MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG, Widerruf der Anteilsfinanzierung gegenüber LBBW Sachsen möglich
MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG, Widerruf der Anteilsfinanzierung gegenüber LBBW Sachsen möglich In den letzten 15-20 Jahren waren...
MMP Filmbeteiligungsfonds – Erste erfreuliche Urteile für Anleger
In den vergangenen Monaten sind für Anleger der MMP Filmbeteiligungsfonds zahlreiche erfreuliche Urteile ergangen, in denen den klagenden Anlegern unter anderem Schadensersatz zugesprochen wurde. Vorwiegend urteilten in diesen Fällen das Landgericht Stuttgart und das Landgericht Mannheim.
In den Urteilen ging es hauptsächlich um die „MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG“ und um die „MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG“.
Hintergrund der Schieflage der vorliegenden Filmbeteiligungsfonds und der Grund für viele eingereichte Klagen ist, dass die von dem Sachsenfonds produzierten Filme („Against the Ropes“ und „The Perfect Score“) weit hinter den Erwartungen zurückblieben. Die hohen Renditen, die den Anlegern der MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG und MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG versprochen wurden, konnten sich nicht bewahrheiten. Mithin stellt sich die Anlage an den beiden Filmbeteiligungsfonds für die Anleger aufgrund des fast vollständigen Verlustes des eingesetzten Kapitals als finanzielles Fiasko dar.
Dennoch müssen Anleger nicht hilflos zusehen wie ihr eingesetztes Kapital vollkommen verloren geht. Die neuesten Urteile, die zugunsten der Anleger gefallen sind, zeigen auf welchem Wege Anleger zur Geltendmachung ihrer Ansprüche kommen können.
Kick-Back-Rechtsprechung
Einem Anleger wurde vom Landgericht Mannheim Schadensersatz zugesprochen, da er von der beratenden Bank nicht über Rückvergütungen aufgeklärt wurde, die an die Bank geflossen sind. Erfreulich ist insbesondere die Tatsache, dass die Kick-Back-Rechtsprechung nun auch auf die MMP Filmbeteiligungsfonds anwendbar ist.
Aber auch Anleger, die nicht von einer Bank beraten wurden, können Ansprüche geltend machen, z. B. aus folgendem Grund:
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen
Das Landgericht Stuttgart hat die LBBW dazu verurteilt einem Anleger einen Betrag in Höhe der vollen Bareinlage zu erstatten. Grund dafür war der wirksame Widerruf einer Anteilsfinanzierung. Der Widerruf war vorliegend deshalb noch möglich, da die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft waren und die Widerrufsfrist somit noch nicht zu laufen begonnen hatte. Da für sämtliche Anleger der MMP Investitions GmbH & Co. 2002 KG sowie der MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG dieselben fehlerhaften Widerrufsbelehrungen verwendet wurden, haben auch andere Anleger die Möglichkeit den Widerruf geltend zu machen und somit mindestens einen Betrag in Höhe der geleisteten Einlagen erstattet zu bekommen.
Fazit
Geschädigte Anleger sollten sich bei Unklarheiten bezüglich der Rechtslage an einen Rechtsanwalt, der auch im Kapitalanlagerecht erfahren ist, wenden, damit mögliche rechtliche Ansprüche geprüft werden können.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
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