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Mat movies – medienfonds der kgal / alcas: verjährung droht ende 2011
KGAL/ ALCAS MEDIENFONDS: ANLEGER MÜSSEN BIS ENDE 2010 HANDELN (MAT MOVIES AND TELEVISION /MFP MUNICH FILM PARTNERS)
Einbußen durch Steuernachforderungen und Forderungsausfälle/ Schadensersatzansprüche verjähren Ende 2011
Betroffen von Steuernachforderungen sind Fonds mit Gesamtvolumen von ca. 1,6 Mrd. €
Der Initiator KGAL / ALCAS legte insgesamt 13 Medienfonds auf. Platziert wurde Presseangaben zufolge ein Volumen von insgesamt rund 1,6 Mrd. €.
Hierbei handelt es sich um folgende Fonds:
- MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project KGs I, II u. IV
- MFP Munich Film Partners GmbH & Co. KGs
- MFP Munich Film Partners New Century GmbH & Co. HAM Productions KG
- MMDP Munich Movie Development & Production GmbH & Co. Project 1 KG
- Macron Filmproduction GmbH & Co. Projekt KG
Die Fondskonzepte sahen eine sog. Defeasence-Struktur mit langfristigen Lizenzverträgen mit festen und variablen Lizenzgebühren der Filmverwerter vor sowie eine Teilschuldübernahme durch eine Bank vor, die sich gegen Zahlung eines Entgelts im Falle eines Ausfalls des Verwertungspartners zur Übernahme von Lizenzraten bzw. zu einer Einmalzahlung am Ende der Laufzeit der Lizenzverträge verpflichtet. Hierdurch soll das Verwertungsrisiko reduziert werden.
Abweichende steuerliche Einschätzung der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung wich bei der steuerlichen Würdigung dieses Konzepts allerdings in erheblichem Ausmaß von derjenigen der Fondsinitiatoren ab. Es wertete die Schuldübernahme als sog. abstraktes Schuldversprechen und aktivierte eine entsprechende Forderung in der Steuerbilanz der Fondsgesellschaft. Dadurch wurde der Ausweis steuerlich verwertbarer Anfangsverluste gegenüber dem Fondskonzept erheblich reduziert. Hierdurch kann es bei Anlegern zu erheblichen steuerlichen Verwerfungen in Form von Nachforderungen des Wohnsitzfinanzamts kommen, weil die Anleger nach Auffassung der Finanzverwaltung in den Anfangsjahren zu hohe Verlustzuweisungen geltend gemacht hatten. Dies soll nun korrigiert werden.
Nachforderungen der für die Anleger zuständigen Finanzämter stehen bevor
Inzwischen liegen nach Angaben der KGAL die Abschlussberichte der Betriebsprüfungen vor, woraufhin die Finanzverwaltung zunächst die Steuerbescheide auf Fondsebene ändern wird. Die darin festgestellten Besteuerungsgrundlagen werden in der Folge in die individuellen Einkommensteuerbescheide der Anleger übernommen, was je nach der persönlichen steuerlichen Situation zu erheblichen Nachforderungen führen kann.
Schadensersatzansprüche verjähren ggf. bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2010, spätestens Ende 2011
Bereits mit Rundschreiben vom 11. September 2007 und Schreiben in 2008 hatte die KGAL die Anleger über eine anstehende kritische Überprüfung des steuerlichen Konzepts durch die Finanzverwaltung informiert. Aufgrund dessen dürfte die dreijährige Verjährungsfrist für Ansprüche gegen den Anlageberater wegen Falschberatung/ Prospektmängeln bereits 2007, 2008 begonnen haben mit der Folge, dass eine Verjährung mit Ablauf des 31. Dezember 2011 eintreten wird.
Dies ist im Einzelfall zu prüfen.
Forderungsausfälle bei der MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG
Weitere Schäden drohen u.a. Anlegern des Fonds MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG. Mit Rundschreiben vom 30. April 2010 teilte die KGAL betroffenen Anlegern mit, dass die Lizenznehmerin RHI Entertainment Distribution LLC variable Lizenzgebühren für die Jahre 2008 und 2009 nicht gezahlt hat. Da offenbar keine rechtlichen Einwendungen gegen die Lizenzgebühren erhoben worden sind und sich die Muttergesellschaft in Turbulenzen befindet, muss hier mit einem endgültigen Forderungsausfall gerechnet werden.
Daraus resultierende Schäden können Anleger ebenfalls nur bei nachgewiesener Falschberatung/ Prospektmängeln ersetzt verlangen.
Rechtliche Anknüpfungspunkte für mögliche Schadensersatzansprüche
Eine mögliche Falschberatung des Anlageberaters kann insbesondere folgende Aspekte betreffen:
- Liegen Aufklärungsmängel/ Prospektfehler bzgl. der steuerlichen Risiken der Verlustzuweisung vor?
- Wurde ggf. über verdeckte Provisionen der Fondsinitiatoren an den Anlageberater aufgeklärt? (sog. Kick-Backs)
- War die Vermittlung einer unternehmerischen Beteiligung mit den damit verbundenen Risiken mit dem Anlegerprofil vereinbar? Wurde über diese Risiken hinreichend deutlich aufgeklärt?
Anleger, die sich schadlos halten möchten, sollten ihre rechtlichen Möglichkeiten rechtzeitig prüfen lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € zzgl. MwSt. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt André Pollmann
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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