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Bearbeitungsgebühren rückforderung

    Ansprüche auf Rückforderung gezahlter Bearbeitungsgebühren sind noch nicht verjährt

    • Verjährung Bearbeitungsgebühren droht zum 31.12.2014

     

    • Zur Erstberatung wegen Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren
    • Zu den 5 Fragen und Antworten (FAQ) Kreditbearbeitungsgebühr
    • Musteranschreiben Zinsforderung

    Urteil des BGH zu Berbeitungsgebühren vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und Az.: XI ZR 17/14

    Mit Urteil vom 13. Mai 2014, Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass vorformulierte Bestimmungen über ein Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher unwirksam sind.

    Verjährung Bearbeitungsgebühren und Rückforderung:

    Als Folge dieser Urteile können Verbraucher und wohl auch Gewerbetreibende Bearbeitungsgebühren aus Darlehensverträgen, die ab dem Jahr 2004 abgeschlossen wurden, noch heute zurück verlangen. Die Rückforderungsansprüche aus Darlehen verjähren allerdings kenntnisunabhängig  taggenau 10 Jahre ab ihrer Entstehung, sprich ab Leistung der Bearbeitungsgebühr. Wann geleistet wurde, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.
    „Wird das Bearbeitungsentgelt nicht separat gezahlt, sondern mitkreditiert, so wird es in der Regel … im Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens durch Einbehalt des auf das Bearbeitungsentgelt entfallenden Teils der Darlehensvaluta in voller Höhe geleistet (1). Wird das Bearbeitungsentgelt hingegen lediglich in den Gesamtbetrag eingestellt, so ist es bis zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen der Darlehensraten gestundet und anteilig mit den einzelnen Darlehensraten zu entrichten (2).“

    Auch für Darlehen aus den Jahren 2004 – 2011 ist nicht auszuschließen, dass die Instanzgerichte die Kenntnis bzw. grob fahrlässige Unkenntnis der Rückforderungsmöglichkeit in das Jahr 2011 verorten, sodass auch diese Ansprüche möglicherweise zum 31.12.2014 verjähren. Eile ist zur Vermeidung von Nachteilen geboten.

     Welche Gebühren kann ich zurückfordern, welche nicht? – Rückforderung

     

    Art der Gebühr

    Unzulässigkeit

    Urteile

    Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen

    Ja

    BGH Urt. v. 13.05.2014 – Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13

    Abschlussgebühren bei Verbraucherdarlehen

    Ja

    BGH, Urt. v. 13.05.2014 – Az.: XI ZR 405/12

    Kontoführungsgebühr bei Verbraucherdarlehenskonto

    Ja

    BGH Urt. v. 7.06.2011 -Az.:XI ZR 388/10

    Bearbeitungsentgelt bei Darlehen von Baufinanzierungen

    Ja, BGH Urteil steht allerdings noch aus

    LG Frankfurt a.M., Urt. v. 20. 6. 2013 – 2-05 O 452/12 ; AG Frankfurt a.M., Urt. v. 3. 2. 2014 – 32 C 2946/13

    Bearbeitungsentgelt für sog. Forward-Darlehen (Annuitätendarlehen im Rahmen einer Immobilienfinanzierung)

    Strittig

    Rückforderbarkeit bejahend, AG Frankfurt a.M., Urt. v. 7. 1. 2014 – 29 C 1574/13; anders OLG Hamburg, Beschl. v. 24. 5. 2011 – 10 U 12/09

    Abschlussgebühren bei Bausparverträgen

    Nein

    BGH, Urteil vom 07.12.2010, Az.: XI ZR 3/10

    Gebühren für Förderkredite der Landes- oder Investitionsbanken

    Nein, Für auf der Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften bewilligte Förderkredite gilt die Rechtsprechung des BGHs nicht.

     

    Wertermittlungskosten und Bereitstellungsprovision bei Austausch von Sicherheiten

    Nein, denn diese Kosten stellen die Gegenleistung für die Pflicht des Darlehens-gebers dar, die Darlehens-summe auf Abruf zur Ver-fügung zu stellen und sind von den Zinsvereinbarungen zu stets zu unterscheiden.

