Anlegern von Medienfonds drohen erhebliche Steuernachzahlungen
Fondinitiatoren: Hannover Leasing, KGAL, LHI
Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF
Das Grundkonzept der Steuerersparnis bei Film- und Medienfonds
Bisher war die Investition in Medienfonds vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis sehr beliebt. Ein Anleger zahlt Eigenkapital in den Fonds ein und finanziert den übrigen Anteil durch ein Bankdarlehen. Der Fonds investiert dann die Geldsumme in ein Medienprojekt, bei dem in den ersten Jahren der Produktion erhebliche Verluste gemacht werden, die der Anleger von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann.
Aberkennung von Steuervorteilen
Diese Steuervorteile sollen den Anlegern nun, so die Bayerische Finanzverwaltung, nicht mehr zugutekommen. Daher kommen auf alle Zeichner leasingähnlicher Medienbeteiligungen nun Steuernachzahlungen zu.
Betroffen sind vor allem die von der Hannover Leasing, KGAL und LHI initiierten Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF.
Dies ist, so die Finanzverwaltung, auf die mit den Banken vereinbarte Schuldübernahme zurückzuführen, bei der die Banken schuldbefreiend die Zahlungsverpflichtungen aus der Vermarktung der Filme übernehmen. Diese Schuldübernahmeverträge (§§ 414 ff BGB) werden von der Finanzverwaltung aber als abstrakte Schuldversprechen (§§ 780 und 781 BGB) qualifiziert, sodass die Fonds kein Ausfallrisiko haben. Die daraus resultierenden Vorteile müssten daher mit den bisher gewährten Verlustzuweisungen verrechnet werden, sodass die Verlustzuweisungen die den Anlegern bereits gewährt worden sind, rückwirkend um 80 % zu reduzieren sind.
Zinsforderungen
Eine höchstrichterliche Überprüfung der steuerlichen Nachzahlungen liegt noch nicht vor. Sollte das Bundesfinanzgericht der Finanzverwaltung zustimmen, kommen auf die Anleger nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Zinszahlungen in erheblicher Höhe zu. Dabei liegt der Zinssatz bei 6 % pro Jahr. Hat also ein Anleger im Jahr 2004 eine Summe von 15.000 € an Steuervorteilen sparen können, so kommt auf ihn eine Zinsbelastung von etwa 5.000 € zu.
Schadensersatzansprüche
Betroffene können ihre Schadensersatzansprüche zum einen gegen die Initiatoren dieser Fonds im Wege der Prospekthaftung geltend machen. Zum anderen können sich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Anlageberater richten, wenn dieser die rechtliche Absicherung steuerlicher Vorteile zugesichert hat ohne auf die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken und Provisionszahlungen hinzuweisen.
Achtung Verjährung!
Anleger der oben genannten Film- und Medienfonds müssen schnell handeln, da die Verjährung ihrer Ansprüche zum Endes des Jahres im Einzelfall auch schon früher droht.
Wann die Verjährung eintritt muss im Einzelfall durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es im Kapitalanlagerecht eine Vielzahl von kurzen Sonderverjährungsvorschriften gibt, die teilweise auch auf die Kenntnis des Anlegers von dem Bestehen der Schadenersatzansprüche abstellen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de