DCSF Immobilien: Commerzbank AG wegen Kick-back verurteilt

Berlin, 9.07.2014 – DCSF Immobilien

Mit Urteil vom 9.07.2014, Az.: 38 O 209/13 (nicht rechtskräftig) hat das Landgericht Berlin die Commerzbank AG nach Klage der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte zum Ersatz des vollen Schadens ihrer Kundin verurteilt.
Unsere Mandantin hatte im Jahr 2003 nach Beratung eines Mitarbeiters der Commerzbank AG den Beitritt zur DCSF Immobilien Verwaltungsgesellschaft Nr. 1 mbH & Co.Objekt Central Park KG erklärt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfond.

DCSF Immobilien – Kick-back Rechtsprechung anwendbar:

Streitig waren unter Anderem der Zeitpunkt der Übergabe des Anlageprospekts, die Ausklärung über die allgemeinen und speziellen Risiken des geschlossenen Immobilienfonds DCSF, die Notwendigkeit der Aufklärung über Provisionen, die Kausalität zur Anlageentscheidung bei Zeichnung weiterer Fonds und Verjährungsfragen.
Unstreitig war hingegen, dass die Commerzbank AG nicht ausdrücklich und im Beratungsgespräch den Kunden über die genaue Höhe der Provision, welche sie für die Vermittlung und Beratung der Immobilienfondsbeteiligung erhalten hatte, aufgeklären leiß. Wie brangenüblich ist ein Großteil, bzw. der gesamte Betrag des zu zahlenden Agios an die Commerzbank AG zurückgeflossen.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die Kick-back Rechtsprechung des BGH vorliegend anwendbar ist, die Commerzbank also ausdrücklich über den Rück- oder Zufluss hätte aufklären müssen, ungeachtet der Hinweise in dem Anlageprospekt.  Es sprach unserer Mandantin letzlich vollen Schadenersatz nebst Zinsen und Zahlung der vorgerichtlichen Kosten zu.
Es bleibt abzuwarten, ob die Commerzbank AG in Berufung geht.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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