Die Riesterrente, Widerspruch und Schadenersatz

Die sogenannte Riesterrente wurde als staatliches Förderungsmittel einer zusätzlichen freiwilligen Altersvorsorge im Zuge der Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2000/2001 eingeführt.

Riesterrente, Widerspruch und Schadenersatz
Die Riesterrente, Widerspruch und Schadenersatz

Bundesweit bestehen 16,5 Millionen solcher Riester-Verträge zur Altersvorsorge. Davon ist nach einer aktuellen Mitteilung des Finanzministeriums jeder fünfte Vertrag, also ca. 3,3 Millionen der bundesweit bestehenden Förderrenten, ruhend gestellt, d.h. Sparer zahlen bis auf weiteres nichts mehr ein.

Die Zielsetzung besteht darin, durch ein umfangreiches staatliches Förderkonzept möglichst viele Menschen zu einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge zu bewegen. So gewährt der Staat z.B. eine Zulage von derzeit 154 EUR je erwachsener Person und 300 EUR je Kind, sofern man inklusive der Förderung 4% des eigenen sozialversicherungspflichtigen Jahresgehaltes in die Riesterrente einzahlt. Des Weiteren lässt sich neben der staatlichen Zulage in vielen Fällen eine Steuerersparnis durch die Geltendmachung von Sonderausgabenabzügen realisieren. Bei der Riesterrente handelt es sich um ein nach dem Altersvermögensgesetz staatlich gefördertes Vermögen, daher ist diese Form der Altersvorsorge von der Anrechnung als Vermögen bei Hartz IV befreit (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 SGB II).

Schadensersatz bei Falschberatung gegen die Versicherung:

Banken und Versicherungen haben viele Verträge, auch mit Mitgliedern der sogenannten verkammerten Berufe, geschlossen. Diese Personen sind jedoch in den berufsständischen Versorgungswerken versichert. Im Einzelnen handelt es sich u.a. um folgende Gruppen:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte
  • Apotheker
  • Rechtsanwälte, Notare
  • Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
  • Architekten

Hierbei wurde mit den scheinbaren Vorteilen der Riesterrente, z.B. die Schließung der Renentenlücke durch staatliche Förderung, geworben.

Mitglieder der oben genannten verkammerten Berufe sind aber durch ihre Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken von der staatlichen Förderung einer privaten Altersvorsorge ausgeschlossen.

Erhält nun ein Riester-Renten-Vertragsinhaber in unberechtigter Weise die entsprechenden staatlichen Zulagen und kommt so kann das Finanzamt die gewährten staatlichen Zulagen, nebst Steuervergünstigungen, mit erheblichen Zinsen zurückfordern.

Hat der Versicherungsvertreter heirauf nicht hingewiesen, so hat die Versicherung den Geschädigten im Rahmen der Schadensersatzforderung so zu stellen, wie er bei ordnungsgemäßer Beratung gestanden hätte. Der Versicherungsnehmer bekommt daher die geleisteten Prämien, zzgl. Zinsen in Höhe einer anderweitigen verzinslichen Anlage.

Widerspruchsjoker statt Kündigung der Riester – Verträge

Nachteile der Riesterrente sind vor allem die hohen Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten fünf Jahren einen Großteil der Zulagen aufzehren. Sowie auch die neuen Sterbetafeln, die eine sehr hohe Lebenserwartung zugrunde legen.

Eine mögliche Alternative zur Kündigung von Riester-Verträgen ist – wie bei Lebens- und Rentenversicherungen generell – der Widerspruch oder Widerruf des Vertrages. Hat die Versicherung bei Vertragsschluss fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt, steht dem Versicherten ein „ewiges“ Widerspruchsrecht zu. Der Vorteil gegenüber einer Kündigung ist, dass grundsätzlich die eingezahlten Prämien zurück zu erstatten sind. Die Abschluss- und Verwaltungskosten gehen also zulasten des Versicherers.

Der Widerrpruch oder Widerruf ist auch noch nach Kündigung möglich.

Justus rät:

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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

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Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

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Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
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