Kreditgebühren zurückfordern: 7 Fragen und Antworten

Zur Erstberatung wegen Rückforderung von Kreditgebühren:

FAQ

1. Frage: Wie erkenne ich, ob ich Geld zurück fordern kann?

Sie haben einen Kredit oder Darlehensvertrag. Schauen Sie in ihren Vertragsbedinguen oder Abrechnung nach, ob dort „Kredit­bearbeitungs­gebühren“, „Abschluss­gebühren“, „Bearbeitungs­provisionen“ oder ähnliches ausgewiesen sind. Solche lauf­zeit­unabhängigen Entgelte sind unwirk­sam.
Wir bieten Ihnen unseren Darlehenscheck.

2. Frage: Welche Kredite sind von dem BGH Urteil erfasst?

Erfasst ist jeder Kredit­vertrag, den Verbraucher abge­schlossen haben. Ob damit Möbel, Autos oder sogar Immobilien finanziert wurden, spielt keine Rolle.

3.Frage: Was ist mit gewerblichen Krediten, also von Unternehmern und Freiberuflern?

Hierzu existiert noch keien höchstrichterlich gefestigte Rechtsprechung. Einzelne Gerichte halten Kredit­bearbeitungs­gebühren auch für unwirk­sam, wenn der Kredit für gewerb­liche Zwecke gewährt wurde. Dazu zählt zum Beispiel auch die Finanzierung von Solar- oder Wind­kraft­anlagen sowie Dienst­fahr­zeugen. Betroffene sollten sofort Erstattung fordern, die Verjährung stoppen und abwarten, wie sich die Recht­sprechung entwickelt. Zur Hemmung der Verjährung bietet sich z.B. ein Ombudsmann an. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie aber hierzu einen Rechtsanwalt beauftragen.

4. Frage: Welche Gebühren kann ich zurückfordern, welche nicht?

  • Kreditbearbeitungsgebühren
  • Abschlussgebühren
  • Bearbeitungsprovisionen
  • Disagio ist recht­lich als vorweggenom­mene Zinsen und wirk­sam
  • “lauf­zeit­unabhängige Entgelte“ z.B. der Targo­bank dürften ebenfalls unwirk­sam sein
  • Gebühren bei Darlehen von Bausparkassen wohl ja
  • Abschluss­gebühren bei Bausparverträgen nicht (BGH, Urteil vom 07.12.2010, Aktenzeichen: XI ZR 3/10)
  • Gebühren für Förderkredite der Landes- oder Investitions­banken sind nicht rückforderbar
  • Wertermittlungskosten und Bereitstellungsprovision bei Austausch von Sicherheiten, sind nicht rückforderbar
  • Gebühren für von Banken und Sparkassen vergebenen KfW-Darlehen: Rechtslage ist offen
  • Kreditgebühren bei Krediten für gewerb­liche Zwecke: Rechtslage ist offen


5. Frage: Kann ich Zinsen verlangen?

Die Bank muss nicht nur die rechtswidrig kassierte Kreditbearbeitungsgebühr herausgeben, sondern auch das, was sie mit dieser Gebühr erwirtschaftet hat. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist bei Banken und Sparkassen davon auszugehen, dass sie Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erwirtschaften. Die Bank oder Sparkasse muss also die Gebühr zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz erstatten. Die Berechnung der Zinsen ist kompliziert. Damit diese nicht verjähren, sollte in jedem Fall ein Zinsbetrag mit der Hauptforderung geltend gemacht werden.

6. Frage: Wann verjähren meine Rückforderungsansprüche?

Grundsätzlich kann man Gebühren zurückfordern, die man bis zu vor 10 Jahren gezahlt hat. Davor sind Ansprüche nach der 10jährigen Verjährungsfrist gem. § 199 BGB verjährt.
Daneben läuft eine kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist, die nach aktuellem Urteil des Bundesgerichtshof frühestens Ende 2011 zu laufen beginnt. Ältere Ansprüche müssen daher unbedingt bis zum 31.12.2014 geltend gemacht werden.

7. Frage: Wie kann ich die Verjährung verhindern?

Die Verjährung des Anspruchs kann nur durch rechtzeitige Einreichung einer Klage, eines Mahnbescheides oder eines Schlichtungsantrages verhindert werden. Hierzu sollten Sie einen Fachanwalt rechtzeitig vor Jahresende beauftragen.
Es kann auch ein Verjährungsverzicht der Bank eingeholt werden. Dies könnte allerdings in vielen Fällen zu spät sein, denn antwortet die Bank nicht rechtzeitig, ist der Anspruch verjährt.
Achtung: Ein einfaches Forderungsanschreiben (Musterschreiben) unterbricht die Verjährung NICHT!

Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren:

Für Informationen oder die Erstberatung füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus. 
Die Erstberatung zur Rückforderung von Kreditgebühren kostet 80,- €.
Die bei der notwendigen Verjährungsunterbrechung durch Mahnbescheid anfallenden Kosten muss in der Regel die Bank tragen, soweit Sie sich mit der Rückzahlung in Verzug befindet. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966



Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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