Widerruf einer gekündigten Lebensversicherung

Widerruf einer gekündigten Lebensversicherung 

Wenn Sie sich von Ihrer Lebensversicherung trennen wollen, weil Sie sich zB in Geldnot befinden, stellt die Kündigung oft nicht das wirtschaftlich sinnvollste Rechtsmittel dar. Die Kündigung führt dazu, dass Sie den Rückkaufwert der Versicherung erhalten. Dieser kann jedoch deutlich geringer ausfallen, als die eingezahlten Beträge.
Deswegen ist es wichtig, dass Sie wissen, dass es oft möglich den Vertrag mit der Versicherung komplett rückabzuwickeln.

Widerruf statt Kündigung

Als Verbraucher steht Ihnen meist nach Unterzeichnung des Vertrages ein 14-tägiges Widerrufsrecht zur Verfügung. Oft sind die Belehrungen über das Widerspruchsrecht der Lebensversicherungen unzureichend oder falsch. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat deswegen entscheiden, dass solche Verträge immer noch widerrufen und rückabgewickelt werden können.

 

Widerruf bei bereits gekündigtem Vertrag 

 

Wenn Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben, hängt ein möglicher Widerruf davon ab, ob der Rückkaufwert der Versicherung schon ausgezahlt wurde.
Ist das der Fall, ist ein nachträglicher Widerruf nicht mehr möglich (BGH, Az. IV ZR 52/12)

Der Vertrag ist dann als einvernehmlich beendet worden. Das Recht zum Widerruf erlischt nach einer Kündigung mit Auszahlung des Rückkaufswertes.

Wurde der Rückkaufwert der Versicherung hingegen noch nicht ausgezahlt, kann auch ein nachträglicher Widerruf noch möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass Ihnen als Versicherungsnehmer zur Zeit der Kündigung nicht bewusst war, dass Ihnen neben der – oft mit Verlusten verbundenen – Kündigung auch ein Recht zum Widerruf des Vertrages zusteht.

 

Justus rät: 

Bevor Sie den Vertrag kündigen, sollten Sie den Rückkaufwert Ihrer Lebensversicherung ermitteln. Damit gemeint ist der Betrag, den Sie im Falle einer Kündigung von Ihrer Versicherung ausgezahlt bekommen. Dazu setzen Sie sich am besten mit Ihrer Versicherung in Kontakt und erfragen sowohl den Rückkaufwert als auch die Kündigungsfrist. Der Rückkaufwert kann jedoch deutlich geringer sein als die von Ihnen eingezahlten Beiträge.

Ob es deswegen wirklich sinnvoll ist eine Lebensversicherung zu kündigen hängt von vielen Faktoren wie zB der Laufzeit der Versicherung, der Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung und die Höhe der Zinsen. Auch ist es wichtig den Grund für das Beenden der Versicherung mit einzubeziehen, weil es möglicherweise eine für Sie optimalere Lösung gibt.
In vielen Fällen ist der Widerruf möglich und die deutlich lukrativere Alternative.

Gerne prüfen wir Ihren Vertrag im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung und klären Sie über Ihrer Möglichkeiten auf.

 

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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Rechtsanwältin
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Widerruf der Lebensversicherung oder Rentenversicherung

JUSTUS Rechtsanwälte wird von Finanztip als eine der führenden Fachkanzleien in Deutschland empfohlen.

Wir sind spezialisiert auf die Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen durch Widerspruch oder Widerruf und haben hier nachgewiesene Erfolge in vielen Vergleichen und Klageverfahren erzielt. Inzwischen haben wir weit über 500 Widerrufsbelehrungen geprüft.

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Lebensversicherungen
:

Bei der Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, die den Tod der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Dazu wird ein Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen, indem vereinbart wird, dass eine bestimmte Versicherungsleistung im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Eine Lebensversicherung kann in eine Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung unterschieden werden.

Risikolebensversicherung:
Bei der Risikolebensversicherung wird im Todesfall der versicherten Person die Lebensversi-cherungssumme an den Bezugsberechtigten gezahlt. So können sich z.B. Familien wirtschaftlich für den Fall absichern, dass der Hauptverdiener stirbt. Diese Form dient generell der wirtschaftlichen Absicherung von Hinterbliebenen.

