MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG, Widerruf der Anteilsfinanzierung gegenüber LBBW Sachsen möglich

MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG, Widerruf der Anteilsfinanzierung gegenüber LBBW Sachsen möglich

In den letzten 15-20 Jahren waren so genannte Medienfonds eine gern empfohlene Kapitalanlage. Dabei wurde mit erheblichen Steuersparmöglichkeiten und sehr guten Renditechancen geworben. Diese Medienfondsbeteiligungen waren regelmäßig als Kommanditgesellschaften ausgestaltet, bei denen Anleger entweder Direktkommanditisten (mit Eintragung ins Handelsregister) oder mittelbar über eine Treuhandgesellschaft sich beteiligen konnten. Regelmäßig wurden die Anleger jedoch nicht vollständig und deutlich über die Bedeutung ihrer Gesellschafterstellung aufgeklärt.

Daneben waren die Fonds oft unterschiedlich ausgestaltet in Bezug auf die Erbringung der Kapitaleinlage. Einige Fonds sahen vor, dass ein Teil der Pflichteinlage über eine Bank fremdfinanziert werden sollte. Auf diese Weise mussten die Anleger nur einen Teil der Einlage selbst aufbringen und sollte der Steuerspareffekt verstärkt werden. Diese Konzeption wiesen beispielsweise aus dem Hause SachsenFonds die MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG und aus dem Hause Hannover Leasing die Magical Productions GmbH & Co. KG („Rush Hour 2“) und die Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG auf.
Die anfänglichen Steuerersparnisse fielen später jedoch weg, weil die Finanzverwaltung ihre Auffassung zur Handhabung solcher Medienfonds mit Fremdfinanzierungsanteil geändert hatte. Dies führte zu erheblichen Steuernachzahlungen mit hohen Zinsbelastungen für die Anleger zugunsten des Fiskus. Zwar haben sich einige Medienfonds bereits erfolgreich gegen diese Änderung der steuerlichen Handhabung gewehrt, dies hat jedoch weitere Ressourcen der Fonds aufgebraucht. Über diese steuerlichen Aspekte wurden die Anleger zumeist nicht vollständig aufgeklärt.

Absolute Verjährung von Schadenersatzansprüchen:
Jedoch sind Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen Gründungsgesellschafter oder Anlageberater 10 Jahre nach Zeichnung leider verjährt. Dennoch können betroffene Anleger von Medienfonds mit Fremdfinanzierung, wie z.B. der MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG, der Magical Productions GmbH & Co. KG („Rush Hour 2“) oder der Montranus Dritte Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG u.v.m., noch heute etwas tun:

Der Widerruf als einfache und sicher Möglichkeit zum Ausstieg aus risikoreichen und verlußtbringenden Medienfondsbeteiligungen:
Die für die Fremdfinanzierung verwendeten Widerrufsbelehrungen sind häufig fehlerhaft gewesen. So wies beispielsweise die im Jahr 2003 vertriebene Beteiligung an der MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG eine Widerrufsbelehrung im Zeichnungsschein auf, die nach einem Urteil des LG Stuttgart vom 22.01.2013 fehlerhaft ist. In dem Fall des LG Stuttgart war somit der Widerruf auch im Jahr 2012 noch möglich mit der Folge, dass der dortige Kläger die Rückzahlung seiner Bareinlage fordern konnte. Auch Ersatz für die vorgerichtlichen Anwaltskosten wurde dem dortigen Kläger zugesprochen. Deshalb wurde einigen Anlegern der MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG durch einen Wirtschaftsberater angeboten, gegen Zahlung von 3.000,00 € die Forderung gegen die LBBW aus einem Widerruf abzukaufen, wenn die Anleger selbst klagen würden.

Wegen der aktuell häufigen Nutzung des nach fehlerhafter Widerrufsbelehrung „endlosen“ Widerrufsrechts stehen nämlich Gesetzesänderungen an. Außerdem neigen Banken derzeit dazu, Rechtsmissbrauch bzw. Verwirkung gegenüber den Verbrauchern einzuwenden. Dieses Argument wird in einzelnen Fällen von Gerichten aufgenommen. Aktuell gibt es hierzu jedoch noch keine Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Entscheidungen durch den BGH wurden (zuletzt Mitte Dezember 2015) durch außergerichtliche Vergleiche verhindert, was wiederum für sich spricht. Das noch heute bestehende Widerrufsrecht wird jedoch voraussichtlich schon im Juni 2016 auslaufen. Deshalb ist hier eine schnelle Entscheidung von Anlegern notwendig.

Danach ist der Widerruf solcher Anteilsfinanzierungen derzeit häufig noch die Einzige Möglichkeit für Anleger von Medienfonds mit Fremdfinanzierungsanteil, etwas von ihrem eingebrachten Geld widerzusehen. Denn z.B. bei der MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG ist die Liquidation der Gesellschaft bereits beschlossen. Ausschüttungen sind nicht erfolgt und nicht mehr zu erwarten. Die Gesellschaft besteht derzeit allein wegen steuerrechtlicher Streitigkeiten und dem noch nicht vollständig erfolgten Verkauf von Lizenzen noch fort.

