Derzeit erhalten Kunden der Sparkasse Märkisch-Oderland Kündigungsschreiben über abgeschlossene Prämiensparverträge. Die Sparkasse gibt als Grund die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen an. Insbesondere die anhaltende Niedrigzinsphase wirke sich auch auf die Sparkassenprodukte aus.

Sparkassen wollen gestaffelte Bonuszahlungen eliminieren
Gemäß vertraglicher Vereinbarung werden diese Prämiensparverträge mit einer monatlichen gleichbleibenden Rate bespart. Das Guthaben unterliegt einer variablen Verzinsung. Daneben erhält der Sparer eine jährliche, nach Sparjahren gestaffelte Bonuszahlung von seiner Sparkasse. Die höchste Prämienstufe ab dem 15. Sparjahr sieht vor, dass der Sparer eine jährliche Bonuszahlung i. H. v. 50 Prozent seiner im Vorjahr eingezahlten Sparbeiträge erhält.
Kündigungen der Prämiensparverträge u. E. nicht wirksam
Indes ist die Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen Kündigungen der Sparkassen mehr als zweifelhaft. Unter anderem berufen sich einzelne Sparkassen auf ein Kündigungsrecht gem. Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bzw. § 488 Abs. 3 BGB. Jedoch wurde diese AGB-Klausel bereits vom BGH, Urteil vom 5. Mai 2015 – Az. XI ZR 214/14 wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB für unwirksam erachtet.
Auch eine Bezugnahme auf § 488 BGB eröffnet den Sparkassen nach unserer Auffassung kein Kündigungsrecht betreffend der Prämiensparverträge.
Noch keine Entscheidung vom Bundesgerichtshof
Das Amtsgericht Stendal urteilte, dass die Kündigungen der dort involvierten Kreissparkasse Stendal, unwirksam waren (AG Stendal, Urteile vom 19.12.2017 – Az. 21 O 159/17 und Az. 21 O 39/17). Dies in erster Linie, weil die Sparkasse dort Kündigungen bereits im Jahr 2016 mit Kündigungstermin zum Jahr 2018 bzw. 2019 ausgesprochen hatte.
Das Amtsgericht Zwickau hat am 27. Juni 2018 mit Urteil (AZ.: 22 C 127/18 n. rk.) verkündet, dass die ausgesprochene Kündigung der dortigen Sparkasse ebenso unwirksam war. In dem Verfahren ging es um wichtige Frage, ob seitens der dort involvierten Sparkasse ausgesprochene Kündigung eines auf 1.188 Monate befristeten Prämiensparvertrages wirksam ist oder nicht.
Sparkassen kündigen nun Verträge
Nach hiesigem Kenntnisstand erfolgten Kündigungen bereits von folgenden Sparkassen:
- Sparkasse Märkisch-Oderland
- Erzgerbirgssparkasse
- Harzsparkasse
- Saalesparkasse
- Sparkasse Anhalt-Bitterfeld
- Sparkasse Bautzen
- Sparkasse Zwickau
- Sparkasse Leipzig
- Sparkasse Muldental
- Sparkasse Meißen
- Sparkasse Stendal
Justus rät:
Wenn Sie betroffen sind, wehren Sie sich gegen eine Kündigung Ihrer Sparkasse und wenden Sie sich nach Erhalt der Kündigung unverzüglich an unsere Fachanwälte, damit wir Sie diesbezüglich über weitere vorzunehmende Schritte beraten können.
Für unsere kostenfreie Erstberatung füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus und laden die Kündigung hoch oder Sie rufen uns an.
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Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
E-Mail: Steffan@kanzleimitte.deTelefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Unser Sparkassenprämienvertrag flexibel wurde am 15.05.1998 bei der Sparkasse/allgäu in Kempten abgeschlossen. Es werden weiterhin monatlich mit Dynamisierung 110 Euro einbezahlt. Im Vertrag steht 20 Jahre 50,000% folgejahre auch 50,000% Ist die Sparkasse berechtigt ihrerseits mir den Vertrag jetzt zu kündigen?