Kapitallebensversicherung:

Die Kapitallebensversicherung dient der Altervorsorge, sofern der Versicherte das Vertragsende erlebt. Bei Eintritt des vereinbarten Zeitpunktes erhält der Bezugsberechtigte entweder einmalig eine größere Summe oder monatliche Auszahlung als eine lebenslange Rente.

Widerruf: Holen Sie jetzt noch viel Geld aus Ihrer Versicherung

Das BGH-Urteil zu Lebensversicherungen - Urteil vom 7.5.2014 - IV ZR 76/11 -stellt einen Sieg des Verbrauchers dar. Viele Kunden haben nun einen Anspruch auf höhere Rückzahlung. Wer eine Lebensversicherung nach dem Policenmodell zwischen 1994 und 2008 abgeschlossen hat, der sollte nun diesen Vertrag widerrufen bzw. widersprechen.

Widerspruch - Wie geht das?

Mit einem Widerspruch Ihrer Lebensversicherung beenden Sie das Versicherungsverhältnis und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und einer Nutzungsentschädigung. Viele Lebensversicherer haben  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute beenden oder bereits gezahlte Rückkaufswerte wieder einfordern können.

Widerspruchrecht besteht auch noch, wenn Versicherung gekündigt ist

Den Versicherungsnehmern steht nunmehr nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) die Möglichkeit offen, bei Versicherungen welche im so genannten Policenmodell zustande gekommen sind und bei welchen keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erfolgt ist, den Widerruf bzw. Widerspruch zu erklären. Das Widerspruchsrecht besteht selbst dann noch, wenn die Versicherung gekündigt ist (BGH, Urt. v. 07.05.2014 – IV ZR 76/14).
Wurden dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen nicht bei Antragstellung, sondern erst bei Annahme des Versicherungsantrags gemeinsam mit dem Versicherungsschein übersandt, so steht dem Versicherungsnehmer gem. § 5a VVG a.F. ein Widerspruchsrecht zu.
In seiner Entscheidung vom 19.12.2013 hat der EuGH festgestellt, dass die Begrenzung dieses Widerspruchsrechts auf ein Jahr seit Zahlung der ersten Prämie durch den deutschen Gesetzgeber gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt. Damit kann der Versicherungsnehmer nunmehr unbegrenzt den Versicherungsvertrag widerrufen wenn er nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Widerruf oder Widerspruch statt Kündigung (Rückkaufswert):

Zudem wird bei der Kapitallebensversicherung häufig über die Höhe des Rückkaufswertes bei einer vorzeitigen Kündigung oder Beitragsfreistellung einer Kapitallebensversicherung gestritten. Grund hierfür ist die Berechnungsmethode (Zillmerung) nach der der Wert eines Lebensversicherunngsvertrages ermittelt wird. Insbesondere in den Anfangsjahren ergeben sich hieraus äußerst geringe Rückkaufswerte.
Ein Widerruf oder Widerspruch auch nach erfolgter Kündigung lohnt sich daher.

Wie teuer ist der Widerruf einer Lebensversicherung?

Prinzipiell enstehen beim Widerruf/Widerspruch einer Lebensversicherung nach § 5a VVG a.F. keine Kosten. Den Widerspruch kann man selbst schriftlich erstellen und an die Versicherung versenden. Spätestens bei der Ablehnung des Widerrufs oder aber der Abrechnung der Lebensversicherung wird dann eine Fachanwalt benötigt. Die enstehenden Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und wir teilen diese vorab genau mit. Auch können Sie noch jetzt eine Rechtsschtuzversicherung abschließen, die dann die Kosten des Widerrufsverfahrens abdecken sollte.
Eine Übersicht der
Anwalts- und Gerichtskosten finden Sie HIER.  

Kostenfreie Prüfung Ihrer Widerrufsbelehrung


Wir prüfen Ihren Versicherungsvertrag und ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei, schnell und einfach. 
Wir teilen Ihnen transparent die enstehenden Kosten mit und ob sich der Widerspruch bzw. Widerruf für Sie wirtschaftlich lohnt.
Für die Prüfung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das 
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Rechtsanwalt Michael Kraft
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