Eine neue Möglichkeit für Kreditnehmer: Das OLG Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.07.2020 (Az. 17 U 810/19 – nicht rechtskräftig) die Commerzbank zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt (Darlehen ohne VfE beenden). Betroffen sind Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden.

Vorfälligkeitsentschädigung – Definition
Verbraucher müssen häufig ihre Finanzierungsverträge umstrukturieren. Entweder aufgrund von lebensverändernden Ereignissen oder weil das finanzierte Objekt verkauft wird, müssen viele Verbraucher ihre Verträge mit den Banken neu verhandeln oder sogar beenden. In solchen Fällen verlangen die Banken die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Mehr zum Thema – Hier.
Es gibt jedoch Situationen, in denen solche Zahlungen nicht gerechtfertigt sind, z.B. wenn die Bank bei dem Vertragsabschluss einen schweren Fehler gemacht hat.
OLG Frankfurt a.M.: Darlehen beenden
Das OLG Frankfurt untersuchte 2 Verträge mit der Commerzbank. Der Darlehensnehmer hatte die beiden Verträge vorzeitig abgelöst. Dabei hatte er eine Vorfälligkeitsentschädigung iHv ca. 20.000,- € gezahlt.
Die Richter kamen zu dem Ergebnis, dass das Kreditinstitut für seine Darlehensverträge falsche Formulare verwendet hat. Namentlich die Klausel zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung war nicht klar und deutlich formuliert.
Zwar habe die Bank die vorzunehmenden Rechenschritte dargestellt, allerdings sei diese Darstellung unverständlich.
[der] Verbraucher war nicht in der Lage, den Angaben in den Allgemeinen Darlehensbedingungen zu entnehmen, wie die Beklagte [Bank] im Falle der vorzeitigen Rückzahlung die Vorfälligkeitsentschädigung berechnen würde.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.07.2020 – 17 U 810/19
Demzufolge musste die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung gem. § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB zurückerstatten. Die Bank hat die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.
Bedeutung für die Praxis – Darlehen ohne VfE beenden
Obwohl sich das Gericht direkt mit den Verträgen der Commerzbank befasste, hat seine Entscheidung in der Praxis große Auswirkungen. Viele Kreditinstitute haben falsche, unklare oder irreführende Formulierungen verwendet. Falsche Angaben finden sich zum Beispiel bei den Sparkassen, der Spardabank, der Deutschen Bank, der INGDIBA und anderen.
Dementsprechend können Kreditnehmer ihre Verträge beenden, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Die folgenden Bedingungen müssen jedoch erfüllt sein:
Vertrag ab dem 21.03.2016 geschlossen | ✓ |
Darlehensnehmer ist Verbraucher | ✓ |
Vertrag enthält einen unklaren Hinweis / Klausel zur Berechnung der VfE | ✓ |
VfE noch nicht oder erst nach dem 31.12.2016 gezahlt | ✓ |
Zu beachten: Nach einem Urteil des LG Köln vom 27.02. 2020 (Az. 15 O 379/19) ist diese Argumentation auf eine Nichtabnahmeentschädigung nicht anwendbar. § 502 Abs. 2 Nr. 2 BGB betreffe nur die Berechnung eines VfE.
Dieses Urteil wird jedoch stark kritisiert: nach § 494 Abs.4 BGB müsse der Darlehensnehmer bei Verbraucherdarlehen über sämtliche Kosten des Vertrags vollumfänglich informiert werden, andernfalls müsse er diese auch nicht bezahlen.
Justus rät
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