Bei Medienfonds der KGAL, LHI, Hannover Leasing, u.a. drohen erhebliche Steuernachzahlungen

Anlegern von Medienfonds drohen erhebliche Steuernachzahlungen
Fondinitiatoren: Hannover Leasing, KGAL, LHI
Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF


Das Grundkonzept der Steuerersparnis bei Film- und Medienfonds
Bisher war die Investition in Medienfonds vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis sehr beliebt. Ein Anleger zahlt Eigenkapital in den Fonds ein und finanziert den übrigen Anteil durch ein Bankdarlehen. Der Fonds investiert dann die Geldsumme in ein Medienprojekt, bei dem in den ersten Jahren der Produktion erhebliche Verluste gemacht werden, die der Anleger von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann.

Aberkennung von Steuervorteilen
Diese Steuervorteile sollen den Anlegern nun, so die Bayerische Finanzverwaltung, nicht mehr zugutekommen. Daher kommen auf alle Zeichner leasingähnlicher Medienbeteiligungen nun Steuernachzahlungen zu.
Betroffen sind vor allem die von der Hannover Leasing, KGAL und LHI initiierten Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF.

Dies ist, so die Finanzverwaltung, auf die mit den Banken vereinbarte Schuldübernahme zurückzuführen, bei der die Banken schuldbefreiend die Zahlungsverpflichtungen aus der Vermarktung der Filme übernehmen. Diese Schuldübernahmeverträge (§§ 414 ff BGB) werden von der Finanzverwaltung aber als abstrakte Schuldversprechen (§§ 780 und 781 BGB) qualifiziert, sodass die Fonds kein Ausfallrisiko haben. Die daraus resultierenden Vorteile müssten daher mit den bisher gewährten Verlustzuweisungen verrechnet werden, sodass die Verlustzuweisungen die den Anlegern bereits gewährt worden sind, rückwirkend um 80 % zu reduzieren sind.

Zinsforderungen
Eine höchstrichterliche Überprüfung der steuerlichen Nachzahlungen liegt noch nicht vor. Sollte das Bundesfinanzgericht der Finanzverwaltung zustimmen, kommen auf die Anleger nicht nur Steuernachzahlungen, sondern auch Zinszahlungen in erheblicher Höhe zu. Dabei liegt der Zinssatz bei 6 % pro Jahr. Hat also ein Anleger im Jahr 2004 eine Summe von 15.000 € an Steuervorteilen sparen können, so kommt auf ihn eine Zinsbelastung von etwa 5.000 € zu.

Schadensersatzansprüche
Betroffene können ihre Schadensersatzansprüche zum einen gegen die Initiatoren dieser Fonds im Wege der Prospekthaftung geltend machen. Zum anderen können sich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Anlageberater richten, wenn dieser die rechtliche Absicherung steuerlicher Vorteile zugesichert hat ohne auf die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken und Provisionszahlungen hinzuweisen.

Achtung Verjährung!
Anleger der oben genannten Film- und Medienfonds müssen schnell handeln, da die Verjährung ihrer Ansprüche zum Endes des Jahres im Einzelfall auch schon früher droht.   
Wann die Verjährung eintritt muss im Einzelfall durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es im Kapitalanlagerecht eine Vielzahl von kurzen Sonderverjährungsvorschriften gibt, die teilweise auch auf die Kenntnis des Anlegers von dem Bestehen der Schadenersatzansprüche abstellen. 

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Justus@kanzleimitte.de

 

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
Kontaktformular aus.
Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966


Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin