Viele Kunden der Sparkassen sind Opfer von Phishing Attacken und Betrug beim Onlinebanking durch Fake-Anrufe, SMS oder Emails (Phishingmails). Wir vertreten bundesweit Phishing Opfer, denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Schadens gegen die Banken und Sparkassen, der zu Unrecht verweigert wird. Rechtsanwalt Steffan ist seit 15 Jahren Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bietet Ihenen eine kostenfreie Ersteinschätzung per Email an.

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Hammer Urteil: OLG Dresden bestätigt Mitverschulden der Sparkassen
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 5.06.2025 (Az. 8 U 1482/24) ein Mitverschulden der Sparkasse wegen mangelnder Sicherheit des pushTAN-Verfahrens und beim Login festgestellt. Die Sparkasse muss dem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, nun 20 % des entstandenen Schadens erstatten. Mehr zu dem Urteil finden Sie HIER
Phishing Maschen bei Sparkassen:
In einem ersten Schritt werden die Opfer dazu gebracht, auf einer gefälschten Webseite ihre Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) einzugeben. Dies geschieht meist über:
Phshing-Mail:
Sie erhalten eine Fake E-Mail, die angeblich von ihrer Bank stammt. Hier sollen Sie einen Link anklicken, da z.B. das Sicherheitsverfahren aktualisiert werden muss oder um Nachrichten zu erhalten.
Google-Anzeige:
Viele Menschen gelangen über Google auf die Login-Seite ihrer Bank. Das nutzen die Kriminellen aus, indem sie Werbeanzeigen schalten, die so aussehen, als seien sie von der Sparkasse. Ein Klick auf den Link führt aber auf eine gefälschte Sparkassenseite.
Was tun nach einer Phishing Attacke?
Wenn Sie bemerken, dass Geld ohne Ihr Wissen überwiesen wurde, müssen Sie sofort handeln:
- Rufen Sie Ihre Bank an, denn diese kann die Überweisung eventuell noch zurückbuchen.
- Lassen Sie Ihr Onlinebanking (Konto) sperren und
- melden Sie den Schaden schriftlich der Bank oder Sparkasse und bei der Polizei.
Phishing Fälle häufen sich auch bei der Sparkasse und die Täter gehen immer raffinierter vor. Die Opfer von Phishing oder Betrug beim Onlinebanking haben einen Schadensersatzanspruch nach § 675 u BGB, der jedoch oft aussergerichtlich verweigert wird. Zeit, sich an einen Fachanwalt zu wenden, am Besten so früh wie möglich. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bankrecht und hat schon viele Klageverfahren in Phishing Fällen erfolgreich geführt. Profitieren Sie mit einer kostenfreien Erstberatung von unserer Erfahrung und Expertise.
Urteile gegen Sparkassen in Sachen Phishing:
Landgericht Heilbronn hat mit Urteil vom 02.04.2024, Az. Bm 6 O 378/23 zu Apple pay:
Die Sparkasse wurde zur Rückzahlung verurteilt. Die Täter haben unter Verwendung einer digitalen Sparkassenkarte (Apple Pay) in verschiedenen Ladengeschäften in Hamburg mehrere Sachgüter und Gutscheine gekauft.
keine grobe Fahrlässigkeit bei Nichtweitergabe einer TAN
Hier habe der Kunde keine Sicherheitsmerkmale an Dritte weitergegeben (PIN oder TAN), sondern (ggfs aufgrund eines Augenblicksversagens) in der App eine Freigabe erteilt. Dies sei – so das Landgericht – anders zu beurteilen und nicht grob fahrlässig, so dass es keinen aufrechenbaren Gegenanspruch der Sparkasse nach § 675u Satz 2 BGB gebe.