JUSTUS rät:
Wenn Anleger von Medienfonds mit Fremdfinanzierungsanteil, wie z.B. der MMP Beteiligungs GmbH & Co. 2003 KG wissen möchten, ob auch für sie noch die Möglichkeit eines Widerrufs besteht, bieten JUSTUS Rechtsanwälte eine Erstberatung an. Dazu benötigen wir lediglich Ihren Zeichnungsschein und Angaben über etwaig im Laufe der Beteiligung erhaltene Ausschüttungen. Im Rahmen der Erstberatung teilen wir Ihnen die möglichen Erfolgsaussichten, das weitere empfohlene Vorgehen und die voraussichtlichen Kosten mit. Soweit eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, stellen wir für Sie auch eine Deckungsanfrage.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den wesentlichen Vertragsunterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von nur 80,- € inkl. MwSt., die bei weiterem Vorgehen voll angerechnet wird. Gern können Sie sich auch unverbindlich und kostenfrei per Email, Kontaktformular oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus @ kanzleimitte.de

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Medienfonds und Filmfonds

Mit Hilfe von Medienfonds sollen Film- und Fernsehproduktionen bei der Finanzierung unterstützt werden. Bekannt sind vor allem KGAL oder Hannover Leasing. Was grundsätzlich wie eine rentable und auch allgemeinnützige Anlageform aussieht, stellte sich jedoch in der Praxis oft als Risikogeschäft für den Anleger heraus, auch wenn einige der finanzierten Filme sich zu Kassenschlagern entwickelten.

Das Wesen der Medienfonds

In der Sache werden die Medienfonds als geschlossene Fonds vermarktet, der potentielle Anleger kann eine Beteiligung also nur während eines bestimmten Zeitraums zeichnen. Als Anreiz für die Beteiligung wird er dann am Einspielergebnis beteiligt. Die Medienfonds werden meist in der Rechtsform der GmbH & Co KG betrieben; dies führt dazu, dass im Falle der Insolvenz des Fonds eine Haftung für Einlageverluste schwierig zu realisieren ist, da die Gesellschafter der GmbH als diejenigen, die maßgeblich das Geschäft des Fonds gesteuert haben, persönlich nicht haften müssen.

Medienfonds als angebliches Steuersparmodell

Grund für eine Beteiligung an Medienfonds war in der Vergangenheit auch häufig eine steuerliche Besonderheit in Deutschland: es konnten im ersten Jahr der Beteiligung bis zu 100 % der Einlage steuerlich berücksichtigt werden. Diese Möglichkeit wurde 2005 durch eine Gesetzesnovelle beseitigt. Bereits seit 2001 wurde die steuerliche Vergünstigung nach dem so genannten Medienerlass des Bundesfinanzministeriums nur gewährt, wenn die Gesellschafter des Fonds als „Filmhersteller“ gelten konnten, sie auf die Produktion des Films also maßgeblichen Einfluss ausübten. Dies war insbesondere dann problematisch, wenn nur einmal jährlich eine Anlegerversammlung stattfand, bei der eine allgemeine Information über die Filmprojekte gegeben wurde. Auch die Vertretung durch einen Beirat zu diesem Zweck konnte die Steuervergünstigung nur dann herbeiführen, wenn sich darin Fachkundige aus der Film- und Fernsehbranche befanden.

Risiken bei Medienfonds

Allerdings war auch die Beteiligung an den Medienfonds an sich für viele Anleger risikoreich: schließlich handelt es sich um einen Geschäftsbereich, in dem der normale Anleger kaum Erfahrung besitzt, er die Qualität und den Erfolg der produzierten Filme also kaum bewerten kann.
Auch ergaben sich durch die veränderten Möglichkeiten zur steuerlichen Geltendmachung vielfach Nachteile für die Anleger; diese wurden oftmals explizit mit dem Versprechen der Steuerersparnis zur Beteiligung am Fonds verleitet. Nach Änderung der Steuerpraxis folgten dann Nachforderungen durch die Finanzämter. Teilweise wurden die Kunden trotz Kenntnis des Fondsanbieters nicht über diesen Sachverhalt aufgeklärt oder Fondsprospekte falsch gestaltet, so dass es für diese möglich ist, sich von den Fonds zu lösen. Allerdings besteht diese Möglichkeit im Regelfall nur dann, wenn die Vermittler des Filmfonds die maßgeblichen Fakten auch tatsächlich kannten.

Inzwischen sind Medienfonds als Anlage aus den genannten Gründen wohl nicht mehr attraktiv.

Für Informationen oder die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie einfach unverbindlich das
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Rechtsanwalt Knud J. Steffan
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