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Imf medienfonds – risikoreiches investment oder lohnenswerte anlage?
IMF Medienfonds – Risikoreiches Investment oder lohnenswerte Anlage?
Bei dem IMF Medienfond handelt es sich um einen Filmfond. Hierbei sollten vor allem die erheblichen Steuervorteile und angebliche hohe Ausschüttungen für ein Investment in Filmfonds sprechen. Gegenwärtig stellt sich allerdings die Frage, ob dieser oder auch ein anderer Medienfond für den durchschnittlichen Privatanleger überhaupt geeignet ist.
Ferner stellt sich auch die Frage, ob die Verpflichtung der Vermittler zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung auch eingehalten wurde, und falls nicht, ob in diesem Fall Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Hintergrund
Anlegern von Medienfonds wurden nicht nur Steuervorteile in Aussicht gestellt, sondern die Medienfonds wurden auch als geeignetes Mittel zur ergänzenden Altersvorsorge verkauft.
Als Werbeargument diente beispielsweise beim IMF 3 die Minimumgarantiezahlung in Höhe von mindestens 60 % des Produktionsbudgets, die zusammen mit den steuerlichen Vorteilen ab einem Steuersatz von 40 % praktisch eine 100%ige Sicherheit für das eingezahlte Kapital ergeben sollte.
Nicht erwähnt wurde dabei aber nach Pressemitteilungen und Berichten unserer Mandanten, dass die Minimumgarantiezahlung ausschließlich die Fremdfinanzierung absichert und daher kein Sicherungsinstrument für das Eigenkapital darstellt.
Vorliegend haben bei dem ersten Medienfonds der DCM-Gruppe, der IMF Internationale Medien und Film GmbH & Co. KG, die ihren Geschäftsbetrieb in die IM International Media AG gegen Gewährung von Aktien eingebracht hat, die Inhaber der Aktien bereits 2002 einen Sturz des Aktienkurses von nahezu 100% feststellen müssen.
Bei dem IMF 2 war bereits Ende 2006 die Liquidation der Fondsgesellschaft vorgesehen.
Bei dem IMF 3 sind die Ausschüttungen 2006 eingestellt worden, 2005 wurde noch eine verminderte Ausschüttung von 2% gezahlt. Die Gesamtergebnisse liegen unter den Erwartungen der Fondsgesellschaft.
Medienfonds – eine sichere Anlage?
Tatsächlich stellt sich die Frage, ob sich eine Investition eines durchschnittlichen Anlegers in einen Medienfond überhaupt lohnt.
Auf Grund des Totalverlustrisikos im Zusammenhang mit Medienfonds sind Medienfonds nur für solche Anleger geeignet, die als risikobereit einzustufen sind. Nur wer bereit ist, seine Einlage im schlimmsten Fall zu riskieren, ist ein geeigneter Investor für Medienfonds.
Hinzu kommt das spezielle Modell von Film- und Medienfonds.
Film- und Medienfonds investieren in die Produktion von Spielfilmen, die im weiteren Verlauf durch Kino- sowie DVD -Auswertungen Erlöse erzielen. Der durchschnittliche Anleger hat keinen Einblick in das reguläre Filmgeschäft. Es handelt sich um ein Geschäftsfeld, das derart komplex ist und mit dem der typische, durchschnittliche Anleger keine Erfahrung hat.
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Medienfonds um sog. „Blind-Pools“ handelt. Die Filme stehen vorher nicht fest, sondern werden erst von bestimmten Gremien bzw. Entscheidungsträgern ausgewählt. Hierauf hat der Anleger selbst allerdings keinen Einfluss.
Verpflichtung zu einer anleger- und anlagegerechten Beratung des Anlageberaters
Zudem ist zu prüfen, ob die Anlageberatung anleger- und anlagegerecht erfolgt ist.
Die Beratung ist als anlegergerecht zu bewerten, wenn sie sich nach dem Anlageziel des jeweiligen Anlegers richtet. Der Berater hat konkret danach zu fragen, zu welchem Zweck investiert werden soll und welche Risikobereitschaft besteht. Konservativen, risikoscheuen Anlegern dürfen keine spekulativen Kapitalanlagen wie etwa Medienfonds empfohlen werden.
Zu einer anlagegerechten Beratung gehört zunächst die Aufklärung über das bestehende Risiko bei einer Kapitalanlage, hier dem Totalverlustrisiko. Hierbei muss das Risiko realistisch beschrieben und darf nicht relativiert werden. Vielfach ist auf die Minimumgarantiezahlung und die steuerlichen Effekte abgestellt worden, so dass dem Anleger angeblich kein Verlustrisiko drohen sollte. Zu einer anlagegerechten Beratung gehört es zudem, eine realistische persönliche Erfolgsprognose vorzunehmen. Sofern diese Prognosen fehlerhaft sind, kann der Anleger hieraus ebenfalls Schadensersatzansprüche ableiten. Die Aufklärung hat darüber hinaus auch die eingeschränkte Veräußerbarkeit derartiger Anteile zu umfassen. Betroffene Anleger sollten im Einzelfall auch prüfen, inwieweit falsche Angaben zur Vertragsdauer und irreführende Angaben zur Kündigungsmöglichkeit vorgenommen worden sind. Beim IMF 3 war eine Kündigung erstmalig bereits zum 31.12.2008 möglich. Des Weiteren hat im Rahmen der Beratung eine ordnungsgemäße Aufklärung über den Stand der Produktionen zu erfolgen.
Fazit
Bei Beteiligungen an Filmfonds bzw. Medienfonds handelt es sich um riskante und hochkomplexe Investments, die für den durchschnittlichen Privatanleger nicht geeignet sind. Dies gilt erst recht, wenn es sich um konservative, risikoscheue Anleger handelt, denn mit der Beteiligung an einem Filmfonds ist grundsätzlich ein Totalverlustrisiko verbunden.
Wenn Anleger das Gefühl haben, bei einer Beratung im Zusammenhang mit einem Abschluss einer Beteiligung an einem Medienfond unzureichend aufgeklärt worden zu sein, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der ihren Fall prüfen kann.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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