Hinweis auf Mitverschulden der Sparkasse
„Der Umstand, dass alleine durch eine PushTAN-Freigabe (…) eine virtuelle Kreditkarte auf einem Smartphone freigeschaltet werden kann für den dann jeweiligen Besitzer dieses Smartphones, der alleine damit für alle künftigen Zahlungsvorgänge mit Apple Pay über eine starke Kundenauthentifizierung verfügt (…) verdeutlicht die besondere Gefahrenlage für einen Missbrauchsangriff wie den vorliegenden. Dies gebietet, wie das im Übrigen auch Art. 2, 3 RTS vorschreiben, dass die Zahlungsdienstleister bei kontaktlosen Zahlungen im Präsenzgeschäft Transaktionsüberwachungsmechanismen unter Beachtung der risikobasierten Faktoren einzubeziehen haben unter Einschluss auch einer ungewöhnlichen Nutzung des Geräts oder der Software unter Analyse von Zahlungsvorgängen, die für den Zahlungsdienstenutzer im Rahmen einer normalen Verwendung der personalisierten Sicherheitsmerkmale typisch sind. Auch diese aufsichtsrechtlichen Pflichten strahlen auf das zivilrechtliche Pflichtenprogramm aus.“
Diese Entscheidungsgründe des LG Heilbronn sind in vielen Verfahren, die mittels der Registrierung von ApplePay oder GooglePay oder Freischaltung von Mobilgeräten verübt werden, übertragbar.
Landgericht Aachen (Urteil, Az.: 10 O 53/23): Mitschuld der Sparkasse mangles sofortiger Sperrung des Kontos
Der Sparkassenkunde ist Opfer eines Anrufs eines vermeintlichen Bankmitarbeiters und hat so 107.000,- € verloren. Das Gericht hat hier grobe Fahrlässigkeit bejaht. Die Hälfte des entstandenen Schadens muss aber trotzdem die Sparkasse übernehmen, entschied das Landgericht Aachen mit aktuellem Urteil . Denn die Sparkasse hätte nach Kenntis von nicht autorisierten Überweisungsversuchen das Konto sperren müssen.
Weitere aktuelle und interessante Urteile zu Phishing Fällen finden SIe jeweils mit den Aktenzeichen unn einem kurzen Kommentar HIER
Landgericht Köln , Az 22 O 43/22
Das Landgericht Köln verurteilte eine Sparkasse, einem Kunden einen durch Phishing entstandenen Schaden komplett zu ersetzen – insgesamt 14.000 Euro.
Der Kunde hatte das sogenannte Push-TAN-Verfahren benutzt, das Banken deutschlandweit als sicher anpreisen und anbieten. Dabei wird ein Vorgang über das klassische Onlinebanking auf den Weg gebracht, die Transaktion dann über eine spezielle Handy-App – Push-Tan-App – bestätigt, bevor z.B. eine Überweisung abgeschlossen wird. Verbraucherschützer kritisieren das Verfahren, da eine abschließende Genehmigung einzig und allein an einem einzigen „Ich bestätige“-Klick hängt und es Betrügern oft leicht fällt, sich solche Bestätigungen zu erlangen.
Landgericht Köln mit Urteil vom 19. Januar 2023 (Az.: 15 O 267/22) :
Sparkasse zum Schadenersatz verurteilt. Der Sparkassenkunde erhielt eine EMail mit dem Betreff „Finanzportal Sparkasse“. Danach erhielt er einen Anruf von einem vermeintlichen Sparkassen-Mitarbeiter, der ihn aufforderte, den aktualisierten AGB des Kreditinstituts mittels Push-TAN-Verfahren zuzustimmen um seine Girokarte weiter nutzen zu können. Tage später bemerkte er, dass die Täter über 100 Überweisungen getätigt haben. Der Gesamtschaden belief sich auf etwa 43.000 Euro.
Die Sparkasse weigerte sich den Betrag zu ersetzen, da der Kunde fahrlässig gehandelt habe und den Tätern dadurch den Zugang zu seinem Konto ermöglicht habe. Das Landgericht Köln veruteilte die Sparkassse nach Klageerhebung auf Ersatz des Schadens gemäß § 675 BGB. Die Sparkasse habe nicht ausreichend auf die Betrugsmöglichkeiten hingewiesen und müsse den Betrag vollständig ersetzen, entschied das Gericht.
