Regierung will Auszahlungen von Lebensversicherungen kürzen

Laut Pressemitteilungen will die Bundesregierung die Ausschüttungen auslaufender Lebensversicherungen deutlich reduzieren. Dabei geht es für die Kunden um Tausende Euro. So sollen die Versicherer vor dem Bankrott gerettet werden. Denn aufgrund der niedrigen Rendite auf Staatsanleihen sind sie nicht mehr in der Lage, ihren Kunden die versprochenen Zinsen zu zahlen.

Die Bundesregierung plant umfassende Gesetzesänderungen, um die deutschen Lebensversicherer vor dem Bankrott zu bewahren. Denn aufgrund der Niedrigzinspolitik sind deren Renditen aus Staatsanleihen stark gesunken. Nach den aktuell geltenden Regeln könnten sie ihren Kunden die versprochenen Beträge bald nicht mehr auszahlen.

Neues Gesetz von Regierung auf dem Weg

Bis zur Sommerpause wolle das Kabinett ein Gesetz auf den Weg bringen, hieß es am Dienstag in der Regierung. Dabei geht es angeblich darum, die Garantieversprechen an die fast 90 Millionen Versicherten zu sichern. Entscheidend ist jedoch, dass die Ausschüttung von Buchgewinnen auf Wertpapiere beschränkt werden kann.

Das trifft jene Kunden, deren Verträge jetzt enden und die von derzeit hohen Bewertungsreserven profitieren würden. Für manche geht es dabei um Tausende Euro. Es soll den Versicherungsunternehmen praktisch erlaubt werden, ihre Garantieversprechen eben nicht einzuhalten, weil dies aufgrund des Niedrigzinses auch mathematisch nicht möglich wäre.

Den Gesetzentwurf will die Regierung noch vor der Sommerpause des Bundestages Mitte Juli ins Gesetzblatt bringen. In Kraft treten sollen die meisten Regelungen kurz danach.

Der Branchenverband GdV kritisierte, es sei für die Versicherer unmöglich, alle Änderungen bis Anfang 2015 umzusetzen. Außerdem schieße eine generelle Ausschüttungssperre an die Aktionäre völlig über das Ziel hinaus.

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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
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