„Individualbeitrag“ bei Verbraucherdarlehen
(Rücknahme der Revision in der Sache XI ZR 231/16)
Gerichtlicher Werdegang
Mit Urteil vom 08.07.2015 (Az. 12 O 341/14) hat das Landgericht Düsseldorf die beklagte Bank auf Unterlassung verurteilt. Die Unterlassungsklage war darauf gerichtet, in den von der beklagten Bank verwendeten Formularverträgen mit Verbrauchern, einen einmaligen sogenannten Individualbeitrag zu einem sogenannten Individualkredit nicht zu erheben.
Mit Urteil vom 28.04.2016 hat das Oberlandesgericht Düsseldorf, die Berufung gegen das zuvor genannte Urteil des Landgerichts Düsseldorf abgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts bestätigt. Weiterhin hat das Oberlandesgericht Düsseldorf eine Revision zugelassen (Az. I-6 U 152/15).

Individualbeiträge
Bedeutung erlangen Individualbeiträge im Rahmen von Individualkrediten. Sie bieten dem Kreditnehmer zusätzliche Möglichkeiten, z.B. kostenlose Ratenänderungen oder die Möglichkeit von Zahlungspausen. Im Gegenzug muss ein laufzeitunabhängiger Individualbeitrag geleistet werden.
Hierzu auch „ BANKGEBÜHREN ALS ERSATZ FÜR NIEDRIGE ZINSEN “
Rücknahme
Die vor dem Bundesgerichtshof eingelegte Revision wurde von der beklagten Bank zurückgenommen, was zur Folge hat, dass das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf rechtskräftig ist.
Folge
Es zeichnet sich eine zunehmend festigende Rechtsprechung in dem Sinne ab, dass auch neuere „Ideen“ der Banken Gebühren zu erheben, unwirksam sind und demnach vom Verbraucher nicht gezahlt werden müssen. Vielmehr können hierbei Rückzahlungsforderungen des Verbrauchers entstehen.
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