Bankgebühren: Zinsstand so niedrig wie noch nie
„Des einen Freud des anderen Leid“ ist ein Sprichwort, dass aktuell relativ passend für das Verhältnis zwischen der Bank und seinen Kunden ist. Aufgrund der niedrigen Zinsen sind Immobilienkredite für Verbraucher lukrativ. Hinzukommt, dass die Banken über Jahre hinweg falsche Widerrufsbelehrungen verwendet haben und somit Verbrauchern die Möglichkeit eröffnet haben auf einen niedrigen Kredit umzuschulden. Die Banken haben dieses Problem erkannt und gemerkt, dass derzeitig über die Zinsen kein Profit gemacht werden kann. Auch deswegen probieren sie nun aufgrund diverser Bankgebühren, an Geld zu kommen.

Die Vielzahl an Bankgebühren
Banken nehmen für diverse Dienstleistungen Gebühren an. Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgericht Bamberg aus dem Jahr 2013 (Az. 3 U 229/12) dürfen Banken grundsätzlich für eine Bareinzahlung ein Entgelt erheben. Daneben gibt es auch die Kon-toführungsgebühr, welche Banken regelmäßig als Entgelt erheben. Hinzukommt, dass die Bank Gebühren dafür erheben darf, Kontoauszüge nachträglich noch einmal zu erstellen. Zu beachten ist jedoch dabei, dass die Gebühr sich an den tatsächlichen Kosten orientieren muss. Höhere Kosten dürfen nur geltend gemacht werden, wenn die Auszü-ge länger als 3 Monate zurückliegen (BGH, Az. XI ZR 66/13).
Sog. Individualbeiträge
Der Bundesgerichtshof entschied schon im Jahre 2014, dass sog. Bearbeitungsgebühren für Kredite rechtswidrig sind. Vielmehr seien die Banken für den Arbeitsaufwand und die entstehenden Kosten selbst verantwortlich. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hielt die Banken jedoch nicht davon ab, sich neue Methoden einfallen zu lassen, um weiterhin Bearbeitungsgebühren vom Kunden ersetzt zu bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied im April 2016, dass sog. Individualbeiträge rechtswidrig seien (Az. I-6 U 152/15). Individualbeiträge sind im Rahmen von „Individualkrediten“ relevant und geben dem Kreditnehmer Zusatzmöglichkeiten wie z.B. kostenlose Ratenänderungen und der Möglichkeit von Zahlungspausen. Im Gegenzug dafür muss ein laufzeitunabhängiger Individualbeitrag geleistet werden. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dabei geurteilt, dass dies im Ergebnis nichts anderes sei, als eine Sonderform von Kreditbearbeitungsgebühren.
Abschließende Entscheidung steht aus
Eine abschließende Entscheidung im Bezug auf die Individualbeiträge steht noch aus. Der Bundesgerichtshof wird am 22.11.2016 endgültig darüber entscheiden. Fest steht jedoch, dass der Trend zu immer mehr Gebühren seitens der Banken fortgesetzt wird. Jedoch zeigen mittlerweile diverse Rechtsprechungen, dass man nicht jede Gebühr zahlen muss. Vielmehr besteht die Möglichkeit zu viel gezahlte Gebühren zurückzuverlangen.
Ansprechpartner:


Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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