Riester – Rente: Rückforderung von versteckten Abschlussgebühren

Rückforderung versteckter Abschlussgebühren bei Riesterverträgen

Das Oberlandesgericht Köln hat durch Urteil vom 2. September 2016 (Az. 20 U 201/15, nicht rechtskräftig) entschieden, dass Versicherungsunternehmer, hier die HDI Lebensversicherung, nicht doppelte Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen berechnen dürfen. Betroffen von diesem Urteil sind Versicherungen, die bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen wurden.

Bisherige Praxis

Zum Schutz der Versicherungsnehmer ist gesetzlich geregelt, dass die Abschlusskosten nicht ausschließlich mit den ersten Raten verrechnet werden dürfen und auf einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden (sog. Zillmerung). Die Versicherungsunternehmer, hier die HDI Lebensversicherung, vereinbaren jedoch in den Riesterverträgen eine abweichende Verrechnungsweise, die die Versicherungsnehmer mit weiteren, auf die danach folgenden Versicherungsjahre anfallenden Abschlusskosten belasten.

Abschlussgebühren – Rückforderung zu viel gesetzten Kosten

Durch diese Gerichtsentscheidung ist klargestellt worden, dass nach fünf Jahren keine weiteren Abschlusskosten verrechnet werden dürfen. Hiernach steht fest, dass die zu hoch berechneten Abschlusskosten der Riesterverträge nebst einer Nutzungsentschädigung von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden können.

Justus rät:

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VERSICHERUNGSRECHT85
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Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden. Risikolebensversicherungen schützen die finanzielle Absicherung der Familienangehörigen des Versicherten, sollte dieser sterben.
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