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Fremdwährungskredite

    Was ist ein Fremdwährungskredit:
    Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit, der in einer anderen als der eigenen Währung aufgenommen wird. Im Unterschied zu einem Kredit in der eigenen Währung besteht dabei die Möglichkeit, dass sich die Schuld durch Wechselkursveränderungen vergrößert oder verkleinert.

    Für Firmen ist es üblich, dieses Finanzierungsinstrument zu verwenden, etwa bei Exporten oder Bezahlungen in einer Fremdwährung.
    Für Einzelpersonen wird es in Deutschland in verstärktem Ausmaß erst seit etwa 1990 verwendet.

    Bei einem Fremdwährungskredit werden unterschiedliche Berechnungskurse angewendet. Unterschieden wird zwischen dem Devisenankaufskurs, also dem Kurs, der bei der Berechnung des Darlehensbetrags verwendet wird, und dem Devisenverkaufskurs, der bei der Darlehenstilgung Anwendung findet. Durch Währungsschwankungen können diese Kurse erheblich voneinander abweichen. Darüber muss der Kunde aufgeklärt werden. Denn aus den unterschiedlichen Berechnungskursen können sich erhebliche finanzielle Belastungen für den Verbraucher ergeben.

    Fremdwährungskredit – Verbraucherfreundliche Entscheidung des EuGH:

    Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zu Fremdwährungsdarlehen die Verbraucherrechte gestärkt (C-26/13). Der EuGH entschied, dass ein Verbraucher vor dem Abschluss eines Kreditvertrags in einer fremden Währung über die Bedingungen und Folgen umfassend aufgeklärt werden muss, so dass er die wirtschaftlichen Risiken einschätzen kann.
    Da der Informationsstand des Verbrauchers in der Regel geringer einzuschätzen ist als der der Kreditinstitute könne eine missbräuchliche Klausel, die nicht den Transparenzgeboten des EuGH entspricht, durch eine nationale Rechtsvorschrift ersetzt werden, um die Ausgewogenheit zwischen den Parteien herzustellen und damit der Vertrag nicht nichtig ist. Dadurch ist nicht der Darlehensbetrag zur Rückzahlung fällig, aber der oft erheblich Fremdwährungsschaden entfällt.

    Justus rät:
    Betroffene Kreditnehmer, die ein Kredit in fremder Währung aufgenommen haben, sollten den Vertrag von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, um mögliche finanzielle Nachteile abwenden zu können.

    Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
    Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch zunächst per Email oder Telefon an uns wenden oder zurückrufen lassen.
    Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966

    Ansprechpartner:

    Rechtsanwalt Knud J. Steffan
    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
    JUSTUS Rechtsanwälte
    Eberswalder Straße 26
    10437 Berlin

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    Steffan und Kollegen
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    10119 Berlin

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    E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

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    Was unsere Mandanten sagen:

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    Basierend auf 18 Bewertungen
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    Profilbild von „Michael Sauter“
    Michael Sauter
    08:32 28 Mar 20
    Kostenfreie Erstberatung in Anspruch genommen. Schnelle Bearbeitungszeit. Sehr guter Service. Würde auch darüber hinausgehende Leistungen in Anspruch nehmen. Klare Empfehlung für die Kanzlei.
    Herzlichen Dank
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    Hand fugmann
    17:07 15 Jan 20
    Guten Tag, habe die Erstberatung in Anspruch genommen,
    eine Antwort kam schon nach 12Std. !
    Respons zeit einfach klasse.
    User aus Düsseldorf
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    Re Wo
    18:23 07 Dec 19
    Ich habe das Angebot einer Erstberatung per Internet in Anspruch genommen. Ich erhielt innerhalb einer Woche eine differenzierte Antwort, die zwar nicht meinen Wünschen, aber durchaus meiner eigenen laienhaften Einschätzung entsprach. Herzlichen Dank für die Klarheit über meine Möglichkeiten, die ich dadurch gewonnen habe.
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    Ingo Strietelmeier
    23:06 28 Aug 19
    Sehr kompetente Leute, gute Beratung und immer das Gefühl gehabt, gut aufgehoben zu sein.
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    Dirk
    21:04 28 Aug 19
    Ich kann die Kanzlei nur empfehlen. Die vorhandene juristische Kompetenz ist das eine, aber hier stimmen auch Respekt und Wertschätzung. Sehr angenehm.
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    Uwe Morowski
    19:36 28 Aug 19
    Justus Rechtsanwälte haben meine Frau in einem Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsübertretung vertreten, der Bußgeldbescheid wurde aufgehoben.
    Wir wurden von Frau Rechtsanwältin Rahn hervorragend beraten und die Rechtsschutzversicherung hat sogar die Kosten komplett übernommen. eine klare Empfehlung von mir
    Profilbild von „Ben S.“
    Ben S.
    19:46 24 Aug 19
    Ich arbeite mit der Kanzlei JUSTUS, im Besonderen mit der Rechtsanwältin Frau Grit Rahn, schon seit mehreren Jahren im Bereich der Abwicklung von KFZ-Unfallschäden sehr erfolgreich zusammen. Meine Kunden/-innen und ich sind sehr zufrieden! Frau RA Rahn ist sehr freundlich und zugänglich, schnell und dabei äußerst kompetent und sorgfältig. Sie hat zudem den erforderlichen "Biss" und gleichsam immer ein offenes Ohr, auch bei Detailfragen. Auch die Werkstätten, mit denen ich zusammenarbeite - insbesondere die Werkstatt ASR-Spandau - empfinden den Kontakt und das Engagement von Frau Rahn als sehr positiv. Also: Meine klare und ehrliche Empfehlung! Dr.-Ing. Benjamin Schmorl, Ingenieur für Fahrzeugtechnik und freier KFZ-Sachverständiger für Schäden und Bewertung (TÜV) in Berlin/Brandenburg
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    Fensterlando Fensterreinigung
    13:34 12 Jun 19
    Was für Idioten Sekretärin frag was ich für ein Problem habe Rede 30 min danach ich soll ne e Mail schreiben
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    Andreas Brinkmann
    20:03 31 Jan 19
    Fachlich kompetente Beratung. Fühle mich bestens betreut. Gerne wieder!
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    B R
    21:51 30 Jan 19
    Frau Rahn hat mich mehrfach hervorragend und immer mit erfreulichem Ergebnis in Verkehrsrechtsfällen vertreten. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt empfehlen. Vielen Dank!
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    Carsten Bohn
    17:43 30 Jan 19
    Justus Rechtsanwälte haben mich erfolgreich in einem Rechtsstreit vertreten. Es wurde konsequent und engagiert an der Sache gearbeitet. Danke!
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    Wir sind auf das Bankrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertreten seit vielen Jahren bundesweit erfolgreich private und- institutionelle Anleger. Rechtsanwalt Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Sie finden JUSTUS in Berlin und Potsdam. Zu den weiteren Kernkompetenzen der Kanzlei neben dem Bank- und Kapitalmarktecht gehören insbesondere das Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht, Immobilienrecht und angerenzende Rechtsgebiete.  

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