     

    Gebühren für von Banken und Sparkassen vergebenen KfW-Darlehen

    Strittig, BGH Urteil steht noch aus

    Unzulässigkeit bejaht, AG Meldorf, Urt. v. 26. 8. 2013 – 82 C 1762/12

    Kreditgebühren bei Krediten für gewerbliche Zwecke

    Wohl ja, Rechtlage aber noch offen

    AG Hamburg, Urt. v. 8. 11. 2013 – 4 C 387/12 unter Hinweis auf § 307 BGB; AG Nürnberg, Urt. v. 15. 11. 2013 – 18 C 3194/13, haben beide Bearbeitungsentgelt auch in Verträgen von Geschäftskunden für unzulässig erklärt.

    Disagio

    Nein, das Disagio ist rechtlich als vorweggenommene Zinsen zu werten.

     

    „laufzeitunabhängigen Individualbeiträge“ der Targobank

    Wohl unwirksam. Das ergibt sich aus den Begründungen des BGHs zu den beiden ersten Grundsatzentscheid-ungen zu Kreditbearbeitung-sgebühren. Danach sind wohl alle in Geschäftsbe-dingungen festgesetzten laufzeitunabhängigen Entgelte unwirksam.

    Grundsatzentscheidungen des BGH:  Urt. v. 13.05.2014 – Az.: XI ZR 405/12 und Az.: XI ZR 170/13

    Abschlusskosten bei Riester-Verträgen

    Nein. BGH Leitsatz: eine in zertifizierten Altersvorsorge-verträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebs-kosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, benachteiligt die Anleger nicht unangemessen.

    BGH Urt. v. 07.11.2012 – Az.: IV ZR 292/10

    Wie kann ich die Verjährung verhindern?

    Die Verjährung kann nur durch Einreichung einer Klage, eines Mahnbescheides oder eines Schlichtungsantrages verhindert werden. Hierzu sollten Sie einen Fachanwalt rechtzeitig vor Jahresende beauftragen.
    Es kann auch ein Verjährungsverzicht der Bank eingeholt werden. Die könnte allerdings in vielen Fällen zu spät sein, denn antwortet die Bank nicht rechtzeitig, ist der Anspruch verjährt.
    Achtung: Ein einfaches Forderungsanschreiben (Musterschreiben) unterbricht die Verjährung NICHT!

    Justus rät
    :
    Machen Sie sofort den Darlehenscheck.
    Diese Entwicklungen zeigen, dass es sich für betroffene Verbraucher lohnt, Darlehensverträge auf unzulässige Bearbeitungsgebühren überprüfen zu lassen und diese ggf. von der Bank zurück zu verlangen. Sie sollten einen auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt mit der Prüfung beauftragen.
    Wir können auch gleich die Widerrufsmöglichkeit des Darlehens zu einer Umschuldung prüfen.

    Unsere Leistungen:

    1. Orden und Prüfen der eingereichten Unterlagen
    2.  Erstberatung (kostenfrei)
    3. Ggf. aussergerichtliche Zahlungsaufforderung und Begründung
    4. Fristgerechten Mahnantrag bzw. Zahlungsklage

    Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren:

    Für Informationen oder die Erstberatung füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. 
    Die Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren kostet 80,- €. Die bei der notwendigen Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid anfallenden Kosten muss in der Regel die Bank tragen, soweit Sie sich mit der Rückzahlung in Verzug befindet. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
    Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

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    JUSTUS Rechtsanwälte,
    Steffan und Kollegen
    Kastanienallee 61
    10119 Berlin

    Telefon 030-440 449 66
    Telefax 030-440 449 56
    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

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    Ansprüche auf Rückforderung gezahlter Bearbeitungsgebühren sind noch nicht verjährt - Verjährung droht aber ggf. zum 31.12.2014 - Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren:...

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    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
    Profilbild von „Ingo Strietelmeier“
    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
    Profilbild von „Fensterlando Fensterreinigung“
    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Justus

    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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