Insolvenzantrag für Neue Bundesländer No 1:
Nach einem aktuellen Anhörungsschreiben des Amtsgerichts Ludwigsburg am Rhein, welches die Gesellschafter des Immobileinfonds Neue Bundesländer No 1 zwischen den Weihnachtsfeiertagen erhalten haben, wird wohl über das Vermögen des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnet werden.
Anhörung der Gesellschafter:
Das Gericht teilte in dem Schreiben den Gesellschaftern des Fonds zunächst mit, dass eine Mitgesellschafterin bei dem o.g. Gericht einen Insolvenzantrag gestellt hat. Gemäß § 15 Abs. 2 S.3 InsO wurden damit alle Mitgesellschafter informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungngnahme gegeben.
Was können die Anleger des Immobilienfonds neue Bundesländer No 1. tun?
Die Gelegenheit zur Anhörung ist eine Formalie. Das Insolvenzgericht wird nun nach Prüfung der Zahlungsunfähigkeit des Fonds das Insolvenzverfahren eröffnen, wenn die Insolvenzmasse für die Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht. Sodann ergeht ein Eröffnungsbeschluss gem. § 27 InsO und ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt. In der Folge sllten dann sämtliche Gläubiger ihre Insolvenzansprüche form- und fristgerecht anmelden.
Landesbank Baden-Württemberg verklagt Anleger des Immofonds Neue Bundesländer No 1. auf Zahlung:
Derzeit vertreten wir Anleger des Fonds neue Bundesländer No. 1 GdbR, welche von der darlehensgebenden Bank anteilig auf Rückzahlung des Darlehens in Haftung genommen werden.
Justus rät:
Wir vertreten sie sowohl hinsichtlich bestehender Schadenersatzansprüche gegen Berater und Vermittler des Fonds, als auch im Insolvenzverfahren. Auch vertreten wir Anleger gegen Haftungsanspüche z.B. der Landesbank Baden Württemberg, welche derzeit Anleger des Immobileinfonds auf Zahlung verklagt.
Anleger sollten in jedem Fall rechtzeitig Schadeneratzansprüche oder Widerrufsmöglichkeiten durch einen Fachanwalt prüfen lassen und sich gegen HAftungsansprüche Dritter zur Wehr setzen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 80,- € inkl. MwSt. Gern können Sie sich auch sofort unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Rufen sie gleich an und vereinbaren einen Termin: 030-44044966
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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