber als Gläuber in dem Insolvenzverfahren gelten. Das zuständige Insolvenzgericht hat die Klausel der Prokon-Satzung, in dem die Nachrangigkeit der Ansprüche der Genussrechtsinhaber geregelt ist, für nichtig erklärt.
Folgen für die Anleger
Insolvenzanmeldungen:
Für Genussrechts-Inhaber sind nun verschiedene Schritte zu beachten, um in dem Insolvenzverfahren zu ihrem Recht zu kommen und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Alle Gläubiger der Prokon müssen bis zum 15.09.2014 ihre Forderungen, dazu gehören auch solche, die eigentlich noch nicht fällig geworden sind, anmelden. Dies umfasst zum Beispiel auch Genussrechte, die erst in einigen Jahren zur Rückzahlung fällig geworden wären.
Gern übernehmen wir für Sie die form- und fristgerechte Anleldung ihrer Insolvenzansprüche und begleiten, bzw. vertreten Ihre Interessen in dem Insolvenzverfahren und auf Gäubigerversammlungen. Die Anmeldung von Insolvenzansprüchen wird von dem meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Gläubierversammlung:
Auch sollten Gläubiger beachten, das am 22.07.2014 die Gläubigerversammlung einberufen wird, um über die weiteren Schritte im Insolvenzverfahren zu informieren und zu entscheiden.
Jedoch sollten Anleger nicht zu früh in Verzweiflung verfallen, laut Dietmar Penzlin, dem Insolvenzverwalter der Prokon, bestehen gute Chancen darauf, dass ca 30-60% des eingesetzten Kapitals gerettet werden können.
Auch sollen Prokon Unternehmensteiel zerschlagen werden und das Untermehnen ggf. nach dem Verfahren in komprimierterer und kompakter Unternehmensform weitergeführt werden, so Insolvenzverwalter Prenzlin.
Schadenersatz gegen Geschäftsführung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte prüft derzeit das Bestehen und die Durchsetzbarkeit von Schadenersatzansprüchen gegen die ehemalige Geschäftsführung und Hintermänner.
Auch sollte die vorgehsehene Sanierung durch den Insolvenzverwalter (Sanierungsplan) durch die Gläubigerversammlung genau geprüft werden.
Justus rät:
Wenden sie sich an uns, um frist- und formgerecht ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anzumelden und den Restschaden ggf. als Shadenersatzforderung gegen Hintermänner und ehemalige Geschäftsführung geltend zu machen. Ferner halten wir Sie in unseren Newslettern ständig auf dem aktuellen Stand des Verfahrens und unserer Ergebnisse.
Die Anmeldung in unserem Prokon Anlegerpool ist für sie unverbindlich und kostenfrei.
Nach Anmeldung werden sie in weiteren Informationsschreiben kostenfrei und unverbindlich zu den Möglichkeiten und Aussichten im Insolvenzverfahren und der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen informiert.
Füllen sie einfach unser Kontaktformular aus, mit dem Stichwort “Prokon-Anlegerpool”.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin