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Victory medienfonds – anleger können schadensersatzansprüche geltend machen
Victory Medienfonds – Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen
Die in den 90er Jahren gegründete Dachfondsgesellschaft Victory Media AG hatte mit ihren 24 Filmfonds rund 350 Mio. Euro gesammelt und galt unter den Anlegern als eines der beliebtesten Steuersparmodelle. Nachdem die Anleger allerdings aufgrund der Insolvenz im Jahr 2006 bereits erhebliche Verluste hinnehmen mussten, kommen auf sie nun auch noch Steuernachzahlungen zu, da das Steuersparmodell auf diese Fonds tatsächlich keine Anwendung findet. Grund dafür sei ist u.a. die mangelnde Herstellereigenschaft der Victotry Gruppe. So seien die anfänglichen Ausgaben, aufgrund der Garantien nicht als Herstellungskosten, sondern als Anschaffungskosten zu sehen. Diese können im Gegensatz zu den Herstellungskosten nicht auf einmal, sondern nur über viele Jahre hinweg abgeschrieben werden.
Hoffnung für die Anleger gibt es aber trotz Insolvenz der Anlagegesellschaft. Nun muss sich der Initiator der Victory Media AG, Franz Landerer, vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Vorgeworfen wird ihm neben der Steuerhinterziehung, Betrug sowie Veruntreuung von Anlegergeldern. So soll laut Pressemitteilungen Landerer unter anderem Geld zwischen den einzelnen Fonds verschoben sowie falsche Steuererklärungen abgegeben haben.
Franz Landerer ist nicht der erste, der sich in Medienfondsfällen vor Gericht verantworten muss. Bereits der VIP-Manager Andreas Schmid wurde Ende 2007 zu sechs Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt, sodass auch im Fall Victory-Fonds mit keinem Freispruch zu rechnen ist.
Das Urteil gegen den ehemaligen Victory-Chef ist frühestens im Herbst zu erwarten. Anleger sollten aber nicht auf den Ausgang des Verfahrens warten, sondern bereits jetzt die Erfolgsaussichten ihrer Schadensersatzansprüche gegen ihren Anlageberater aufgrund fehlerhafter Anlageberatung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Erfahrungsgemäß haben die Berater die Anleger nicht über das steuerliche Risiko sowie Art und Höhe von Provisionen aufgeklärt. Ein solches Fehlverhalten begründet einen Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die beratende Bank oder sonstige Anlageberater.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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