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Medienfonds mfp 125: steuerbescheide zum nachteil geändert
Medienfonds MFP 125: Steuerbescheide zum Nachteil geändert
Die seit Ende des Jahres 2009 angekündigten Steuernachzahlung sind nun Realität geworden. Die MFP Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Produktions KG hat am 09. August 2010 den Anlegern mitgeteilt, dass die Steuerbescheide für die Jahre 2000 bis 2003 sowie für das 2005 geändert wurden. Für das Jahr 2004 ist dagegen bereits die Festsetzungsverjährung eingetreten, sodass dafür keine geänderten Steuerbescheide zu befürchten sind.
Was können die Anleger nun tun?
Sie können der Steuerschuld innerhalb der gesetzten Frist nachkommen oder die Aussetzung der Vollziehung beantragen, um nicht sofort den Betrag begleichen zu müssen. Eine Aussetzung hätte allerdings zufolge, dass regelmäßig die Steuerschuld mit 6% p.a. zu verzinsen wäre und somit auf den Anleger noch höhere Kosten zukommen würden.
Für viele Anleger kommt daneben die Möglichkeit in Betracht ihre Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank oder sonstige Anlagevermittler geltend zu machen. Oftmals wurde der Filmfonds KGAL MFP Beteiligungsangebot Nr. 125 als sichere und steuerlich günstige Kapitalanlage empfohlen ohne den Anlageinteressenten über Verlust- sowie steuerliche Risiken aufzuklären. In solchen Fällen können die Anleger ihren Schaden aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gegen den Berater geltend machen oder die Beteiligung ganz abwickeln, um das gesamte investierte Kapital zurück zu erhalten. Ferner kann der Anleger auch von etwaigen Darlehensverpflichtungen freigestellt werden.
Anlegern ist es daher zu raten, sich innerhalb der kurzen dreijährigen Verjährungsfrist an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden und ihre Erfolgsaussichten im Einzelfall prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
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Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de