Fremdwährungskredite
Was ist ein Fremdwährungskredit:
Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit, der in einer anderen als der eigenen Währung aufgenommen wird. Im Unterschied zu einem Kredit in der eigenen Währung besteht dabei die Möglichkeit, dass sich die Schuld durch Wechselkursveränderungen vergrößert oder verkleinert.
Für Firmen ist es üblich, dieses Finanzierungsinstrument zu verwenden, etwa bei Exporten oder Bezahlungen in einer Fremdwährung.
Für Einzelpersonen wird es in Deutschland in verstärktem Ausmaß erst seit etwa 1990 verwendet.
Bei einem Fremdwährungskredit werden unterschiedliche Berechnungskurse angewendet. Unterschieden wird zwischen dem Devisenankaufskurs, also dem Kurs, der bei der Berechnung des Darlehensbetrags verwendet wird, und dem Devisenverkaufskurs, der bei der Darlehenstilgung Anwendung findet. Durch Währungsschwankungen können diese Kurse erheblich voneinander abweichen. Darüber muss der Kunde aufgeklärt werden. Denn aus den unterschiedlichen Berechnungskursen können sich erhebliche finanzielle Belastungen für den Verbraucher ergeben.
Fremdwährungskredit – Verbraucherfreundliche Entscheidung des EuGH:
Der Europäische Gerichtshof hat mit seiner Entscheidung zu Fremdwährungsdarlehen die Verbraucherrechte gestärkt (C-26/13). Der EuGH entschied, dass ein Verbraucher vor dem Abschluss eines Kreditvertrags in einer fremden Währung über die Bedingungen und Folgen umfassend aufgeklärt werden muss, so dass er die wirtschaftlichen Risiken einschätzen kann.
Da der Informationsstand des Verbrauchers in der Regel geringer einzuschätzen ist als der der Kreditinstitute könne eine missbräuchliche Klausel, die nicht den Transparenzgeboten des EuGH entspricht, durch eine nationale Rechtsvorschrift ersetzt werden, um die Ausgewogenheit zwischen den Parteien herzustellen und damit der Vertrag nicht nichtig ist. Dadurch ist nicht der Darlehensbetrag zur Rückzahlung fällig, aber der oft erheblich Fremdwährungsschaden entfällt.
Justus rät:
Betroffene Kreditnehmer, die ein Kredit in fremder Währung aufgenommen haben, sollten den Vertrag von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen, um mögliche finanzielle Nachteile abwenden zu können.
Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das Kontaktformular aus.
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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