Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG): Widerruf auch für Altkunden

Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG): Altkunden sollten den Widerruf ihrer Lebensversicherung in Betracht ziehen!

Die Auswirkungen des Lebensversicherungsreformgesetzes

Nachdem im August das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) in Kraft getreten ist, müssen sich Altkunden mit der Frage auseinandersetzen, ob das Ziel der Lebensversicherung (zumeist die Altersvorsorge) noch erreicht werden kann. Von der Reform sind nämlich nicht nur Neukunden betroffen. Vielmehr gibt das LVRG den Versicherern auch die Möglichkeit zu Lasten von Altkunden deren Beteiligung an den Bewertungsreserven zu gestalten. Aufgrund dessen müssen Altkunden künftig mit Einschnitten rechnen.

Das LVRG dient vor allem dem Schutz des schon seit Jahren schwächelnden Marktes der Lebensversicherer. Hinzu kommt die anhaltende Niedrigzinsphase, die auch die Versicherer zunehmend beeinträchtigt. Das neue Reformgesetz regelt insoweit einerseits, dass ab 2015 der Garantiezins für Neukunden von 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt wird. Andererseits bietet das LVRG den Versicherern die Möglichkeit einer flexiblen Gestaltung der Beteiligungen der Versicherten an den Bewertungsreserven. Diese auch für Altkunden belastende Regelung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Beteiligung vollständig ausbleibt. Die ursprünglich mit der Lebensversicherung geplante Finanzplanung ist insoweit durch das LVRG gefährdet, da die Beteiligung an Bewertungsreserven nicht mehr gewährleistet werden kann.

Kündigung oder Widerruf
Für Versicherte bestehen mehrere Möglichkeiten, wie sie mit einer unrentablen Lebensversicherung (ob nun aus der neuen Gefahr durch das LVRG oder aus sonstigen Gründen) umgehen können. Einerseits besteht die einfache Option der Beitragsfreistellung. Folgen der Freistellung sind jedoch eine niedrigere Ablaufleistung und Stornogebühren der Versicherung, wodurch die Verluste noch weiter steigen.
Daneben besteht die Möglichkeit die Lebensversicherung vorzeitig zu kündigen. Die niedrigen Rückkaufswerte führen aber ebenfalls zu hohen finanziellen Verlusten.
Die wirtschaftlich beste Variante ist der Widerruf der Lebensversicherung. Versicherte haben nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11, auch noch nach vielen Jahren die Möglichkeit ihr Widerrufsrecht geltend zu machen. Voraussetzung dafür ist, dass sie bei Vertragsschluss nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeit belehrt wurden und auch im Nachhinein eine ordnungsgemäße Belehrung unterblieben ist. Gegenstand des Urteils war eine Klausel, nach der das Widerrufsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt. Aufgrund dieser vom BGH als unwirksam erachteten Belehrung haben Versicherte auch heute noch die Möglichkeit sich von unliebsam gewordenen Lebensversicherungen zu trennen. Dies betrifft vor allem Lebensversicherungen die zwischen 1994 bis hin zum Ablauf des Jahres 2007 geschlossen wurden.

Justus rät:
Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben Inhaber von Lebensversicherungen gute Erfolgsaussichten zur Rückabwicklung. Insoweit können die geleisteten Zahlungen, abzüglich eines Abschlags für den erhaltenen Versicherungsschutz, zurück gefordert werden. Der Widerruf kann auch nach einer bereits erfolgten Kündigung erklärt werden. Ob die angewendete Lebensversicherung fehlerhaft war, ist jedoch am Einzelfall zu prüfen. Insoweit ist die Prüfung und Beratung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ratsam.

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Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

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