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Bei medienfonds der kgal, lhi, hannover leasing, u.a. drohen erhebliche steuernachzahlungen

    Anlegern von Medienfonds drohen erhebliche Steuernachzahlungen
    Fondinitiatoren: Hannover Leasing, KGAL, LHI
    Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF


    Das Grundkonzept der Steuerersparnis bei Film- und Medienfonds
    Bisher war die Investition in Medienfonds vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis sehr beliebt. Ein Anleger zahlt Eigenkapital in den Fonds ein und finanziert den übrigen Anteil durch ein Bankdarlehen. Der Fonds investiert dann die Geldsumme in ein Medienprojekt, bei dem in den ersten Jahren der Produktion erhebliche Verluste gemacht werden, die der Anleger von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann.

    Aberkennung von Steuervorteilen
    Diese Steuervorteile sollen den Anlegern nun, so die Bayerische Finanzverwaltung, nicht mehr zugutekommen. Daher kommen auf alle Zeichner leasingähnlicher Medienbeteiligungen nun Steuernachzahlungen zu.
    Betroffen sind vor allem die von der Hannover Leasing, KGAL und LHI initiierten Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF.

    Dies ist, so die Finanzverwaltung, auf die mit den Banken vereinbarte Schuldübernahme zurückzuführen, bei der die Banken schuldbefreiend die Zahlungsverpflichtungen aus der Vermarktung der Filme übernehmen. Diese Schuldübernahmeverträge (§§ 414 ff BGB) werden von der Finanzverwaltung aber als abstrakte Schuldversprechen (§§ 780 und 781 BGB) qualifiziert, sodass die Fonds kein Ausfallrisiko haben. Die daraus resultierenden Vorteile müssten daher mit den bisher gewährten Verlustzuweisungen verrechnet werden, sodass die Verlustzuweisungen die den Anlegern bereits gewährt worden sind, rückwirkend um 80 % zu reduzieren sind.

    Zinsforderungen
    Eine höchstrichterliche Überprüfung der steuerlichen Nachzahlungen liegt noch nicht vor. Sollte das Bundesfinanzgericht der Finanzverwaltung zustimmen, kommen auf die Anleger nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Zinszahlungen in erheblicher Höhe zu. Dabei liegt der Zinssatz bei 6 % pro Jahr. Hat also ein Anleger im Jahr 2004 eine Summe von 15.000 € an Steuervorteilen sparen können, so kommt auf ihn eine Zinsbelastung von etwa 5.000 € zu.

    Schadensersatzansprüche
    Betroffene können ihre Schadensersatzansprüche zum einen gegen die Initiatoren dieser Fonds im Wege der Prospekthaftung geltend machen. Zum anderen können sich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Anlageberater richten, wenn dieser die rechtliche Absicherung steuerlicher Vorteile zugesichert hat ohne auf die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken und Provisionszahlungen hinzuweisen.

    Achtung Verjährung!
    Anleger der oben genannten Film- und Medienfonds müssen schnell handeln, da die Verjährung ihrer Ansprüche zum Endes des Jahres im Einzelfall auch schon früher droht.   
    Wann die Verjährung eintritt muss im Einzelfall durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es im Kapitalanlagerecht eine Vielzahl von kurzen Sonderverjährungsvorschriften gibt, die teilweise auch auf die Kenntnis des Anlegers von dem Bestehen der Schadenersatzansprüche abstellen. 

    Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan

    JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

    Tel.: 030 / 440 449 66
    Fax: 030 / 440 449 56

    E-mail: Justus@kanzleimitte.de

     


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    Michael Sauter
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    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.Herzlichen Dank
    Hand fugmann
    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,eine Antwort kam schon nach 12Std. !Respons zeit einfach klasse.User aus Düsseldorf
    Re Wo
    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
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    Dirk
    Dirk
    21:04 28 Aug 19
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    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben. Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat... sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mirweiterlesen
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    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA... Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburgweiterlesen
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    13:34 12 Jun 19
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    Andreas Brinkmann
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    21:51 30 Jan 19
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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