Urteil Landgericht Köln vom 8.01.2024
Das Landgericht Köln hat die Sparkasse Köln Bonn dazu verpflichtet, einem Bankkunden unautorisierte Zahlungen in Höhe von insgesamt EUR 9.933,38 zurückzuerstatten. Dies geschah durch ein Urteil vom 08.01.2024 zum Aktenzeichen 22 O 43/23 .
Vermeintlicher Sparkassenmitarbeiter über Call-ID-Spoofing, Entsprerrung über PushTAN; Freigabe ener digitalen Debitkarte; kein grob fahrlässigen Pflichtenverstoß seitens des Kunden.
Landgericht Aachen (Urteil, Az.: 10 O 53/23): Mitschuld der Sparkasse mangles sofortiger Sperrung des Kontos
Der Sparkassenkunde ist Opfer eines Anrufs eines vermeintlichen Bankmitarbeiters und hat so 107.000,- € verloren. Das Gericht hat hier grobe Fahrlässigkeit bejaht. Die Hälfte des entstandenen Schadens muss aber trotzdem die Sparkasse übernehmen, entschied das Landgericht Aachen mit aktuellem Urteil . Denn die Sparkasse hätte nach Kenntis von nicht autorisierten Überweisungsversuchen das Konto sperren müssen.

Weitere aktuelle und interessante Urteile zu Phishing Fällen finden SIe jeweils mit den Aktenzeichen unn einem kurzen Kommentar HIER
So oder ähnlich verlaufen viele Fälle, bei denen Banken und Sparkassen zunächst fast immer versuchen ihre gesetzliche Ersatzpflicht bei Phishing Fällen zu umgehen. Lassen Sie sich daher nicht einschüchtern und gehen Sie nach Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht notfalls auch in die Klage.
Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, wird diese den Rechtsschutzfall vor Gericht in der Regel auch decken, so dass Sie kein Kistenrisiko haben.
Was ist Phishing und Wie kann ich mich schützen?
Lesen Sie hierzu unsern ausführlichen Artikel zum Phishing und Betrug beim Onlinebanking. Hier finden sie die typischen Maschen der Betrüger und Hinweise, wie sie sich schützen können.
Hier gehts zum Artikel Phishing, News und Urteile
Sparkasse warnt vor Betrug
Die Sparkasse warnt in ihrem Info-Center aktuell vor einer Betrugsmasche via SMS. In den nachrichten wird behauptet, dass die pushTAN-Registrierung des Kunden angeblich ablaufe. Über den angefügten Link wird das Opfer dann darum gebeten, seine persönlichen Daten anzugeben. Um pushTAN weiter nutzen zu können, soll der Kunde seine Online-Banking-Zugangsdaten sowie Daten der Sparkassen-Card und Sparkassenkreditkarte eintippen.
Achtung: bei Dateneingabe droht Geldverlust! Es handelt sich hierbei um keine echte Nachricht der Sparkasse, sondern um einen Phishing-Angriff . Sie sollten bei Erhalt einer solchen SMS auf keinen Fall Ihre Daten angeben. Diese landen ansonsten direkt in den Händen der Betrüger.
https://www.sparkasse.de/ueber-uns/sicherheitswarnungen.html
Justus rät:
Lassen Sie sich sofort nach Bemerken des Betrugs beraten, am Besten noch vor ihrer Schadensmeldung an dei Bank oder Sparkasse.
Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und vertritt Sie bundesweit in den sogenannten Phishing Fällen gegen Banken und Sparkassen.
In der Zweigstelle Müritz (Wittstock/Dosse, Röbel, Waren) ist er insbesondere tätig bei Streitigkeiten mit der Müritz Sparkasse und der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin.
Unsere Erfolge bundesweit in Berlin und an der Müritz finden Sie hier: Unsere Erfolge
Lesen Sie hier mehr zu den Beispielsfällen und zur Rechtsprechung zum Thema Phishing
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