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Rürup rente widerrufen?

    Rürup Rente widerrufen?

    Rürup Rente Kündigung, Widerruf oder Schadenersatz?
    Rürup: Falschberatung und Widerspruch

    Als wesentlicher Baustein der Altersvorsorge für Selbständige wurde im Jahr 2005 die Basisrente, besser bekannt als Rürup Rente eingeführt. Sie soll es vor allem Selbständigen ermöglichen, mit staatlicher Unterstützung und steuerlicher Förderung eine zusätzliche tragfähige Säule der Altersvorsorge aufzubauen.

    Viele Versicherte stellen jedoch erst nach Abschluss der Versicherung fest, dass die Basisrente sehr unflexibel ausgestaltet ist. Eine Kündigung des Versicherungsvertrages führt nicht zu einer Rückabwicklung des Vertrages sondern lediglich dazu, dass die Verpflichtung weiterer Zahlungen erlischt. Auch ein Wechsel der Versicherung ist schwierig. Die Versicherer sind hierzu nicht verpflichtet und häufig ist ein Wechsel mit hohen Gebühren verbunden.

    Die meisten Rürup-Kunden sind mit ihren Verträgen nicht zufrieden. Die Kosten fressen einen erheblichen Teil der Prämienzahlungen auf. Die Verträge weisen auch eine Reihe von Nachteilen auf.

    Erhebliche Nachteile der Rürup-Verträge

    • keine Kapitalauszahlung möglich
    • Rentenbeginn frühestens mit 62 Jahren
    • keine Kündigung möglich (“Unantastbarkeit” des Geldes)
    • Bei Tod vor oder kurz nach Rentenbeginn erhalten die Erben in der Regel nichts, das gesamte eingezahlte Kapital ist weg
    • Bei fondsgebundenen Versicherungen gibt es ein erhebliches Verlustrisiko

    Lösung Schadenersatz oder Widerspruch:

    Für Sie gibt es zwei Möglichkeiten sich von diesen Verträgen zu lösen und das Kapital zurückzuerhalten:

    • Rückabwicklung aufgrund eines Widerspruchs bei fehlerhafter Widerspruchsbelehrung
    • Schadenersatz wegen Falschberatung, fehlender Aufklärung über die Risiken und das Produkt

    Welche Lebens- oder Rentenversicherungsarten sind betroffen?

    Nach der Rechtsprechung des BGH können etwa 80 % der Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 geschlossen wurden, heute noch widerrufen werden.

    Nach einem Widerruf bekommen Sie alles, was Sie einbezahlt haben (auch die angefallenen Gebühren), zurück und dazu noch eine sehr attraktive Verzinsung von ca. 4 – 7 % pro Jahr. Abgezogen werden muss gegebenenfalls lediglich der Wert der Versicherungsleistung.
    Ein Widerruf führt in vielen Fällen dazu, dass die Kunden 33 % mehr Geld zurückbekommen, als sie am Ende der Laufzeit erhalten hätten!

    Widerrufsjoker auch bei Rüruprente:

    Grundsätzlich sind alle Versicherungsarten umfasst. Sowohl Riester-Rentenversicherungen (sog. Förderrenten), Rürup-Rentenversicherungen (sog. Basisrentenversicherungen) und fondsgebundene Rentenversicherungen sind betroffen.

    Die Lösungsmöglichkeiten gibt es für alle Rürup-Verträge ohne zeitliche Begrenzung, ab dem Jahr 2005 bis jetzt.

    In der Regel ist ein Widerruf innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zu erklären. Wenn der Versicherer jedoch nicht vollständig und korrekt über das Widerrufsrecht aufklärt, bleibt dem Versicherten das Widerrufsrecht auch lange Zeit nach Vertragsabschluss erhalten.

    Schadenersatz wegen Falschberatung bei Abschluss der Rürup Rente:

    Ein weiterer Weg an das einbezahlte Geld vorzeitig zu kommen, ist der Schadenersatzanspruch bei Falschberatung.

    Den Versicherer sowie dessen Versicherungsmakler oder Vermittler treffen Aufklärungs- udn Beratungspflichten sowie Dokumentationspflichten bei Abschlus einer Rentenversicherung, wie der Rürup Rente. Insbesondere muss vor Abschluss abgefragt werden, on das Produkt überhaupt für den Kunden geeignet ist und dieser muss aufgeklärt werden, insbesondere über die Unkündbarkeit, also die Unantastbarkeit des Geldes bis zum Rentenalter (Vertraglaufzeit), ferner über Beitragsdynamik und steuerliche Folgen. Die Erfüllung dieser Pflichten muss der Versicherungsmakler in Form eines Beratungsprotokolls dokumentieren und zu Nachweiszwecken aufbewahren.

    Rürup: OLG Karlsruhe verurteilt Versicherung zum Schadenersatz wegen Falschberatung

    Urteil des OLG Karlsruhe verurteilt Versicherung und Vermittler:

    Mit Urteil vom 7.12.2021 (Az. 9 U 97/19) gab das Oberlandesgericht Karlsruhe einem Versicherungsnehmer Recht. Es verpflichtete sowohl die Versicherungsgesellschaft als auch den Vermittler zum Schadensersatz, weil sich die Beratung des Vermittlers als fehlerhaft erwies. Denn die Beratungsdokumentation erwies sich als nicht ordnungsgemäß geführt. Und dem Versicherungsvermittler obliegt die Beweislast für die Einhaltung der Dokumentationspflichten. Neben der unterlassenen Aufklärung über „Unantastbarkeit“ des Geldes bis zum Vertragsende, sah das Gericht noch die „Ungeeignetheit“ der Rürup-Rente für den Versicherungsnehmer. Die Rürup-Rente passte schlichtweg nicht zu seiner persönlichen Situation, da dieser gerade aus der Privatinsolvenz kam und seine wirtschftliche Situation ungewiss war.

    kostenfreie Erstberatung

    Kostenfreie Erstprüfung oder Beratung:

    Justus Rechtsanwälte prüft kostenfrei im Rahmen der Ersteinschätzung, ob auch Ihre Verträge noch widerrufen werden können. Soweit Fragen zum Schadenersatz hinzu kommen oder die Prüfung umfangreicher ist, erheben wir 80,- zzgl MwSt.. Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und laden ihren Vertrag mit der Widerrufsbelehrung gleich mit hoch. Sie erhalten dann binnen weniger Tage ihre Erstprüfung.

    foto: USA-Reiseblogger/pixabay

    Ansprechpartner:
    Michael Kraft
    Rechtsanwalt
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

    Telefon: 030-440 449 66
    Telefax: 030-440 449 56
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    Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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    Was unsere Mandanten sagen:

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    Basierend auf 18 Bewertungen
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    Michael Sauter
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen... Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.weiterlesen
    Ingo Strietelmeier
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
    Uwe Morowski
    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
    Ben S.
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
    Fensterlando Fensterreinigung
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
    Andreas Brinkmann
    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
    B R
    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
    Carsten Bohn
    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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