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Riester – rente: rückforderung von versteckten abschlussgebühren

    Rückforderung versteckter Abschlussgebühren bei Riesterverträgen

    Das Oberlandesgericht Köln hat durch Urteil vom 2. September 2016 (Az. 20 U 201/15, nicht rechtskräftig) entschieden, dass Versicherungsunternehmer, hier die HDI Lebensversicherung, nicht doppelte Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen berechnen dürfen. Betroffen von diesem Urteil sind Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen wurden.

    Bisherige Praxis

    Zum Schutz der Versicherungsnehmer ist gesetzlich geregelt, dass die Abschlusskosten nicht ausschließlich mit den ersten Raten verrechnet werden dürfen und auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden (sog. Zillmerung). Die Versicherungsunternehmer, hier die HDI Lebensversicherung, vereinbaren jedoch in den Riesterverträgen eine abweichende Verrechnungsweise, die die Versicherungsnehmer mit weiteren, auf die danach folgenden Versicherungsjahre anfallenden Abschlusskosten belasten.

    Abschlussgebühren – Rückforderung zu viel gesetzten Kosten

    Durch diese Gerichtsentscheidung ist klargestellt worden, dass nach fünf Jahren keine weiteren Abschlusskosten verrechnet werden dürfen. Hiernach steht fest, dass die zu hoch berechneten Abschlusskosten der Riesterverträge nebst einer Nutzungsentschädigung von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden können.

    Justus rät:

    Wenn Sie der Meinung sind, bei der Berechnung Ihrer Versicherungen sind Fehler aufgetreten, dann lassen Sie Ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt prüfen. Sie erhalten zeitnah eine Einschätzung zu bestehenden Chancen, Risiken und eventuell anfallenden Kosten. Die Erstberatung und Anfrage an Ihre Rechtsschutzversicherung ist für Sie kostenfrei.

    Füllen Sie hierzu einfach unser Kontaktformular aus und laden Ihren Vertrag bzw. den Versicherungsschein gleich mit hoch. Gern können Sie uns auch anrufen.

    Ansprechpartner:
    Michael Kraft
    Rechtsanwalt
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56
    Knud J. Steffan
    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    E-Mail: Steffan@kanzleimitte.de

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    Die Riesterrente, Widerspruch und Schadenersatz

    Veröffentlicht am 22. März 201810. Juli 2025

    Die sogenannte Riesterrente wurde als staatliches Förderungsmittel einer zusätzlichen freiwilligen Altersvorsorge im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr...

    ""mezzcaps" Die sogenannte Riesterrente wurde als staatliches"weiterlesen


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    Justus Rechtsanwälte, Fachkanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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