Sparkassen sind in der Regel gemeinnützige öffentlich-rechtliche Universalbanken in kommunaler Trägerschaft.
Ihre gesetzliche Aufgabe ist es, breiten Bevölkerungsschichten Möglichkeiten zur Geldanlage anzubieten, den Zahlungsverkehr durchzuführen und die örtlichen Kreditbedürfnisse ihrer Kunden zu befriedigen, den Sparsinn der Bevölkerung zu pflegen und den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu fördern.
Sparkassen sind deshalb Universalbanken, sie dürfen alle Bankgeschäfte mit allen Kundengruppen betreiben. Außerdem zeichnet sie ihr Filialnetz aus, das sie zu Filialbanken macht. Öffentliche Sparkassen unterscheidet von anderen Banken, dass ihr Träger eine Gebietskörperschaft ist. Ihr Geschäftsgebiet ist auf das Gebiet der Gebietskörperschaft beschränkt. Sparkassen sind außerdem dem Gemeinnützigkeitsprinzip verpflichtet.

Stellenabbau und Rückgang der Filialen
Während es 1990 noch 769 Sparkassen gab, verringerte sich bis Ende 2016 die Anzahl in Deutschland durch weitere Fusionen auf 398. Ende 2010 waren noch knapp 250.000 Mitarbeiter beschäftigt, 17.000 weniger als 7 Jahre zuvor (Quelle Wikipedia).
TOP Themen zu Sparkassen:
Sparkassen und Phishing, Betrug beim Onlinebanking :
Achtung: Aktuell häufen sich die Berichte und Anfragen zu Phishing, Betrugsfällen beim Onlinebanking, Missbrauch der Sparkassen App.
Methoden beim Phishing
Betrüger führen ihre Phishing Attacken und die Betrugsversuche auf mehrere Arten durch, die sich ständig erweitern udn verändern. Ziel ist es immer, dass die Täter an ihre Onlinebanking Daten gelangen um so von ihrem Konto Überweisungen zu tätigen. Bei der DKB sind uns folgende Fälle bekannt:
- Phishing E-Mails
- Sparkasen SMS-Betrug
- Gefälschte Links
- Vorgetäuschte Anrufe
Update: aktuelle Urteile und News zu Phishing Fällen bei der Sparkasse:
Wenn Sie Opfer einer Phishing-Email sind und wissen möchten, ob und wie Sie ihr Geld wieder erhalten Lesen Sie hier alles zum Thema Phishing, Pharming und Betrug beim Onlinebanking.
Ist Ihnen durch Phishing oder sonst durch Betrug beim Onlinebanking ein Schaden entstanden? Ist ihre Kreditkarte missbraucht oder hat jemand ihre Bankapp gehakt? Nutzen Sie frühzeitig unsere Expertise und Erfahrung und fragen hier eine kostenlose Ersteinschätzung an. In vielen Fällen muss die Bank den Schaden ersetzen und auch ihre Anwalts- oder Gerichtskosten.
Prämiensparverträge:
BGH entscheidet bei Zinsanpassungsklauseln zu Gunsten der Sparer! Verbraucher können nun im Schnitte 3000,- € zu wenig gezahlte Zinsen von der Sparkasse erstattet verlangen. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Artikel zum BGH Urteil in der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen.
Prämiensparvertrag: BGH entscheidet, Sparkassen müssen zahlen
I. Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten sind oft fehlerhaft:
- Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Vorzeitige Ablösung und Umschuldung mit günstigerem Darlehen
II. Kündigung der Sparkasse von gut verzinsten Sparverträgen
Sparkassen kündigen bundesweit gut verzinste Sparverträge, wie z.b. den Prämiensparvertrag. Die Rechtsprechung zur Kündigung Prämiensparverträgen ist uneinheitlich. In vielen Fällen haben Gerichte die Sparkasse verurteilt die Verträge weiter zu führen. Auch finden sich in den Prämiensparverträgen oft falsche Zinsberechnungen und und unzulässige Bearbeitungsgebühren zu Lasten der Kunden. Lesen Sie mehr dazu in unseren Beiträgen unten.
III. Unwirksame Klausen: Bearbeitungsgebühren zurück fordern
Viele Darlehen und Sparkassenkredite enthalten unwirksam Klauseln zu Bearbeitungsgebühren und Zinsanpassungen. Die Schäden der Kunden sind hoch, da Sie z.B. bei langfristigen Krediten hierauf weiter Zinseszinsen zahlen. Sie sollten daher nach Berechnung durch einen Zinsgutachter die zuviel gezahlten Beträge zurück fordern.
IV. Falschberechnung von Zinsen bei Krediten und Sparverträgen
Laut aktueller Mitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen und Presseberichten haben Sparkassen bundesweit massiv Zinsen nicht richtig und nicht rechzeitig angepasst. Hierdurch entstehen Kunden bei langfristigen Darlehen oder Sparverträgen Zinsschäden im fünfstelligen Bereich. Alle Sparkassenkunden sollten ihre Verträge durch einen Zinsgutachter prüfen lassen und Schadenersatz gegen die Sparkasse geltend machen. Wir arbeiten mit erfahrenen Zinsprüfern zusammen und beraten Sie kostenfrei.



