Als wesentlicher Baustein der Altersvorsorge für Selbständige wurde im Jahr 2005 die Basisrente, besser bekannt als Rürup Rente eingeführt. Sie soll es vor allem Selbständigen ermöglichen, mit staatlicher Unterstützung und steuerlicher Förderung eine zusätzliche tragfähige Säule der Altersvorsorge aufzubauen.
Viele Versicherte stellen jedoch erst nach Abschluss der Versicherung fest, dass die Basisrente sehr unflexibel ausgestaltet ist. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages führt nicht zu einer Rückabwicklung des Vertrages sondern lediglich dazu, dass die Verpflichtung weiterer Zahlungen erlischt. Auch ein Wechsel der Versicherung ist schwierig. Die Versicherer sind hierzu nicht verpflichtet und häufig ist ein Wechsel mit hohen Gebühren verbunden.
Die meisten Rürup-Kunden sind mit ihren Verträgen nicht zufrieden. Die Kosten fressen einen erheblichen Teil der Prämienzahlungen auf. Die Verträge weisen auch eine Reihe von Nachteilen auf.
Erhebliche Nachteile der Rürup-Verträge
keine Kapitalauszahlung möglich
Rentenbeginn frühestens mit 62 Jahren
keine Kündigung möglich (“Unantastbarkeit” des Geldes)
Bei Tod vor oder kurz nach Rentenbeginn erhalten die Erben in der Regel nichts, das gesamte eingezahlte Kapital ist weg
Bei fondsgebundenen Versicherungen gibt es ein erhebliches Verlustrisiko
Lösung Schadenersatz oder Widerspruch:
Für Sie gibt es zwei Möglichkeiten sich von diesen Verträgen zu lösen und das Kapital zurückzuerhalten:
Rückabwicklung aufgrund eines Widerspruchs bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
Schadenersatz wegen Falschberatung, fehlender Aufklärung über die Risiken und das Produkt
Welche Lebens- oder Rentenversicherungsarten sind betroffen?
Nach der Rechtsprechung des BGH können etwa 80 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, heute noch widerrufen werden.
Nach einem Widerruf bekommen Sie alles, was Sie einbezahlt haben (auch die angefallenen Gebühren), zurück und dazu noch eine sehr attraktive Verzinsung von ca. 4 – 7 % pro Jahr. Abgezogen werden muss gegebenenfalls lediglich der Wert der Versicherungsleistung. Ein Widerruf führt in vielen Fällen dazu, dass die Kunden 33 % mehr Geld zurückbekommen, als sie am Ende der Laufzeit erhalten hätten!
Widerrufsjoker auch bei Rüruprente:
Grundsätzlich sind alle Versicherungsarten umfasst. Sowohl Riester-Rentenversicherungen (sog. Förderrenten), Rürup-Rentenversicherungen (sog. Basisrentenversicherungen) und fondsgebundene Rentenversicherungen sind betroffen.
Die Lösungsmöglichkeiten gibt es für alle Rürup-Verträge ohne zeitliche Begrenzung, ab dem Jahr 2005 bis jetzt.
In der Regel ist ein Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu erklären. Wenn der Versicherer jedoch nicht vollständig und korrekt über das Widerrufsrecht aufklärt, bleibt dem Versicherten das Widerrufsrecht auch lange Zeit nach Vertragsabschluss erhalten.
Schadenersatz wegen Falschberatung bei Abschluss der Rürup Rente:
Ein weiterer Weg an das einbezahlte Geld vorzeitig zu kommen, ist der Schadenersatzanspruch bei Falschberatung.
Den Versicherer sowie dessen Versicherungsmakler oder Vermittler treffen Aufklärungs- udn Beratungspflichten sowie Dokumentationspflichten bei Abschlus einer Rentenversicherung, wie der Rürup Rente. Insbesondere muss vor Abschluss abgefragt werden, on das Produkt überhaupt für den Kunden geeignet ist und dieser muss aufgeklärt werden, insbesondere über die Unkündbarkeit, also die Unantastbarkeit des Geldes bis zum Rentenalter (Vertraglaufzeit), ferner über Beitragsdynamik und steuerliche Folgen. Die Erfüllung dieser Pflichten muss der Versicherungsmakler in Form eines Beratungsprotokolls dokumentieren und zu Nachweiszwecken aufbewahren.
Rürup: OLG Karlsruhe verurteilt Versicherung zum Schadenersatz wegen Falschberatung
Urteil des OLG Karlsruhe verurteilt Versicherung und Vermittler:
Mit Urteil vom 7.12.2021 (Az. 9 U 97/19) gab das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Versicherungsnehmer Recht. Es verpflichtete sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch den Vermittler zum Schadensersatz, weil sich die Beratung des Vermittlers als fehlerhaft erwies. Denn die Beratungsdokumentation erwies sich als nicht ordnungsgemäß geführt. Und dem Versicherungsvermittler obliegt die Beweislast für die Einhaltung der Dokumentationspflichten. Neben der unterlassenen Aufklärung über „Unantastbarkeit“ des Geldes bis zum Vertragsende, sah das Gericht noch die „Ungeeignetheit“ der Rürup-Rente für den Versicherungsnehmer. Die Rürup-Rente passte schlichtweg nicht zu seiner persönlichen Situation, da dieser gerade aus der Privatinsolvenz kam und seine wirtschftliche Situation ungewiss war.
Justus Rechtsanwälte prüft kostenfrei im Rahmen der Ersteinschätzung, ob auch Ihre Verträge noch widerrufen werden können. Soweit Fragen zum Schadenersatz hinzu kommen oder die Prüfung umfangreicher ist, erheben wir 80,- zzgl MwSt.. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und laden ihren Vertrag mit der Widerrufsbelehrung gleich mit hoch. Sie erhalten dann binnen weniger Tage ihre Erstprüfung.
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